Miete passt eher
Wenn geringer Anfangsaufwand und gebündelter Service wichtiger sind als der niedrigste Gesamtpreis.
Eine gemietete Solaranlage erspart Ihnen den hohen Kaufpreis zu Beginn, bindet Sie aber meist viele Jahre. Vergleichen Sie deshalb die Gesamtkosten, den tatsächlich enthaltenen Service und die Folgen eines Hausverkaufs. Die Monatsrate allein reicht für die Entscheidung nicht aus.
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Miete, Kauf und Finanzierung
Bei einer gemieteten Anlage zahlen Sie nicht nur für Module auf dem Dach. Je nach Vertrag sind Planung, Montage, Wartung, Versicherung, Reparatur oder ein Speicher enthalten. Dafür bindet die monatliche Zahlung oft über viele Jahre. Die technische Nutzung kann der eines Kaufs ähneln, die Eigentums- und Betreiberrechte sind aber anders verteilt.
Die Verbraucherzentrale ordnet Mietmodelle finanziell häufig als teurer ein, sieht aber einen Komfortvorteil. Ob ein konkretes Angebot passt, lässt sich nur über die gesamte Laufzeit beurteilen. Service ist ein Wert, darf aber nicht als kostenlose Zugabe behandelt werden.
Notieren Sie für beide Varianten PV-Leistung, Speichergröße, Wallbox, Montage, Zählerschrank und Service. Danach rechnen Sie Anzahlung, Monatsraten, Gebühren, Versicherungen, Wartung und mögliche Schlusszahlungen über denselben Zeitraum. Einspeisevergütung und vermiedener Netzbezug gehören in beide Modelle, wenn die Anlage identisch betrieben wird.
Ein Mietvertrag kann Kosten für einen Speicher enthalten, der vor Vertragsende ersetzt werden muss. Ein Kauf trägt dieses Risiko selbst. Fragen Sie deshalb, wer bei Kapazitätsverlust, Defekt, Softwareänderung und Dachreparatur zahlt.
Lassen Sie Modell und Leistung von Modulen, Wechselrichter und Speicher im Vertrag benennen. Ein Austausch gegen ein anderes Produkt darf nicht ohne nachvollziehbare Gleichwertigkeitskriterien möglich sein. Prüfen Sie außerdem Reaktionszeiten, Anfahrt, Wartungsumfang und die Frage, ob Versicherung und Reparaturen wirklich alle relevanten Fälle abdecken.
Der Hausverkauf ist ein besonders wichtiger Punkt. Manche Verträge müssen übernommen werden, andere können abgelöst werden oder erschweren die Finanzierung des Käufers. Eine Aussage wie „übertragbar“ reicht nicht; verlangen Sie die konkreten Kosten und Voraussetzungen.
Wenn geringer Anfangsaufwand und gebündelter Service wichtiger sind als der niedrigste Gesamtpreis.
Wenn Sie Komponenten selbst wählen, langfristig sparen und Betreiberentscheidungen behalten möchten.
Wenn Eigentum gewünscht ist, der Kaufpreis aber über einen Kredit verteilt werden soll.
Die Einspeisevergütung hängt nicht davon ab, ob die Anlage gemietet oder gekauft wurde. Entscheidend sind Anlage, Inbetriebnahme und Einspeisemodell. Bei der Miete kann der Vertrag zusätzlich regeln, wem die Einnahmen zustehen und wer die Meldung erledigt.
Fordern Sie am Ende eine einfache Gegenüberstellung an: gesamte Zahlungen, erwarteter Eigenverbrauch, Einspeisung, Serviceumfang und Eigentum. Wenn die Unterschiede auf einer Seite nicht verständlich sind, ist der Vergleich noch nicht fertig.
Hier finden Sie fachliche Grundlagen und offizielle Informationen zur eigenen Prüfung.
Weiterführende Themen
Ein Unternehmen plant und installiert die Anlage auf Ihrem Dach. Statt eines Kaufpreises zahlen Sie eine feste monatliche Rate. Eigentümer der Technik bleibt während der Laufzeit gewöhnlich der Anbieter. Welche Leistungen er danach übernimmt, ist nicht einheitlich geregelt: Wartung, Versicherung, Reparatur, Austausch defekter Teile und Überwachung müssen im jeweiligen Vertrag stehen.
Der erzeugte Strom kann im Haus genutzt und überschüssige Energie ins Netz eingespeist werden. Wer rechtlich als Betreiber gilt, die Anlage im Marktstammdatenregister anmeldet und die Einspeisevergütung erhält, sollte ausdrücklich vereinbart sein. Eine pauschale Aussage für alle Mietmodelle wäre falsch.
| Prüfpunkt | Miete | Kauf oder Finanzierung |
|---|---|---|
| Zahlung zu Beginn | Meist geringe oder keine Anschaffungsausgabe | Kaufpreis, Eigenanteil oder Kreditnebenkosten |
| Laufende Zahlungen | Mietrate, mögliche Preisänderungen und nicht enthaltene Leistungen | Kreditrate sowie selbst getragene Wartungs-, Versicherungs- und Reparaturkosten |
| Technik und Leistung | Komponenten und Austausch nach Vertragsumfang | Komponenten frei wählbar; Garantien und Reparaturen selbst zu organisieren |
| Hausverkauf | Übernahme, Ablösung oder andere Vertragslösung nötig | Anlage gehört zum Eigentum und kann mitverkauft werden |
| Nach Vertragsende | Übernahme, Weiterbetrieb oder Abbau nach Vertrag | Anlage bleibt Ihr Eigentum |
Multiplizieren Sie die Monatsrate mit der Zahl der Vertragsmonate und addieren Sie alle einmaligen und möglichen zusätzlichen Zahlungen. Berücksichtigen Sie vereinbarte Preiserhöhungen. Ziehen Sie Einnahmen nur dann ab, wenn laut Vertrag tatsächlich Sie diese erhalten.
