Stromanbieter wechseln: Dauer, Ablauf und wichtige Fristen
Sie wollen den Stromanbieter wechseln und wissen nicht, wann der neue Tarif wirklich startet? Die technische Abwicklung ist seit Juni 2025 deutlich schneller. Entscheidend für Ihren Termin bleiben aber Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und eine vollständige Lieferstelle.
Kurz gesagt: Der Datenaustausch kann binnen 24 Stunden laufen. Ihr Vertrag muss trotzdem erst wirksam beendet sein.
Die schnelle Antwort
Wie lange dauert ein Stromanbieterwechsel?
Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromlieferanten an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Die Regel beschleunigt die Kommunikation zwischen den beteiligten Unternehmen. Sie verkürzt aber nicht automatisch die Laufzeit Ihres alten Vertrags und hebt keine Kündigungsfrist auf. Die Bundesnetzagentur beschreibt den Unterschied zwischen technischem Wechsel und Vertragsbeginn ausdrücklich.
Der wichtige Unterschied
24 Stunden sind keine Liefergarantie
Beim Wechsel laufen zwei Uhren. Die erste gehört zum Marktprozess: Nach dem Auftrag werden Lieferstelle und Wechseltermin zwischen neuem Lieferanten, altem Lieferanten und Netzbetreiber abgeglichen. Dieser technische Vorgang soll werktags innerhalb von 24 Stunden erledigt werden.
Die zweite Uhr gehört zu Ihrem Vertrag. Läuft der alte Sondervertrag noch bis zum Jahresende, kann der neue Anbieter nicht einfach vorher liefern. In der Grundversorgung ist der Ausstieg dagegen mit zwei Wochen Frist möglich. Erst wenn das Vertragsende feststeht und der neue Anbieter den Start bestätigt, wissen Sie, wann die Belieferung tatsächlich beginnt.
Schritt für Schritt
Stromanbieter wechseln: der Ablauf in sechs Schritten
Ein sauberer Wechsel ist kein komplizierter Behördenweg. Die meiste Arbeit steckt in drei Dingen: den Termin richtig lesen, die Lieferstelle eindeutig angeben und den bestätigten Lieferbeginn kontrollieren. So gehen Sie vor:
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1
Vertragsende und Kündigungsfrist prüfen
Nehmen Sie die letzte Jahresrechnung oder Vertragsbestätigung zur Hand. Notieren Sie Mindestlaufzeit, nächstmögliches Vertragsende und Kündigungsfrist. Der Kündigungsfrist-Rechner hilft bei der Orientierung, ersetzt aber nicht die Vertragsunterlagen.
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2
Lieferstelle und Verbrauch bereithalten
Für den Antrag brauchen Sie in der Regel Name, Lieferadresse, Jahresverbrauch und die Zählernummer. Falls vorhanden, halten Sie zusätzlich die Marktlokations-ID, kurz MaLo-ID, und Ihre Kundennummer bereit. Die MaLo-ID identifiziert die Lieferstelle; sie ist nicht dasselbe wie die Nummer auf dem Zähler.
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3
Tarife nach den Gesamtkosten vergleichen
Vergleichen Sie Arbeitspreis, Grundpreis, Vertragslaufzeit, Preisgarantie und Bonusbedingungen gemeinsam. Ein Bonus kann das erste Jahr deutlich verbilligen und den Tarif im zweiten Jahr trotzdem teuer machen. Die Tarifkosten über 12 und 24 Monate zeigen den Unterschied besser als der erste Jahrespreis allein.
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4
Neuen Vertrag mit korrektem Start beauftragen
Übermitteln Sie die Daten exakt und wählen Sie keinen Termin in der Vergangenheit. Beim normalen Wechsel können Sie den neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragen. Wenn Sie wegen einer Preiserhöhung oder eines Umzugs außerordentlich kündigen, ist die eigene Kündigung mit Nachweis meist der sicherere Weg.
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5
Bestätigung mit dem Antrag abgleichen
Der Wunschtermin im Vergleichsportal ist noch keine Lieferbestätigung. Der neue Anbieter muss Ihnen mitteilen, ob und zu welchem Termin er die Belieferung aufnimmt. Prüfen Sie dieses Datum, das Vertragsende beim alten Anbieter und die Bedingungen des neuen Tarifs.
