Einspeisevergütung Photovoltaik 2026
AnzeigeDie Einspeisevergütung ist Ihr Erlös für den Strom, den Ihre Solaranlage ins öffentliche Netz einspeist. 2026 bringt Changesa: Neue Sätze, neue Regeln bei negativen Strompreisen und eine wichtige Deadline für langfristige Förderung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit aktuellen Fördersätzen rechnen und welche Modellwahl sich für Ihr Haus lohnt.
Zuletzt geprüft: Mai 2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Sätze 2026 (ab 1.2.): Teileinspeisung 7,78 ct/kWh | Volleinspeisung 12,35 ct/kWh (sinken ab August auf 7,71 / 12,23 ct)
- Garantiezeitraum: 20 Jahre + Anmeldejahr (20 Jahre feste Vergütungssätze, nicht marktabhängig)
- Wichtige Deadline: Wer bis 31.12.2026 ans Netz geht, sichert sich 20 Jahre EEG-Garantie. Ab 2027 neue Regeln für Förderung > 25 kWp
- Eigenverbrauch ist König: Jede selbst verbrauchte kWh spart ~37 ct (vs. nur 7,78 ct Einspeisevergütung) – Teileinspeisung daher meist besser
- Negative Strompreise: Bei Überangebot (z.B. mittags bei viel Wind + Sonne) können Speisen abgeregelt werden – betrifft vor allem Volleinspeisung
- Modellwahl: Einfamilienhaus mit Eigenverbrauch = Teileinspeisung | Sehr großes Dach (30+ kWp) oder Gewerbebetrieb = Volleinspeisung prüfen
Aktuelle Fördersätze nach Größe (2026)
Die Einspeisevergütung ist abhängig von der Anlagengröße und dem gewählten Modell. Die Sätze werden alle 6 Monate nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren angepasst – 2026 gibt es zwei wichtige Anpassungstermine.
EEG-Vergütungssätze ab 1. Februar 2026 (Datenstand: Bundesnetzagentur)
| Anlagengröße (kWp) | Teileinspeisung (ct/kWh) | Volleinspeisung (ct/kWh) | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| bis 10 | 7,78 | 12,35 | Einfamilienhaus (EFH), Neubau, Dachanlage |
| 10–25 | 7,48 | 11,89 | EFH mit großem Dach, Mehrfamilienhaus |
| 25–40 | 6,98 | 11,33 | Gewerbe, großes MFH, Freifläche |
| 40–100 | 6,00 | 10,15 | Gewerbebetrieb, Freiflächen-Park |
| Ab 100 | Ausschreibung | Ausschreibung | Großanlagen müssen an Ausschreibung teilnehmen (komplizierter) |
Quelle: Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister 2026 | Änderung: Ab 1.8.2026 sinken alle Sätze um ca. 1–2% (neue Anpassung)
✅ Beste Vergütung 2026
Bis 10 kWp Teileinspeisung: 7,78 ct/kWh (Standard-EFH)
⚠️ Ab August Preissenkung
Sätze sinken um ~1–2% (z.B. 7,78 → 7,71 ct/kWh)
Volleinspeisung vs. Teileinspeisung: Modellwahl
Die wichtigste Entscheidung bei Ihrer PV-Anlage: Nutzen Sie den Solarstrom selbst (Teileinspeisung) oder speisen Sie alles ins Netz ein (Volleinspeisung)? Die Wahl hat große finanzielle Folgen.
📌 Teileinspeisung
Funktionsweise
Sie verbrauchen den Solarstrom selbst (Waschmaschine, Kühlschrank, Heizung). Nur der Überschuss geht ins Netz und bringt Einspeisevergütung.
Vergütung
Einspeisevergütung: 7,78 ct/kWh (bis 10 kWp, 2026)
Eigenverbrauch-Ersparnis: ~37 ct/kWh (Strompreis 2026)
Gesamtertrag: Meist 8–15 ct/kWh (Mischertrag)
Beste für...
- Einfamilienhäuser (Standard)
- Hoher Stromverbrauch (> 3.500 kWh/Jahr)
- E-Auto oder Wärmepumpe geplant
- Stromspeicher zur Optimierung
💚 Meist rentabler & unabhängiger
📌 Volleinspeisung
Funktionsweise
100% des Solarstroms geht direkt ins Netz. Sie beziehen Strom weiterhin vom Stromversorger (oder mit Speicher separat).
Vergütung
Einspeisevergütung: 12,35 ct/kWh (bis 10 kWp, 2026, deutlich höher!)
