Gastarif mit Preisgarantie prüfen

Die Bezeichnung allein sagt nicht, welcher Teil des Gaspreises gebunden ist. Vergleichen Sie den Wortlaut der Garantie, ihre Dauer und Ausnahmen gemeinsam mit Jahrespreis, Laufzeit und Kündigungsfrist.

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Jahreskosten im Blick
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Vier Angaben aus der Garantie notieren

  1. exaktes Start- und Enddatum,
  2. ausdrücklich erfasste Preisbestandteile,
  3. ausdrücklich ausgenommene Bestandteile,
  4. Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist.

Was eine Preisgarantie tatsächlich bindet

Laut Bundesnetzagentur kann eine vertragliche Preisbindungsklausel eine Preiserhöhung ausschließen. Der Lieferant darf Dauer und erfasste Bestandteile aber begrenzen. Häufig umfasst die Klausel nur beeinflussbare Bestandteile wie Beschaffung, Vertrieb und Marge. Steuern, Abgaben, Umlagen, Netz- oder Messentgelte können ausgenommen sein.

Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Bezeichnungen wie „voll“ oder „eingeschränkt“. Maßgeblich ist die Klausel im konkreten Vertrag. Eine Änderung eines nicht erfassten Bestandteils kann den Gesamtpreis trotz Garantie verändern.

Garantiedauer und Vertragsbindung abgleichen

Endet die Garantie vor der Mindestvertragslaufzeit, besteht danach ein Zeitraum mit fortdauernder Bindung ohne denselben Preisschutz. Läuft die Garantie länger als der zunächst zugesagte Tarifpreis oder beginnt sie schon vor dem Lieferstart, kann der praktisch geschützte Zeitraum kürzer sein als erwartet. Prüfen Sie daher konkrete Daten, nicht nur eine Monatsangabe in der Werbung.

Den möglichen Mehrpreis transparent rechnen

Vergleichen Sie zwei Angebote mit demselben Verbrauch. Der Preis einer Garantie ist nicht separat ausgewiesen, sondern zeigt sich in der Differenz der vollständigen Jahreskosten.

Rechenbeispiel mit frei gewählten Annahmen

Angebot A ohne Garantie: 2.000 € Jahreskosten

Angebot B mit Garantie: 2.040 € Jahreskosten

Rechnerische Differenz: 40 €. Ob dieser Mehrpreis sinnvoll ist, hängt von Garantieumfang, Bindung und Ihrer Risikopräferenz ab – nicht von einer vorhergesagten Preisentwicklung.

Checkliste vor dem Abschluss

  • Jahrespreis aus Arbeitspreis, Verbrauch und Grundpreis selbst nachrechnen.
  • Bonusbedingungen und zweites Vertragsjahr getrennt darstellen.
  • Garantieklausel und Ausnahmen vollständig speichern.
  • Lieferbeginn, Garantieende, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist in einen Kalender übernehmen.
  • Bei unklarer Formulierung vor Vertragsschluss schriftlich beim Anbieter nachfragen.

Häufige Fragen

Was leistet eine Preisgarantie bei Gas?

Sie bindet den Lieferanten für den vereinbarten Zeitraum an die von der Klausel erfassten Preisbestandteile. Dauer, eingeschlossene Bestandteile und Ausnahmen ergeben sich ausschließlich aus Vertrag und AGB.

Kann sich der Gaspreis trotz Preisgarantie ändern?

Ja, wenn sich Bestandteile ändern, die von der Klausel ausgenommen sind. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Preisgarantien häufig nur bestimmte, vom Lieferanten beeinflussbare Bestandteile erfassen.

Welche Garantiedauer ist sinnvoll?

Dafür gibt es keine allgemeingültige Monatszahl. Garantiedauer, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Garantieumfang und vollständige Jahreskosten müssen zusammenpassen.

Was passiert nach Ablauf der Preisgarantie?

Der Liefervertrag endet dadurch nicht automatisch. Danach gelten die vertraglichen und gesetzlichen Regeln für mögliche Preisänderungen. Prüfen Sie Garantieende, Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist rechtzeitig.

Primärquelle: Bundesnetzagentur – Preisgarantie, Preisbestandteile und Preisänderungen.