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6
Zählerstand am Wechseltag dokumentieren
Fotografieren Sie den Zählerstand am bestätigten Wechseltag. Schicken Sie ihn an Netzbetreiber, alten und neuen Lieferanten und bewahren Sie das Foto auf. So können Sie die Schlussrechnung und den Beginn der neuen Abrechnung später leichter nachvollziehen.
Fristen richtig einordnen
Welche Frist gilt in welchem Fall?
Eine einzige Standarddauer gibt es nicht. Entscheidend ist zuerst die Vertragsart und danach der Anlass des Wechsels. Die folgende Übersicht zeigt, welche Regel Sie prüfen sollten. Für Sonderverträge zählt im Zweifel die konkrete Vertragsbestätigung und nicht eine allgemeine Aussage aus dem Internet.
| Situation | Was den Lieferbeginn bestimmt | Was Sie jetzt tun sollten |
|---|---|---|
| Sondervertrag läuft noch | Vertragsende, Kündigungsfrist und bestätigter Start des neuen Anbieters. | Rechnung und AGB prüfen; Kündigung muss fristgerecht zugehen. |
| Grundversorgung | Zwei Wochen Kündigungsfrist nach § 20 StromGVV. | In Textform kündigen und das Vertragsende bestätigen lassen. |
| Preiserhöhung | Sonderkündigungsrecht und Frist aus der Preisänderungsmitteilung. | Mitteilung auf Wirksamkeitsdatum und Kündigungshinweis prüfen. |
| Umzug | Neue Adresse, mögliche Weiterbelieferung und grundsätzlich sechs Wochen Frist. | Altvertrag aktiv melden; neue Lieferstelle rechtzeitig beauftragen. |
| Online- oder Telefonvertrag | Bei ordnungsgemäßer Belehrung kann ein 14-tägiges Widerrufsrecht gelten. | Widerruf und Kündigung nicht verwechseln; Erklärung nachweisbar senden. |
Für die Grundversorgung gilt die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist nach § 20 StromGVV. Die Bundesnetzagentur erklärt außerdem Zugang, Bestätigung und Sonderkündigung ausführlich.
Daten, die den Wechsel beschleunigen
Welche Angaben braucht der neue Anbieter?
Je eindeutiger die Lieferstelle beschrieben ist, desto weniger Rückfragen entstehen. Name und Anschrift reichen oft nicht aus, weil an einem Gebäude mehrere Zähler hängen können. Halten Sie die Angaben aus der letzten Rechnung deshalb griffbereit.
Besonders hilfreich sind Zählernummer, Kundennummer und MaLo-ID. Die Bundesnetzagentur nennt diese Angaben als mögliche Zuordnungshilfen und weist darauf hin, dass der neue Lieferant den Wechsel in der Praxis meist für Sie anstößt.
- LieferadresseStraße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnungsangabe
- JahresverbrauchWert aus der letzten Abrechnung oder eine realistische Schätzung
- ZählernummerNummer direkt am Zähler und auf der Rechnung abgleichen
- MaLo-IDFalls auf der Rechnung angegeben, zusätzlich bereithalten
- VertragsdatenAlter Lieferant, Kundennummer, Vertragsende und Kündigungsfrist
Wenn der Standardfall nicht passt
Umzug, Preiserhöhung oder Widerruf: Das gilt zusätzlich
Viele Missverständnisse entstehen, weil ein normaler Anbieterwechsel mit einer Sonderkündigung oder einem Einzug verwechselt wird. In diesen Fällen sollten Sie den Anlass ausdrücklich benennen und den Nachweis aufbewahren.
Umzug
Ein Stromvertrag endet beim Auszug nicht automatisch. Melden Sie die alte Lieferstelle, lesen Sie den Zähler ab und klären Sie, ob der Anbieter am neuen Wohnort weiterliefert. Wenn Sie erst nach dem Einzug einen Vertrag abschließen, kann dieser nicht einfach rückwirkend für den bereits verbrauchten Strom gelten.
