Strom beim Umzug anmelden: Was jetzt gilt
Ein Umzug beendet den alten Stromvertrag nicht automatisch. Prüfen Sie den Vertrag, sichern Sie den neuen Lieferbeginn vor dem Einzug und fotografieren Sie beide Zählerstände.
Für den Vergleich brauchen Sie in der Regel nur Postleitzahl und erwarteten Jahresverbrauch. Prüfen Sie die Tarifdetails anschließend selbst.
Schnellentscheidung
Welcher Fall trifft auf Sie zu?
Der wichtigste Unterschied ist nicht die Entfernung zwischen den Wohnungen, sondern die Art Ihres bisherigen Vertrags und die Frage, ob die neue Lieferstelle schon versorgt wird.
Sondervertrag, neue Wohnung allein
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Anbieter am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen liefern kann. Danach entscheiden Sie zwischen Vertragsmitnahme und Kündigung.
Anbieter kann dort nicht liefern
Teilen Sie die neue Anschrift mit und kündigen Sie fristgerecht. Für die neue Lieferstelle brauchen Sie einen neuen Vertrag mit einem zukünftigen Lieferbeginn.
Einzug bei Partner oder in eine WG
Läuft an der Adresse bereits ein Vertrag, kann keine zweite Belieferung über Ihren bisherigen Anbieter eingerichtet werden. Klären Sie die Vertragspartei und die Kostenverteilung.
Grundversorgung oder noch kein Vertrag
Die erste Stromentnahme ordnet die Lieferstelle in der Regel der Grundversorgung zu. Sie können mit zwei Wochen Frist kündigen und danach einen neuen Tarif für die Zukunft starten.
Der Ablauf
In vier Etappen zum passenden Liefervertrag
Arbeiten Sie die Schritte in dieser Reihenfolge ab. So trennen Sie die rechtliche Kündigung vom technischen Lieferantenwechsel und behalten Ihre Nachweise beisammen.
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1
Vertrag einordnen
Sondervertrag oder Grundversorgung? AGB, Laufzeit und Kündigungsfrist prüfen.
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2
Lieferbeginn sichern
Neuen Stromvertrag vor der ersten Stromentnahme an der neuen Adresse abschließen.
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3
Übergabe dokumentieren
Alten und neuen Zählerstand mit Zählernummer, Datum und Foto festhalten.
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4
Abschluss kontrollieren
Bestätigung, Lieferbeginn und Schlussrechnung mit Ihren Unterlagen abgleichen.
Schritt 1
Den alten Stromvertrag prüfen: mitnehmen oder kündigen?
Ein Wohnungswechsel beendet Ihren laufenden Stromvertrag nicht von selbst. Melden Sie den Umzug deshalb dem Anbieter und schauen Sie in die Vertragsunterlagen. Dort steht häufig, wie früh der Umzug angekündigt werden muss und ob der Vertrag am neuen Wohnort fortgeführt werden kann.
Wenn Sie kündigen möchten
Die Kündigung sollte in Textform beim Anbieter eingehen. Schreiben Sie klar, welchen Vertrag Sie wegen des Umzugs zu welchem Termin beenden möchten.
- Vertrags- oder Kundennummer angeben
- Auszugsdatum und neue Adresse nennen
- sechs Wochen Zugang zum gewünschten Auszugstermin einplanen
- Bestätigung mit Vertragsende anfordern
Wenn Sie den Vertrag mitnehmen
Der bisherige Anbieter kann die Kündigung abwenden, wenn er Ihnen innerhalb von zwei Wochen die Belieferung am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen anbietet und dort liefern kann.
- Restlaufzeit und bisherige Preise vergleichen
- Grundpreis, Arbeitspreis und Preisgarantie prüfen
- Lieferbeginn an der neuen Adresse schriftlich bestätigen lassen
- bei geänderten Bedingungen genau nachfragen
Der Anbieter darf für die Sonderkündigung oder die Fortsetzung am neuen Wohnsitz kein gesondertes Entgelt verlangen. Wenn er die Preise, Laufzeit oder andere Vertragsbedingungen ändert, ist das nicht dasselbe wie eine Fortsetzung zu unveränderten Bedingungen. Die Bundesnetzagentur erklärt die Ausnahmen und Fristen im Detail.
