Stromvertrag wechseln

Stromanbieter wechseln: Dauer, Ablauf und wichtige Fristen

Sie wollen den Stromanbieter wechseln und wissen nicht, wann der neue Tarif wirklich startet? Die technische Abwicklung ist seit Juni 2025 deutlich schneller. Entscheidend für Ihren Termin bleiben aber Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und eine vollständige Lieferstelle.

Kurz gesagt: Der Datenaustausch kann binnen 24 Stunden laufen. Ihr Vertrag muss trotzdem erst wirksam beendet sein.

Die schnelle Antwort

Wie lange dauert ein Stromanbieterwechsel?

Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromlieferanten an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Die Regel beschleunigt die Kommunikation zwischen den beteiligten Unternehmen. Sie verkürzt aber nicht automatisch die Laufzeit Ihres alten Vertrags und hebt keine Kündigungsfrist auf. Die Bundesnetzagentur beschreibt den Unterschied zwischen technischem Wechsel und Vertragsbeginn ausdrücklich.

24 Stunden Technischer Datenaustausch an Werktagen
2 Wochen Kündigungsfrist in der Grundversorgung
14 Tage Widerruf bei vielen Fernabsatzverträgen
6 Wochen Grundsätzliche Frist beim Umzug im Sondervertrag

Der wichtige Unterschied

24 Stunden sind keine Liefergarantie

Beim Wechsel laufen zwei Uhren. Die erste gehört zum Marktprozess: Nach dem Auftrag werden Lieferstelle und Wechseltermin zwischen neuem Lieferanten, altem Lieferanten und Netzbetreiber abgeglichen. Dieser technische Vorgang soll werktags innerhalb von 24 Stunden erledigt werden.

Die zweite Uhr gehört zu Ihrem Vertrag. Läuft der alte Sondervertrag noch bis zum Jahresende, kann der neue Anbieter nicht einfach vorher liefern. In der Grundversorgung ist der Ausstieg dagegen mit zwei Wochen Frist möglich. Erst wenn das Vertragsende feststeht und der neue Anbieter den Start bestätigt, wissen Sie, wann die Belieferung tatsächlich beginnt.

Schritt für Schritt

Stromanbieter wechseln: der Ablauf in sechs Schritten

Ein sauberer Wechsel ist kein komplizierter Behördenweg. Die meiste Arbeit steckt in drei Dingen: den Termin richtig lesen, die Lieferstelle eindeutig angeben und den bestätigten Lieferbeginn kontrollieren. So gehen Sie vor:

  1. 1

    Vertragsende und Kündigungsfrist prüfen

    Nehmen Sie die letzte Jahresrechnung oder Vertragsbestätigung zur Hand. Notieren Sie Mindestlaufzeit, nächstmögliches Vertragsende und Kündigungsfrist. Der Kündigungsfrist-Rechner hilft bei der Orientierung, ersetzt aber nicht die Vertragsunterlagen.

  2. 2

    Lieferstelle und Verbrauch bereithalten

    Für den Antrag brauchen Sie in der Regel Name, Lieferadresse, Jahresverbrauch und die Zählernummer. Falls vorhanden, halten Sie zusätzlich die Marktlokations-ID, kurz MaLo-ID, und Ihre Kundennummer bereit. Die MaLo-ID identifiziert die Lieferstelle; sie ist nicht dasselbe wie die Nummer auf dem Zähler.

  3. 3

    Tarife nach den Gesamtkosten vergleichen

    Vergleichen Sie Arbeitspreis, Grundpreis, Vertragslaufzeit, Preisgarantie und Bonusbedingungen gemeinsam. Ein Bonus kann das erste Jahr deutlich verbilligen und den Tarif im zweiten Jahr trotzdem teuer machen. Die Tarifkosten über 12 und 24 Monate zeigen den Unterschied besser als der erste Jahrespreis allein.

  4. 4

    Neuen Vertrag mit korrektem Start beauftragen

    Übermitteln Sie die Daten exakt und wählen Sie keinen Termin in der Vergangenheit. Beim normalen Wechsel können Sie den neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragen. Wenn Sie wegen einer Preiserhöhung oder eines Umzugs außerordentlich kündigen, ist die eigene Kündigung mit Nachweis meist der sicherere Weg.