Zum Einzugs-AssistentenPreiserhöhung
Lesen Sie die Mitteilung vollständig. Entscheidend sind neues Preisdatum, betroffene Preisbestandteile und die dort genannte Frist. Kündigen Sie selbst, wenn Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen möchten, und legen Sie die Nachricht des Anbieters als Nachweis ab.
Kündigungsvorlagen ansehenWiderruf
Ein Widerruf kann bei online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen möglich sein. Die Frist beginnt mit der ordnungsgemäßen Belehrung. Wenn Sie bereits eine Belieferung beauftragt haben, prüfen Sie zusätzlich, ob Sie einer vorzeitigen Leistung zugestimmt haben.
Hinweise der BundesnetzagenturNicht nur auf den ersten Preis schauen
Was Sie beim Stromvergleich wirklich prüfen sollten
Der günstigste Wert in einer Ergebnisliste ist nicht automatisch der passendste Vertrag. Die Verbraucherinformation der Bundesnetzagentur warnt unter anderem vor Vorauskasse, Paketangeboten und Boni, die den Preis ab dem zweiten Jahr verzerren können. Prüfen Sie deshalb diese Punkte:
Wenn Sie ohne Bonus vergleichen möchten, können Sie den Stromvergleich ohne Bonus nutzen. Bei einem bestehenden Vertrag hilft außerdem der Artikel Preisgarantie richtig bewerten, bevor Sie den neuen Lieferbeginn festlegen.
Vor dem Absenden
Checkliste: Stromanbieter ohne unnötige Rückfragen wechseln
Speichern Sie diese Punkte oder gehen Sie sie direkt neben Ihrer letzten Rechnung durch. Die kurze Kontrolle dauert weniger als eine Anfrage beim Kundenservice – und hilft, den bestätigten Starttermin im Blick zu behalten.
- Letzte Jahresrechnung und Vertragsbestätigung geöffnet
- Vertragsende und Kündigungsfrist notiert
- Jahresverbrauch realistisch eingetragen
- Lieferadresse und Zählernummer abgeglichen
- MaLo-ID oder Kundennummer griffbereit
- Gesamtkosten über das erste und zweite Jahr geprüft
- Kündigungsübernahme oder eigene Kündigung geklärt
- Bestätigten Lieferbeginn nach dem Antrag kontrolliert
- Zählerstand am Wechseltag fotografiert
- Schlussrechnung und Bestätigungen gespeichert
Antworten auf die häufigsten Fragen
FAQ zum Stromanbieterwechsel
Dauert ein Stromanbieterwechsel seit 6. Juni 2025 nur noch 24 Stunden?
Wird der Strom beim Anbieterwechsel unterbrochen?
Muss ich meinen alten Stromvertrag selbst kündigen?
Welche Kündigungsfrist gilt in der Grundversorgung?
Kann der neue Anbieter rückwirkend liefern?
Was passiert, wenn ich beim Antrag eine falsche Zählernummer angebe?
Endet mein Stromvertrag bei einem Umzug automatisch?
Kann ich einen online abgeschlossenen Stromvertrag widerrufen?
Kostet der Stromanbieterwechsel etwas?
Wann sollte ich den Zählerstand ablesen?
Fachliche Quellen
Weiterführende Informationen
Die folgenden Quellen sind direkt mit den passenden Aussagen verknüpft. Sie helfen, Fristen und Rechte im Einzelfall nachzulesen.
- Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel 24-Stunden-Prozess, Rückwirkung beim Einzug und technische Zuordnung.
- Bundesnetzagentur: Kündigung Zugang, Bestätigung, Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte.
- Bundesnetzagentur: Umzug Sonderkündigung, Weiterbelieferung und Zählerstand bei der Übergabe.
- Verbraucherzentrale: Checkliste Anbieterwechsel Vertragsdaten, Preisgarantie, Bonus und Vergleichseinstellungen.
- Verbraucherzentrale: Bonustarife Warum Bonusbedingungen und Kosten ab dem zweiten Jahr wichtig sind.
- § 20 StromGVV Gesetzliche Zwei-Wochen-Frist und Textform in der Grundversorgung.