Schritt 2
Strom für die neue Wohnung rechtzeitig anmelden
Für die neue Lieferstelle brauchen Sie einen Vertrag, bevor Sie dort Strom verbrauchen. Das kann der bisherige Anbieter sein, wenn er den Vertrag ordnungsgemäß fortsetzt, oder ein neuer Lieferant nach einem Vergleich. Entscheidend ist das bestätigte Lieferbeginndatum – nicht allein der Tag, an dem Sie den Antrag abschicken.
Wenn der Einzug noch bevorsteht
Schließen Sie den Vertrag mit der neuen Postleitzahl, einem realistischen Jahresverbrauch und dem gewünschten Lieferbeginn ab. Fragen Sie bei der Hausverwaltung oder dem Netzbetreiber nach, wenn die Zählernummer oder Marktlokations-ID noch nicht eindeutig ist. Die Daten lassen sich besser vor dem Einzug klären als nach der ersten Stromentnahme.
Wenn Sie schon eingezogen sind
Melden Sie den Einzug und die Stromentnahme unverzüglich beim örtlichen Grundversorger. Mit der ersten Stromentnahme entsteht in der Regel ein Grundversorgungsvertrag. Nach § 20 StromGVV können Sie ihn mit zwei Wochen Frist kündigen. Ein anderer Tarif beginnt dann nur für die Zukunft.
Falls der Einzug bereits hinter Ihnen liegt, hilft die Anleitung „Strom nach dem Einzug anmelden“. Für die Vorbereitung vor der Schlüsselübergabe finden Sie in der Einzugs-Checkliste die wichtigsten Daten an einem Ort.
Schritt 3
Zählerstand und Zählernummer richtig dokumentieren
Der Zählerstand trennt Ihren Verbrauch von dem der vorherigen oder nachfolgenden Bewohner. Ein Foto schützt Sie bei Rückfragen zur Abschlussrechnung. Fotografieren Sie so, dass Zählernummer, Stand und möglichst das Display oder Ziffernblatt gut lesbar sind.
Beim Auszug festhalten
- Zählernummer und Zählerstand
- Datum der Übergabe
- Foto und Übergabeprotokoll
- Adresse und Vertragsende
Beim Einzug festhalten
- Zählernummer und Anfangsstand
- Datum der Schlüsselübergabe
- Foto mit lesbarem Display
- Marktlokations-ID, falls vorhanden
| Angabe | Alte Wohnung | Neue Wohnung |
|---|---|---|
| Stichtag | Auszugs- oder Übergabetag | Einzugs- oder Übergabetag |
| Zählerdaten | Zählernummer und Endstand | Zählernummer und Anfangsstand |
| Vertragsbezug | Lieferant, Kundennummer, Vertragsende | neuer Lieferant und bestätigter Lieferbeginn |
| Zusatz | Foto und Übergabeprotokoll | Marktlokations-ID, wenn bekannt |
Senden Sie die Daten an den bisherigen und den neuen Lieferanten. Bei Unklarheiten können Sie zusätzlich den Netz- oder Messstellenbetreiber informieren. Bewahren Sie E-Mails und Fotos auf, bis beide Abrechnungen stimmen. Die Hinweise der Bundesnetzagentur zum Lieferantenwechsel empfehlen die Ablesung zum Wechseltermin ausdrücklich.
Schritt 4
Den passenden Stromtarif für die neue Adresse vergleichen
Ein Umzug ist ein guter Zeitpunkt, den Vertrag nicht nur zu übertragen, sondern neu zu bewerten. Vergleichen Sie mit der neuen Postleitzahl und einem realistischen Jahresverbrauch. Entscheidend ist nicht der niedrigste Monatsabschlag, sondern die Rechnung über ein volles Jahr.
Die einfache Jahreskostenformel
Jahreskosten = Jahresgrundpreis + (Jahresverbrauch × Arbeitspreis) – anrechenbarer Bonus. Rechnen Sie Erst- und Folgejahr getrennt, wenn der Tarif einen Bonus oder eine Preisgarantie mit begrenzter Laufzeit enthält.
