Bundesweit
Steuerregeln und EEG-Vergütung mit den gesetzlichen Voraussetzungen prüfen.
Für private Dachanlagen gibt es bundesweit vor allem steuerliche Erleichterungen, die Einspeisevergütung und einen Förderkredit. Direkte Zuschüsse hängen häufig von Bundesland oder Kommune ab und müssen vor dem Auftrag geprüft werden.
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Förderung richtig sortieren
Bei PV-Anlagen werden häufig drei Dinge vermischt: steuerliche Regeln, Zuschüsse und Kredite. Der Nullsteuersatz kann den Rechnungsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen beeinflussen. Eine Einkommensteuerregel betrifft die steuerliche Behandlung der Einnahmen. Ein Förderkredit senkt nicht den Kaufpreis, sondern verteilt die Finanzierung über die Laufzeit.
Schreiben Sie in die eigene Kalkulation, welcher Baustein welchen Teil der Investition betrifft. Eine Förderung für die Heizung ist nicht automatisch eine Förderung für die PV-Anlage. Speicher, Wallbox, Zählerschrank und Dacharbeiten können ebenfalls unterschiedliche Bedingungen haben.
Der Umsatzsteuersatz von null Prozent gilt nicht als pauschale Zusage für jedes Produkt und jede Konstellation. Maßgeblich sind die Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes und die Art der Lieferung oder Installation. Lassen Sie sich die Rechnung sauber aufschlüsseln und bewahren Sie die Unterlagen auf.
Auch bei der Einkommensteuer kommt es auf Anlage, Leistung und Nutzung an. Die vereinfachten Regeln nehmen nicht jede denkbare Konstellation aus der Steuerpflicht. Wenn mehrere Anlagen, ein Gewerbebetrieb oder eine besondere Nutzung vorliegen, kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.
Der KfW-Kredit 270 kann unter seinen jeweiligen Bedingungen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und Speicher finanzieren. Antrag und Vorhabensbeginn müssen in der Regel mit dem Finanzierungspartner geklärt werden. Unterschreiben Sie keinen bindenden Auftrag, bevor klar ist, ob der Ablauf förderunschädlich ist.
Kommunen und Länder können eigene Zuschüsse für Speicher, Beratung oder bestimmte Anlagen anbieten. Diese Programme unterscheiden sich nach Ort, Zielgruppe, Budget und Antragszeitpunkt. Die Förderdatenbank des Bundes ist ein sinnvoller Startpunkt, ersetzt aber nicht die Prüfung der aktuellen Richtlinie.
Steuerregeln und EEG-Vergütung mit den gesetzlichen Voraussetzungen prüfen.
Kreditkonditionen, Laufzeit, Gesamtbetrag und Antrag vor Auftrag klären.
Kommunale Programme nach Wohnort, Frist und Budget kontrollieren.
Ein Anbieter kann eine Förderung in seine Werberechnung aufnehmen, obwohl der Antrag noch nicht bewilligt ist. Verlangen Sie deshalb einen Preis vor und nach Förderung und prüfen Sie, wer das Antragsrisiko trägt. Ein höherer Endpreis bleibt höher, auch wenn der Zuschuss auf dem Papier groß wirkt.
Für eine solide Entscheidung reichen drei Zahlen: vollständige Investition, sicherer Förderbetrag und verbleibende Finanzierung. Ergänzen Sie die Einspeisung und den Eigenverbrauch erst danach. So bleibt sichtbar, ob die Anlage auch ohne unsichere Zusagen sinnvoll ist.
Hier finden Sie fachliche Grundlagen und offizielle Informationen zur eigenen Prüfung.
Weiterführende Themen
Der Umsatzsteuersatz beträgt für die Lieferung begünstigter Solarmodule an den Betreiber null Prozent. Erfasst werden auch wesentliche Komponenten, begünstigte Speicher und die Installation. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder bestimmten öffentlichen beziehungsweise gemeinnützig genutzten Gebäuden installiert wird.
Bei einer installierten Bruttoleistung von höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die Standortvoraussetzungen nach dem Gesetz als erfüllt. Null Prozent Umsatzsteuer ist kein ausgezahlter Zuschuss. Prüfen Sie bei Sonderfällen, etwa einzelnen Nebenleistungen oder ungewöhnlichen Standorten, die steuerliche Einordnung.
Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit gebäudebezogenen PV-Anlagen sind unter den gesetzlichen Leistungsgrenzen steuerfrei: bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp pro steuerpflichtiger Person oder Mitunternehmerschaft. Ob mehrere Gebäude oder Beteiligte die Voraussetzungen erfüllen, muss im Einzelfall geprüft werden.
| Förderart | zurückzuzahlender Kredit, kein Zuschuss |
|---|---|
| Zielgruppe | unter anderem Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen |
| Förderfähig | unter anderem PV-Anlagen, Batteriespeicher sowie zugehörige Planung und Installation |
| Für Privatpersonen | mindestens einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen |
| Kredithöhe | bis zu 100 % der Investitionskosten; laut KfW kein Mindestbetrag |
| Antrag | über einen Finanzierungspartner vor Vorhabensbeginn |
| Zins | individuell nach wirtschaftlichen Verhältnissen und Sicherheiten; aktuelle Konditionen bei Bank und KfW prüfen |
Für Dachanlagen bis 10 kW gelten bei Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 7,7 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Für größere Anlagen werden Leistungsstufen berücksichtigt. Die Sätze einer späteren Inbetriebnahme müssen neu geprüft werden.
Die Einspeisevergütung ist keine einmalige Förderung der Anschaffungskosten, sondern eine laufende Zahlung für eingespeisten Strom. Ihre tatsächlichen Erlöse hängen von Erzeugung, Eigenverbrauch und den für die Anlage geltenden Regeln ab.
Zuschüsse einzelner Länder, Städte und Gemeinden gelten nur in ihrem jeweiligen Gebiet. Zielgruppe, förderfähige Technik, Mindestanforderungen, Antragstermin und Budget unterscheiden sich. Manche Programme schließen bereits beauftragte Anlagen aus oder enden, sobald die Haushaltsmittel aufgebraucht sind.
Auf Bundesebene gibt es keinen allgemeinen Investitionszuschuss für jede private Dachanlage. Relevant sind vor allem der umsatzsteuerliche Nullsteuersatz, eine mögliche Einkommensteuerbefreiung, die EEG-Einspeisevergütung und der KfW-Kredit 270. Zuschüsse können einzelne Länder oder Kommunen anbieten.
§ 12 Absatz 3 UStG sieht für begünstigte Solarmodule, wesentliche Komponenten, Speicher und die Installation einen Steuersatz von null Prozent vor. Die Anlage muss die gesetzlichen Standortvoraussetzungen erfüllen. Bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten diese Voraussetzungen durch eine Vereinfachungsregel als erfüllt.
Nein. Programm 270 ist ein Förderkredit, der zurückgezahlt werden muss. Der individuelle Zinssatz hängt unter anderem von Bonität und Sicherheiten ab. Privatpersonen müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen und den Antrag vor Vorhabensbeginn über einen Finanzierungspartner stellen.
Der KfW-Kredit 270 ist laut KfW für Vorhaben mit EEG-Einspeisung geeignet. Ob weitere Programme kombinierbar sind, regeln deren jeweilige Bedingungen. Prüfen Sie dies vor Auftragserteilung.
Prüfen Sie die Förderdatenbank des Bundes, das Förderinstitut Ihres Bundeslandes sowie die Website Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises. Kommunale Budgets und Fristen können kurzfristig geändert oder ausgeschöpft werden.
Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Viele Förderungen verlangen einen Antrag vor Vorhabensbeginn. Prüfen Sie die Originalrichtlinie und lassen Sie sich den zulässigen Ablauf bestätigen, bevor Sie einen bindenden Auftrag unterschreiben.
Mögliche Förderkredite oder regionale Zuschüsse können Speicher einschließen, gelten aber nicht automatisch für jedes Vorhaben. Prüfen Sie Voraussetzungen, förderfähige Kosten und Antragstermin getrennt von der PV-Anlage.
Förderprogramme und Vergütungssätze können sich ändern. Regionale Programme müssen wegen ihrer Zahl und kurzen Budgets vor jedem Antrag am Wohnort neu geprüft werden.
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