Rechenbeispiel ohne Preissteigerung
150 Euro Monatsrate × 12 Monate × 20 Jahre = 36.000 Euro Mietzahlungen. Das ist keine Marktprognose, sondern zeigt nur die Rechenweise. Für den Vergleich müssen Kaufangebot und Mietangebot dieselbe Anlagenleistung, denselben Speicher, denselben Zeitraum und vergleichbare Leistungen enthalten. Finanzierungskosten, Reparaturrisiken und ein möglicher Restwert gehören ebenfalls in die Rechnung.
Die Verbraucherzentrale kommt grundsätzlich zu dem Ergebnis, dass die Miete über die Laufzeit meist mehr kostet als der Kauf. Der höhere Preis kann trotzdem vertretbar sein, wenn ein verlässlich geregelter Rundum-Service für Sie einen entsprechenden Wert hat. Entscheiden lässt sich das nur anhand der vollständigen Vertragsunterlagen.
Für Dachanlagen bis 10 Kilowatt nennt die Bundesnetzagentur bei einer Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 eine Vergütung von 7,7 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,22 Cent je Kilowattstunde bei Volleinspeisung. Für größere Anlagen gelten abgestufte Sätze. Maßgeblich sind unter anderem Leistung, Einspeiseart und Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Die Werte sind nur für den genannten Zeitraum 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 gültig. Prüfen Sie für eine spätere Inbetriebnahme die dann veröffentlichten Sätze bei der Bundesnetzagentur. Im Mietangebot muss außerdem stehen, wem die Vergütung zusteht.
Lassen Sie mündliche Zusagen in den Vertrag aufnehmen. Fordern Sie außerdem eine vollständige Kostenübersicht und einen Zahlungsplan an, bevor Sie unterschreiben.
Der KfW-Kredit 270 kann auch Photovoltaikanlagen und Speicher finanzieren. Der Zinssatz wird individuell bestimmt und kann sich ändern; vergleichen Sie deshalb ein aktuelles Finanzierungsangebot mit der Miete. Eine feste Zinshöhe lässt sich seriös nicht allgemein nennen.
Die konkreten Bedingungen eines Anbieters können sich ändern.
Die Verbraucherzentrale nennt für komplette Mietangebote unterschiedlicher Größe und Ausstattung eine grobe Spanne von etwa 80 bis 300 Euro im Monat. Weil dafür keine einheitliche Anlagengröße und kein einheitlicher Leistungsumfang gelten, ist die Spanne kein Preismaßstab für ein konkretes Angebot. Entscheidend ist die Summe aller Zahlungen über die gesamte Vertragsdauer.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind Laufzeiten von 15 bis 25 Jahren üblich. Kündigung, Ablösung, Vertragsübernahme bei einem Hausverkauf und die Regelung am Vertragsende unterscheiden sich je nach Vertrag und müssen vor der Unterschrift geprüft werden.
Häufig betreiben die Hausbesitzer die Anlage und erhalten die Einspeisevergütung. Maßgeblich ist jedoch der konkrete Vertrag. Darin sollte eindeutig stehen, wer Betreiber ist, den Netzanschluss und die Registrierung übernimmt und die Vergütung erhält.
Die Verbraucherzentrale bewertet die Miete in der Regel als teurer als den Kauf. Ob das auch für ein konkretes Angebot gilt, zeigt nur ein Vergleich mit identischer Anlagengröße, denselben Komponenten, demselben Zeitraum sowie allen enthaltenen Service- und Finanzierungskosten.
Das hängt vom Vertrag ab. Möglich sind eine Übernahme durch den Käufer, eine vorzeitige Ablösung oder andere vertraglich festgelegte Lösungen. Weil die Übernahme nicht automatisch gesichert ist, sollten Kosten und Verfahren vor Vertragsabschluss schriftlich geklärt werden.
Das hängt vom Miet- oder Pachtvertrag ab. Prüfen Sie, wer Eigentümer und Betreiber ist, wer die Anlage registriert, wer die Einspeisevergütung erhält und wann beziehungsweise ob Eigentum übergeht.
Das muss der Vertrag eindeutig regeln. Achten Sie auf Kapazitätsgarantie, Austausch, Anfahrt, Arbeitskosten und die Frage, ob ein Ersatzgerät ohne zusätzliche Rate bereitgestellt wird.
Lassen Sie Leistung, Komponenten, Serviceumfang und Gesamtkosten schriftlich ausweisen. Vergleichen Sie Miet- und Kaufangebote auf derselben Grundlage.
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