Gesamtkosten
Grundpreis und Arbeitspreis gemeinsam auf den erwarteten Jahresverbrauch anwenden.
Flexibilität
Erstlaufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung vor dem Abschluss prüfen.
Preisgarantie
Lesen Sie, welche Preisbestandteile abgedeckt sind und welche Ausnahmen gelten.
Bonus und Zahlung
Bonusbedingungen, Abschlag, Zahlungsweise und mögliche Vorauskasse miteinander vergleichen.
Wenn Sie Ihren Jahresverbrauch nicht kennen, nutzen Sie die letzte Abrechnung oder eine vorsichtige Schätzung nach Haushaltsgröße und Geräten. Ein zu niedriger Verbrauch kann einen Tarif künstlich günstig aussehen lassen. Wie Grundpreis und Arbeitspreis zusammenspielen, zeigt der Beitrag „Strompreis pro kWh richtig einordnen“. Für Bonus und Folgejahr hilft die Übersicht „Tarifkosten über 12 und 24 Monate“.
Nicht übersehen
Drei Sonderfälle beim Umzug
In diesen Situationen wird der Ablauf oft falsch eingeschätzt, weil Wohnung, Vertrag und Zähler nicht eindeutig zusammenpassen.
Zusammenziehen
Zieht eine Person in einen Haushalt ein, in dem bereits ein Vertrag läuft, ist meist keine neue Belieferung für dieselbe Lieferstelle nötig. Der ausziehende Vertrag sollte trotzdem sauber beendet oder übertragen werden.
Umzug innerhalb desselben Hauses
Auch der Wechsel in eine andere Wohnung im selben Gebäude kann als Wohnsitzwechsel gelten. Prüfen Sie, ob die Wohnung einen eigenen Zähler und eine eigene Marktlokations-ID hat.
Gesonderter Messstellenvertrag
Hauseigentümer können neben dem Liefervertrag einen separaten Messstellen- oder Netzanschlussvertrag haben. Prüfen Sie beim Umzug auch diese Verträge und nicht nur den Stromtarif.
Typische Stolperstellen
Diese Fehler können unnötige Kosten auslösen
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Nur den Vermieter informieren: Der Vermieter ersetzt nicht die Meldung an Ihren bisherigen Stromanbieter.
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Die Kündigung zu spät senden: Für einen Sondervertrag muss die Erklärung rechtzeitig beim Anbieter eingehen.
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Zählernummer und Zählerstand verwechseln: Die Nummer identifiziert das Gerät, der Stand den Verbrauch am Stichtag.
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24 Stunden mit 24 Tagen verwechseln: Der schnelle technische Wechsel hebt keine Vertragsfrist auf.
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Nur den Monatsabschlag vergleichen: Grundpreis, Arbeitspreis, Bonus und Folgejahr gehören in dieselbe Rechnung.
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Die Schlussrechnung ungeprüft lassen: Vergleichen Sie den Endstand mit Foto und Übergabeprotokoll.
Zum Abhaken
Ihre Strom-Checkliste für den Umzug
- Vertrag, Laufzeit und Kündigungsfrist prüfen
- Umzug dem alten Anbieter in Textform melden
- neue Adresse oder Marktlokations-ID angeben
- Liefervertrag vor der ersten Stromentnahme abschließen
- Zählernummer und Zählerstand beider Wohnungen fotografieren
- Daten an Lieferanten und gegebenenfalls Netzbetreiber senden
- Lieferbeginn und Kündigungsbestätigung speichern
- Abschlussrechnung anhand des Endstands kontrollieren
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zum Strom beim Umzug
Hier finden Sie die Punkte, die beim Einzug oder Auszug besonders oft zu Rückfragen führen.
Endet mein Stromvertrag beim Umzug automatisch?
Nein. Ein Umzug beendet einen Stromvertrag nicht automatisch. Informieren Sie Ihren bisherigen Anbieter und klären Sie, ob der Vertrag an der neuen Adresse fortgesetzt wird oder ob Sie wirksam kündigen können. Ohne Klärung können alte und neue Lieferverhältnisse nebeneinander bestehen.
