Photovoltaik-Förderung

Für private Dachanlagen gibt es bundesweit vor allem steuerliche Erleichterungen, die Einspeisevergütung und einen Förderkredit. Direkte Zuschüsse hängen häufig von Bundesland oder Kommune ab und müssen vor dem Auftrag geprüft werden.

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Förderung richtig sortieren

Förderung besteht aus mehreren Bausteinen – nicht aus einem einzigen Antrag

  • Einspeisevergütung, Steuerregeln, Förderkredite und regionale Programme haben unterschiedliche Voraussetzungen.
  • Ein Kredit ist keine geschenkte Förderung und muss in die Gesamtkostenrechnung.
  • Programme können vor dem Auftrag, über die Bank oder nach einer kommunalen Regel beantragt werden.
  • Rechnen Sie nur Förderungen ein, die für Ihr Vorhaben bestätigt und noch verfügbar sind.

Zuerst zwischen Zuschuss, Steuer und Kredit unterscheiden

Bei PV-Anlagen werden häufig drei Dinge vermischt: steuerliche Regeln, Zuschüsse und Kredite. Der Nullsteuersatz kann den Rechnungsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen beeinflussen. Eine Einkommensteuerregel betrifft die steuerliche Behandlung der Einnahmen. Ein Förderkredit senkt nicht den Kaufpreis, sondern verteilt die Finanzierung über die Laufzeit.

Schreiben Sie in die eigene Kalkulation, welcher Baustein welchen Teil der Investition betrifft. Eine Förderung für die Heizung ist nicht automatisch eine Förderung für die PV-Anlage. Speicher, Wallbox, Zählerschrank und Dacharbeiten können ebenfalls unterschiedliche Bedingungen haben.

Steuerliche Regeln für private PV-Anlagen

Der Umsatzsteuersatz von null Prozent gilt nicht als pauschale Zusage für jedes Produkt und jede Konstellation. Maßgeblich sind die Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes und die Art der Lieferung oder Installation. Lassen Sie sich die Rechnung sauber aufschlüsseln und bewahren Sie die Unterlagen auf.

Auch bei der Einkommensteuer kommt es auf Anlage, Leistung und Nutzung an. Die vereinfachten Regeln nehmen nicht jede denkbare Konstellation aus der Steuerpflicht. Wenn mehrere Anlagen, ein Gewerbebetrieb oder eine besondere Nutzung vorliegen, kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.

  • Rechnung und Leistungsumfang auf die gesetzlichen Voraussetzungen beziehen.
  • Steuerliche Entlastung nicht als technische Förderung des Speichers missverstehen.
  • Bei Sonderfällen nicht nur auf eine Aussage des Installateurs verlassen.

KfW 270 und regionale Programme

Der KfW-Kredit 270 kann unter seinen jeweiligen Bedingungen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und Speicher finanzieren. Antrag und Vorhabensbeginn müssen in der Regel mit dem Finanzierungspartner geklärt werden. Unterschreiben Sie keinen bindenden Auftrag, bevor klar ist, ob der Ablauf förderunschädlich ist.

Kommunen und Länder können eigene Zuschüsse für Speicher, Beratung oder bestimmte Anlagen anbieten. Diese Programme unterscheiden sich nach Ort, Zielgruppe, Budget und Antragszeitpunkt. Die Förderdatenbank des Bundes ist ein sinnvoller Startpunkt, ersetzt aber nicht die Prüfung der aktuellen Richtlinie.

Bundesweit

Steuerregeln und EEG-Vergütung mit den gesetzlichen Voraussetzungen prüfen.

Finanzierung

Kreditkonditionen, Laufzeit, Gesamtbetrag und Antrag vor Auftrag klären.

Vor Ort

Kommunale Programme nach Wohnort, Frist und Budget kontrollieren.

Förderung darf den Angebotsvergleich nicht ersetzen

Ein Anbieter kann eine Förderung in seine Werberechnung aufnehmen, obwohl der Antrag noch nicht bewilligt ist. Verlangen Sie deshalb einen Preis vor und nach Förderung und prüfen Sie, wer das Antragsrisiko trägt. Ein höherer Endpreis bleibt höher, auch wenn der Zuschuss auf dem Papier groß wirkt.

Für eine solide Entscheidung reichen drei Zahlen: vollständige Investition, sicherer Förderbetrag und verbleibende Finanzierung. Ergänzen Sie die Einspeisung und den Eigenverbrauch erst danach. So bleibt sichtbar, ob die Anlage auch ohne unsichere Zusagen sinnvoll ist.

Quellen für die eigene Prüfung

Hier finden Sie fachliche Grundlagen und offizielle Informationen zur eigenen Prüfung.

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Das gilt bundesweit

  • Nullsteuersatz: 0 % Umsatzsteuer für gesetzlich begünstigte Anlagen, Komponenten, Speicher und Installation.
  • Einkommensteuer: Einnahmen und Entnahmen können bei Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt bis 100 kWp pro steuerpflichtiger Person oder Mitunternehmerschaft steuerfrei sein.
  • KfW 270: Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten möglich; kein Zuschuss und kein pauschaler Zinssatz.
  • EEG-Vergütung: Vergütung für eingespeisten Strom nach Leistung, Einspeiseart und Inbetriebnahmezeitpunkt.

1. Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 UStG

Der Umsatzsteuersatz beträgt für die Lieferung begünstigter Solarmodule an den Betreiber null Prozent. Erfasst werden auch wesentliche Komponenten, begünstigte Speicher und die Installation. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder bestimmten öffentlichen beziehungsweise gemeinnützig genutzten Gebäuden installiert wird.