  5. 5

    Bestätigung mit dem Antrag abgleichen

    Der Wunschtermin im Vergleichsportal ist noch keine Lieferbestätigung. Der neue Anbieter muss Ihnen mitteilen, ob und zu welchem Termin er die Belieferung aufnimmt. Prüfen Sie dieses Datum, das Vertragsende beim alten Anbieter und die Bedingungen des neuen Tarifs.

  6. 6

    Zählerstand am Wechseltag dokumentieren

    Fotografieren Sie den Zählerstand am bestätigten Wechseltag. Schicken Sie ihn an Netzbetreiber, alten und neuen Lieferanten und bewahren Sie das Foto auf. So können Sie die Schlussrechnung und den Beginn der neuen Abrechnung später leichter nachvollziehen.

Fristen richtig einordnen

Welche Frist gilt in welchem Fall?

Eine einzige Standarddauer gibt es nicht. Entscheidend ist zuerst die Vertragsart und danach der Anlass des Wechsels. Die folgende Übersicht zeigt, welche Regel Sie prüfen sollten. Für Sonderverträge zählt im Zweifel die konkrete Vertragsbestätigung und nicht eine allgemeine Aussage aus dem Internet.

Fristen und Startbedingungen beim Wechsel des Stromanbieters
Situation Was den Lieferbeginn bestimmt Was Sie jetzt tun sollten
Sondervertrag läuft noch Vertragsende, Kündigungsfrist und bestätigter Start des neuen Anbieters. Rechnung und AGB prüfen; Kündigung muss fristgerecht zugehen.
Grundversorgung Zwei Wochen Kündigungsfrist nach § 20 StromGVV. In Textform kündigen und das Vertragsende bestätigen lassen.
Preiserhöhung Sonderkündigungsrecht und Frist aus der Preisänderungsmitteilung. Mitteilung auf Wirksamkeitsdatum und Kündigungshinweis prüfen.
Umzug Neue Adresse, mögliche Weiterbelieferung und grundsätzlich sechs Wochen Frist. Altvertrag aktiv melden; neue Lieferstelle rechtzeitig beauftragen.
Online- oder Telefonvertrag Bei ordnungsgemäßer Belehrung kann ein 14-tägiges Widerrufsrecht gelten. Widerruf und Kündigung nicht verwechseln; Erklärung nachweisbar senden.

Für die Grundversorgung gilt die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist nach § 20 StromGVV. Die Bundesnetzagentur erklärt außerdem Zugang, Bestätigung und Sonderkündigung ausführlich.

Daten, die den Wechsel beschleunigen

Welche Angaben braucht der neue Anbieter?

Je eindeutiger die Lieferstelle beschrieben ist, desto weniger Rückfragen entstehen. Name und Anschrift reichen oft nicht aus, weil an einem Gebäude mehrere Zähler hängen können. Halten Sie die Angaben aus der letzten Rechnung deshalb griffbereit.

Besonders hilfreich sind Zählernummer, Kundennummer und MaLo-ID. Die Bundesnetzagentur nennt diese Angaben als mögliche Zuordnungshilfen und weist darauf hin, dass der neue Lieferant den Wechsel in der Praxis meist für Sie anstößt.

  • LieferadresseStraße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnungsangabe
  • JahresverbrauchWert aus der letzten Abrechnung oder eine realistische Schätzung
  • ZählernummerNummer direkt am Zähler und auf der Rechnung abgleichen
  • MaLo-IDFalls auf der Rechnung angegeben, zusätzlich bereithalten
  • VertragsdatenAlter Lieferant, Kundennummer, Vertragsende und Kündigungsfrist

Wenn der Standardfall nicht passt

Umzug, Preiserhöhung oder Widerruf: Das gilt zusätzlich

Viele Missverständnisse entstehen, weil ein normaler Anbieterwechsel mit einer Sonderkündigung oder einem Einzug verwechselt wird. In diesen Fällen sollten Sie den Anlass ausdrücklich benennen und den Nachweis aufbewahren.

01

Umzug

Ein Stromvertrag endet beim Auszug nicht automatisch. Melden Sie die alte Lieferstelle, lesen Sie den Zähler ab und klären Sie, ob der Anbieter am neuen Wohnort weiterliefert. Wenn Sie erst nach dem Einzug einen Vertrag abschließen, kann dieser nicht einfach rückwirkend für den bereits verbrauchten Strom gelten.