Kann ich meinen Stromvertrag wegen des Umzugs kündigen?
Bei einem Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung können Haushaltskunden grundsätzlich mit einer Frist von sechs Wochen wegen eines Wohnsitzwechsels außerordentlich kündigen. Das gilt nicht, wenn der bisherige Anbieter innerhalb von zwei Wochen die Fortsetzung zu unveränderten Bedingungen am neuen Wohnsitz anbietet und dort liefern kann. Prüfen Sie zusätzlich Ihre AGB, weil diese ein weitergehendes Kündigungsrecht vorsehen können.
Gilt die Sechs-Wochen-Frist auch in der Grundversorgung?
Nein. Für einen Grundversorgungsvertrag gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das Sonderkündigungsrecht nach § 41b Absatz 5 EnWG benötigen Sie in diesem Fall nicht. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und sollte vom Grundversorger bestätigt werden.
Kann ich Strom für die neue Wohnung rückwirkend anmelden?
Nein. Für Strom muss der Liefervertrag vor der tatsächlichen Stromentnahme geschlossen sein. Wenn Sie nach dem Einzug einen neuen Anbieter beauftragen, kann dieser die Belieferung nur für die Zukunft übernehmen. Die Zeit davor wird in der Regel über die Grundversorgung abgerechnet.
Was passiert, wenn ich den Strom vor dem Einzug nicht angemeldet habe?
Durch die erste Stromentnahme kommt in der Regel ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande. Die Versorgung fällt deshalb nicht einfach aus. Sie können den Grundversorgungsvertrag mit zwei Wochen Frist kündigen und einen neuen Liefervertrag für einen zukünftigen Termin abschließen.
Welche Angaben braucht der Stromanbieter beim Umzug?
Halten Sie Name, alte und neue Anschrift, Auszugs- und Einzugsdatum, Vertrags- oder Kundennummer, Zählernummer und Zählerstand bereit. Falls vorhanden, hilft auch die Marktlokations-ID. Bei einer Kündigung wegen Umzugs muss die neue Verbrauchsstelle eindeutig bezeichnet sein.
Muss ich den Zählerstand in der alten und der neuen Wohnung ablesen?
Ja. Notieren und fotografieren Sie den Zählerstand am Tag der jeweiligen Übergabe. Schreiben Sie Datum und Zählernummer dazu und bewahren Sie das Übergabeprotokoll auf. Senden Sie die Daten an den zuständigen Anbieter und, falls verlangt oder sinnvoll, an den Netz- beziehungsweise Messstellenbetreiber.
Bedeutet der 24-Stunden-Wechsel, dass ich sechs Wochen nicht mehr beachten muss?
Nein. Seit dem 6. Juni 2025 kann der technische Stromlieferantenwechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden verarbeitet werden. Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und ein Sonderkündigungsrecht bleiben davon unberührt. Die 24 Stunden beschreiben den Datenaustausch zwischen den Marktpartnern, nicht das Ende Ihres Vertrags.
Was gilt, wenn ich zu meinem Partner oder in eine bestehende WG ziehe?
Wenn die neue Wohnung bereits über einen anderen Stromvertrag beliefert wird, kann Ihr bisheriger Anbieter dort meist nicht zusätzlich liefern. Teilen Sie ihm den Wohnsitzwechsel trotzdem mit und nennen Sie die neue Adresse oder Marktlokations-ID. Klären Sie außerdem, wer für den bestehenden Vertrag und die Kosten der Wohnung verantwortlich ist.
Wann muss ich den Umzug dem Stromanbieter melden?
Melden Sie den Umzug so früh wie möglich. Besonders wichtig ist, dass eine Kündigung mit sechs Wochen Frist rechtzeitig beim Anbieter eingeht und ein neuer Vertrag vor der ersten Stromentnahme beginnt. Eine allgemeine Pflicht, Ein- oder Auszüge mehrere Wochen vorab beim Netzbetreiber zu melden, folgt daraus nicht.
Nachlesen
Quellen und passende Seiten
Die rechtlichen Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden offiziellen und verbrauchernahen Quellen. Vertragsdetails können im Einzelfall abweichen.
Rechtliche und fachliche Quellen
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