Stromkosten: Weiterhin ~37 ct/kWh für Bezug nötig
Netto-Vorteil: Nur Vergütung, keine Kostenersparnis
Beste für...
- Sehr großes Dach (30–50+ kWp)
- Gewerbebetrieb (nachts Strom nötig)
- Kaum Eigenverbrauch möglich
- Flächenfreiflächenanlagen
⚠️ Höhere Vergütung, aber Stromabhängigkeit bleibt
💡 Rechenbeispiel: 10 kWp-Anlage (Einfamilienhaus)
| Produktion/Jahr | 10.000 kWh |
| Eigenverbrauch (40%) | 4.000 × 37 ct = 1.480€ |
| Einspeisung (60%) | 6.000 × 7,78 ct = 467€ |
| Jahresnutzen | 1.947€ |
| Produktion/Jahr | 10.000 kWh |
| Vollvergütung (100%) | 10.000 × 12,35 ct = 1.235€ |
| Stromkosten weiterhin | ~4.000 kWh × 37 ct = 1.480€ |
| Netto (Vergütung minus Stromzukauf) | -245€ |
Fazit: Für Einfamilienhäuser ist Teileinspeisung klar besser (1.947€ vs. -245€ – hier verlieren Sie sogar Geld mit Volleinspeisung, weil Sie die Solaranlage nicht selbst nutzen). Nur mit großen Anlagen (30+ kWp) kann Volleinspeisung interessant werden.
Negative Strompreise und neue Regeln
2024 eingeführt und ab 2026 aktuell: Wenn Strompreise an der Börse negativ werden (Überangebot), darf Ihre Anlage teilweise nicht mehr einspeisen. Das ist wichtig für Betreiber zu verstehen.
⚠️ Was sind negative Strompreise?
An manchen Tagen gibt es zu viel Solarstrom und Wind in Deutschland (z.B. sonnig, windig, wenig Verbrauch am Wochenende). Die Börsenpreise fallen dann unter Null – manchmal um -50 bis -100 €/MWh. Das bedeutet: Produzenten müssen zahlen, um ihren Strom loszuwerden, oder es wird abgeregelt (begrenzt).
Teileinspeisung (Eigenverbraucher)
Auswirkung: Minimal – Ihr Speicher lädt weiterhin. Sie werden nur gedrosselt, wenn Netz überlastet ist. Betrifft Sie praktisch nicht.
Volleinspeisung (ohne Speicher)
Auswirkung: Relevant – Bei negativen Preisen können bis zu 70% der Anlage abgeregelt werden (keine Einspeise möglich, daher keine Vergütung). Kann 50–100 Stunden/Jahr vorkommen.
✅ Lösungsansätze
- Stromspeicher: Speichert Strom statt ihn einzuspeisen → Abreglung fällt weg
- Eigenverbrauch erhöhen: Wärmepumpe, E-Auto-Laden, Wassererwärmung nutzen negative Phasen
- Prognose-gesteuerte Ladung: Smart-Systeme laden Speicher vor negativen Preisen vor
- Größe begrenzen: Anlagen bis 25 kWp sind weniger betroffen (nur 2024+ Rule)
Datenbasis 2025: Negative Strompreise traten ~45–60 Stunden/Jahr auf. Mit erneuerbarem Ausbau könnte das auf 100–150 Stunden/Jahr ansteigen (bis 2030).
Finanzieller Impact für Volleinspeisung: Bei 70% Abreglung: 10 kWp × 7.000 kWh (angenommener Ertrag unter Negativpreisen) × 7,78 ct = 546€ Ausfall pro Jahr (sehr pessimistisch). In der Praxis: 50–200€ Jahresausfall.
Modellwahl: Welche passt zu Ihnen?
Eine einfache Entscheidungshilfe: Nutzen Sie diese Kriterien, um die richtige Modellwahl zu treffen.
Wie groß ist Ihre Dachfläche?
< 25 m² (bis ~8 kWp): Teileinspeisung (kleine Anlagen) | 25–50 m² (8–20 kWp): Teileinspeisung (Standard) | > 50 m² (20+ kWp): Volleinspeisung möglich, aber Teileinspeisung meist immer noch besser
Wie viel Strom verbrauchen Sie?
< 2.500 kWh/Jahr: Volleinspeisung könnte interessant sein (wenig Eigenverbrauch) | 2.500–5.000 kWh/Jahr: Teileinspeisung optimal (guter Mix) | > 5.000 kWh/Jahr: Teileinspeisung + Speicher / E-Auto (maximaler Eigenverbrauch)
Wie häufig sind Sie tagsüber zuhause?