Bei einer installierten Bruttoleistung von höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die Standortvoraussetzungen nach dem Gesetz als erfüllt. Null Prozent Umsatzsteuer ist kein ausgezahlter Zuschuss. Prüfen Sie bei Sonderfällen, etwa einzelnen Nebenleistungen oder ungewöhnlichen Standorten, die steuerliche Einordnung.

2. Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nummer 72 EStG

Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit gebäudebezogenen PV-Anlagen sind unter den gesetzlichen Leistungsgrenzen steuerfrei: bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp pro steuerpflichtiger Person oder Mitunternehmerschaft. Ob mehrere Gebäude oder Beteiligte die Voraussetzungen erfüllen, muss im Einzelfall geprüft werden.

3. KfW-Kredit 270

Förderartzurückzuzahlender Kredit, kein Zuschuss
Zielgruppeunter anderem Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Förderfähigunter anderem PV-Anlagen, Batteriespeicher sowie zugehörige Planung und Installation
Für Privatpersonenmindestens einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen
Kredithöhebis zu 100 % der Investitionskosten; laut KfW kein Mindestbetrag
Antragüber einen Finanzierungspartner vor Vorhabensbeginn
Zinsindividuell nach wirtschaftlichen Verhältnissen und Sicherheiten; aktuelle Konditionen bei Bank und KfW prüfen
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen rechtlich bindenden Kauf- oder Liefervertrag schließen. Ein Angebot einzuholen ist noch kein Förderantrag.

4. EEG-Einspeisevergütung

Für Dachanlagen bis 10 kW gelten bei Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 7,7 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Für größere Anlagen werden Leistungsstufen berücksichtigt. Die Sätze einer späteren Inbetriebnahme müssen neu geprüft werden.

Die Einspeisevergütung ist keine einmalige Förderung der Anschaffungskosten, sondern eine laufende Zahlung für eingespeisten Strom. Ihre tatsächlichen Erlöse hängen von Erzeugung, Eigenverbrauch und den für die Anlage geltenden Regeln ab.

5. Länder- und Kommunalprogramme

Zuschüsse einzelner Länder, Städte und Gemeinden gelten nur in ihrem jeweiligen Gebiet. Zielgruppe, förderfähige Technik, Mindestanforderungen, Antragstermin und Budget unterscheiden sich. Manche Programme schließen bereits beauftragte Anlagen aus oder enden, sobald die Haushaltsmittel aufgebraucht sind.

  1. Förderdatenbank des Bundes nach Standort und Vorhaben durchsuchen.
  2. Landesförderinstitut Ihres Bundeslandes prüfen.
  3. Website von Stadt, Gemeinde und Landkreis durchsuchen.
  4. Originalrichtlinie und Antragsformular lesen.
  5. Schriftlich klären, ob eine Kombination mit anderen Programmen erlaubt ist.
  6. Erst nach Antrag oder Zusage beauftragen, wenn die Richtlinie dies verlangt.

Häufige Fragen

Gibt es einen bundesweiten Zuschuss für private PV-Anlagen?

Auf Bundesebene gibt es keinen allgemeinen Investitionszuschuss für jede private Dachanlage. Relevant sind vor allem der umsatzsteuerliche Nullsteuersatz, eine mögliche Einkommensteuerbefreiung, die EEG-Einspeisevergütung und der KfW-Kredit 270. Zuschüsse können einzelne Länder oder Kommunen anbieten.

Gilt für Photovoltaik weiterhin null Prozent Umsatzsteuer?

§ 12 Absatz 3 UStG sieht für begünstigte Solarmodule, wesentliche Komponenten, Speicher und die Installation einen Steuersatz von null Prozent vor. Die Anlage muss die gesetzlichen Standortvoraussetzungen erfüllen. Bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten diese Voraussetzungen durch eine Vereinfachungsregel als erfüllt.

Ist der KfW-Kredit 270 ein Zuschuss?

Nein. Programm 270 ist ein Förderkredit, der zurückgezahlt werden muss. Der individuelle Zinssatz hängt unter anderem von Bonität und Sicherheiten ab. Privatpersonen müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen und den Antrag vor Vorhabensbeginn über einen Finanzierungspartner stellen.

Kann ich KfW-Finanzierung und Einspeisevergütung kombinieren?

Der KfW-Kredit 270 ist laut KfW für Vorhaben mit EEG-Einspeisung geeignet. Ob weitere Programme kombinierbar sind, regeln deren jeweilige Bedingungen. Prüfen Sie dies vor Auftragserteilung.

Wo finde ich kommunale PV-Zuschüsse?

Prüfen Sie die Förderdatenbank des Bundes, das Förderinstitut Ihres Bundeslandes sowie die Website Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises. Kommunale Budgets und Fristen können kurzfristig geändert oder ausgeschöpft werden.

Kann ich eine Förderung nach dem Auftrag beantragen?

Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Viele Förderungen verlangen einen Antrag vor Vorhabensbeginn. Prüfen Sie die Originalrichtlinie und lassen Sie sich den zulässigen Ablauf bestätigen, bevor Sie einen bindenden Auftrag unterschreiben.

Gibt es auch Förderung für einen Batteriespeicher?

Mögliche Förderkredite oder regionale Zuschüsse können Speicher einschließen, gelten aber nicht automatisch für jedes Vorhaben. Prüfen Sie Voraussetzungen, förderfähige Kosten und Antragstermin getrennt von der PV-Anlage.

Quellen

Förderprogramme und Vergütungssätze können sich ändern. Regionale Programme müssen wegen ihrer Zahl und kurzen Budgets vor jedem Antrag am Wohnort neu geprüft werden.

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