Zum Einzugs-Assistenten
02

Preiserhöhung

Lesen Sie die Mitteilung vollständig. Entscheidend sind neues Preisdatum, betroffene Preisbestandteile und die dort genannte Frist. Kündigen Sie selbst, wenn Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen möchten, und legen Sie die Nachricht des Anbieters als Nachweis ab.

Kündigungsvorlagen ansehen
03

Widerruf

Ein Widerruf kann bei online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen möglich sein. Die Frist beginnt mit der ordnungsgemäßen Belehrung. Wenn Sie bereits eine Belieferung beauftragt haben, prüfen Sie zusätzlich, ob Sie einer vorzeitigen Leistung zugestimmt haben.

Hinweise der Bundesnetzagentur

Nicht nur auf den ersten Preis schauen

Was Sie beim Stromvergleich wirklich prüfen sollten

Der günstigste Wert in einer Ergebnisliste ist nicht automatisch der passendste Vertrag. Die Verbraucherinformation der Bundesnetzagentur warnt unter anderem vor Vorauskasse, Paketangeboten und Boni, die den Preis ab dem zweiten Jahr verzerren können. Prüfen Sie deshalb diese Punkte:

GesamtkostenErstes und zweites Vertragsjahr getrennt betrachten; Bonusbedingungen lesen.
PreisgarantiePrüfen, welche Bestandteile geschützt sind und welche Abgaben ausgenommen bleiben.
LaufzeitEine kurze Bindung hält Sie flexibel, wenn der Markt oder Ihre Lebenssituation sich ändert.
KündigungsfristFrist und Vertragsende notieren, damit der nächste Wechsel nicht verpasst wird.
ZahlungsartMonatliche Abschläge sind meist übersichtlicher als Vorauskasse oder Kaution.
VerbrauchsmodellBei Paketangeboten kann ein Mehr- oder Minderverbrauch teuer werden.

Wenn Sie ohne Bonus vergleichen möchten, können Sie den Stromvergleich ohne Bonus nutzen. Bei einem bestehenden Vertrag hilft außerdem der Artikel Preisgarantie richtig bewerten, bevor Sie den neuen Lieferbeginn festlegen.

Vor dem Absenden

Checkliste: Stromanbieter ohne unnötige Rückfragen wechseln

Speichern Sie diese Punkte oder gehen Sie sie direkt neben Ihrer letzten Rechnung durch. Die kurze Kontrolle dauert weniger als eine Anfrage beim Kundenservice – und hilft, den bestätigten Starttermin im Blick zu behalten.

  • Letzte Jahresrechnung und Vertragsbestätigung geöffnet
  • Vertragsende und Kündigungsfrist notiert
  • Jahresverbrauch realistisch eingetragen
  • Lieferadresse und Zählernummer abgeglichen
  • MaLo-ID oder Kundennummer griffbereit
  • Gesamtkosten über das erste und zweite Jahr geprüft
  • Kündigungsübernahme oder eigene Kündigung geklärt
  • Bestätigten Lieferbeginn nach dem Antrag kontrolliert
  • Zählerstand am Wechseltag fotografiert
  • Schlussrechnung und Bestätigungen gespeichert