Viel (Home-Office, Rente): Teileinspeisung, guter Eigenverbrauch ohne Speicher | Mittelmäßig (Büro, aber Heizung tagsüber): Teileinspeisung mit kleinem Speicher | Wenig (ganztags arbeiten): Volleinspeisung oder Speicher MUSS sein (oder zeitversetzte Nutzung: E-Auto nachts laden)
Ist ein Stromspeicher geplant?
Ja (oder E-Auto / Wärmepumpe): Teileinspeisung definitiv (Speicher nutzt Eigenverbrauch optimal) | Vielleicht später: Teileinspeisung (können Sie später noch aufrüsten) | Nein: Volleinspeisung nur bei großen Anlagen sinnvoll, sonst Teileinspeisung
🎯 Schnelle Orientierung
✅ Teileinspeisung
Einfamilienhaus, Eigenverbrauch > 30%, Speicher oder geplant
⚠️ Volleinspeisung
Sehr große Anlage (30+ kWp), Gewerbebetrieb, kein Eigenverbrauch
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Häufig gestellte Fragen zur Einspeisevergütung
Warum ist die Einspeisevergütung so niedrig? ➕
Die Einspeisevergütung ist bewusst niedrig, um Eigenverbrauch zu fördern (seit 2023). Der Gedanke: Jede selbst verbrauchte kWh spart ~37 ct (Strompreis) – viel mehr als die Vergütung von 7,78 ct. Das spart auch Netzausbaukosten und macht Deutschland unabhängiger von Stromimporten. Win-Win für Sie und die Energiewende.
Kann ich nachträglich zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung wechseln? ➕
Nein – die Modellwahl ist (fast) endgültig. Sie müssen sich at der Anmeldung entscheiden. Es gibt sehr seltene Ausnahmen (z.B. Speicher-Nachrüstung mit Modellwechsel), aber das ist kompliziert. Wählen Sie also am Anfang korrekt!
Kann ich mehrere Anlagen installieren, um niedrigere Einspeisevergütung zu umgehen? ➕
Nein – das ist nicht mehr möglich. Seit 2024 werden alle Anlagen beim gleichen Betreiber am gleichen Standort zusammengerechnet. Es bringt also nichts, mehrere kleine Anlagen zu bauen, um höhere Vergütungssätze zu kassieren. Das Gesetz hat diese Lücke geschlossen.
Zahle ich Steuern auf die Einspeisevergütung? ➕
Seit 2023 sind Einspeiseerlöse aus Kleinanlagen (bis 30 kWp) von der Einkommensteuer BEFREIT. Sie müssen nicht jedes Jahr die kleine Vergütung versteuern – praktisch ein Geschenk vom Staat. Größere Anlagen müssen Sie anmelden. Fragen Sie Ihren Steuerberater für Ihre individuelle Situation.
Was passiert nach 20 Jahren, wenn die Einspeisevergütung endet? ➕
Nach 20 Jahren endet die garantierte Vergütung. Ihre Anlage funktioniert aber weiterhin und produziert Strom! Danach können Sie: (1) weiterhin einspeisen zu aktuellen Börsenpreisen (~3–5 ct/kWh, deutlich weniger); (2) mit Speicher vor allem selbst verbrauchen; (3) die Anlage modernisieren und ggf. neu fördern (ab 2047 wird es neue Programme geben). Die meisten Betreiber planen mit 25–30 Jahren Nutzung, nicht nur 20.
Kann negative Strompreise meine Vergütung komplett aufheben? ➕
Nein. Selbst bei negativen Preisen erhalten Sie KEINE negative Vergütung (der Staat zahlt nicht, sondern Ihre Vergütung läuft dann auf Null). Bei Teileinspeisung ist das kaum relevant, da Sie meist selbst verbrauchen. Bei Volleinspeisung können bis zu 70% abgeregelt werden (max. 70h/Jahr Drosselung, technisch erzwungen). Das ist lästig, aber nicht katastrophal (Ertrag-Ausfall: ~50–200€/Jahr).
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Transparenzhinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links zu Solaranbieter-Partnern. StromWolf.de erhält eine kleine Vermittlungsprovision – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir beraten unabhängig und orientieren uns an Ihrem Vorteil. Alle Einspeisevergütungs-Daten stammen von der Bundesnetzagentur und werden regelmäßig aktualisiert. Das EEG ist komplex – für Ihre Einzelsituation empfehlen wir Rücksprache mit dem Netzbetreiber und ggf. einem Steuerberater.
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