Antworten auf die häufigsten Fragen

FAQ zum Stromanbieterwechsel

Dauert ein Stromanbieterwechsel seit 6. Juni 2025 nur noch 24 Stunden?
Nein. Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Lieferantenwechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Das betrifft den Datenaustausch zwischen Lieferant und Netzbetreiber. Ihr tatsächlicher Lieferbeginn richtet sich weiterhin nach Vertragsende, Kündigungsfrist und dem Termin, den der neue Anbieter bestätigt.
Wird der Strom beim Anbieterwechsel unterbrochen?
Nein. Der Strom kommt weiterhin über dasselbe örtliche Netz zu Ihnen. Wenn ein neuer Vertrag nicht rechtzeitig zugeordnet werden kann, läuft die Belieferung in der Regel über die Grund- oder Ersatzversorgung weiter. Eine kurze Verzögerung führt deshalb nicht zu einem dunklen Zuhause.
Muss ich meinen alten Stromvertrag selbst kündigen?
Beim normalen Wechsel kann der neue Anbieter die Kündigung übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen. Bei einer Sonderkündigung wegen einer Preiserhöhung oder eines Umzugs sollten Sie selbst kündigen und den Zugang nachweisen. So bleiben Anlass und Frist eindeutig.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Grundversorgung?
Ein Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, also zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Der Grundversorger muss den Eingang und das Vertragsende unverzüglich in Textform bestätigen.
Kann der neue Anbieter rückwirkend liefern?
Nein. Ein neuer Liefervertrag kann grundsätzlich nur für die Zukunft beginnen. Wer nach dem Einzug bereits Strom verbraucht hat, ohne vorher einen Vertrag mit einem Wunschlieferanten abzuschließen, wird für diesen Zeitraum in der Regel der Grundversorgung zugeordnet.
Was passiert, wenn ich beim Antrag eine falsche Zählernummer angebe?
Der Wechsel kann in eine Rückfrage laufen oder sich verzögern, wenn die Lieferstelle nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Prüfen Sie deshalb Zählernummer, Lieferadresse und – falls vorhanden – die Marktlokations-ID gegen Ihre letzte Rechnung. Der Wunschstart ist erst verbindlich, wenn der neue Anbieter ihn bestätigt.
Endet mein Stromvertrag bei einem Umzug automatisch?
Nein. Sie müssen den bisherigen Lieferanten informieren und den Vertrag kündigen oder eine Weiterbelieferung am neuen Wohnort vereinbaren. Bei einem Sondervertrag besteht grundsätzlich ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen. Bietet der Anbieter die Fortsetzung zu denselben Bedingungen an der neuen Adresse an, kann dieses Recht entfallen.
Kann ich einen online abgeschlossenen Stromvertrag widerrufen?
Bei Fernabsatzverträgen, etwa online oder telefonisch, kann ein Widerrufsrecht von 14 Tagen bestehen. Die Frist beginnt, wenn Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurden. Ein Widerruf ist nicht dasselbe wie eine Kündigung: Er betrifft den Vertragsschluss und sollte ausdrücklich erklärt werden.
Kostet der Stromanbieterwechsel etwas?
Für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden darf der Lieferantenwechsel keine zusätzlichen Kosten verursachen. Prüfen Sie trotzdem den neuen Tarif genau: Ein niedriger erster Jahrespreis kann durch Bonusbedingungen, Vorauskasse oder hohe Kosten ab dem zweiten Jahr weniger attraktiv sein.
Wann sollte ich den Zählerstand ablesen?
Lesen Sie den Zählerstand am bestätigten Wechseltag ab, fotografieren Sie das Display oder Zählwerk und übermitteln Sie den Stand an Netzbetreiber, alten und neuen Lieferanten. Das erleichtert die Abgrenzung der Schlussrechnung und des neuen Abrechnungszeitraums.

Fachliche Quellen

Weiterführende Informationen

Die folgenden Quellen sind direkt mit den passenden Aussagen verknüpft. Sie helfen, Fristen und Rechte im Einzelfall nachzulesen.

Redaktionelle Einordnung

Angaben zum Beitrag

Autorenprofil
Autor
Tom Trögler
Veröffentlicht
Zuletzt fachlich geprüft
Verantwortliche Prüfung
Tom Trögler, StromWolf-Redaktion

Quellen sind an den jeweiligen Aussagen verlinkt. Wie wir Quellen auswählen, Zahlen einordnen und Rechner prüfen, steht unter Quellen und Methodik.

Wenn Ihnen ein fachlicher Fehler, eine unklare Aussage oder eine veraltete Angabe auffällt, schreiben Sie bitte an [email protected]. Nennen Sie möglichst die betroffene URL, die betreffende Stelle und eine belastbare Quelle.

Passende Ratgeber

Mehr zum Thema

Alle Ratgeber ansehen →
Stromanbieter Vergleich Tarife, Preisgarantien und Wechselangebote direkt vergleichen. Grundversorgung vs. Sondervertrag Warum die Grundversorgung meist teurer ist und wann sich der Wechsel lohnt. Preisgarantie richtig bewerten Welche Garantien sinnvoll sind und wo Tarife trotzdem teurer werden können. Tarifkosten über 24 Monate Bonus, Preisgarantie und Kosten im zweiten Vertragsjahr berechnen.

Nächster Schritt

Tarife jetzt direkt vergleichen

Wenn Sie nach dem Lesen handeln wollen, starten Sie hier direkt mit dem passenden Vergleich für Ihren Tariftyp.

Stromanbieter vergleichen Ökostrom vergleichen