Stromvertrag verstehen
Grundversorgung oder Sondervertrag? So finden Sie den passenden Stromvertrag
Die Grundversorgung hält Ihren Strombezug auch ohne bewusst gewählten Tarif offen und lässt sich kurzfristig kündigen. Ein Sondervertrag kann bei den Jahreskosten und Bedingungen besser passen, bindet Sie aber je nach Tarif länger. Hier prüfen Sie Vertragsart, Fristen und echte Gesamtkosten Schritt für Schritt.
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Kurzantwort
Grundversorgung ist der Standard. Der Sondervertrag ist die bewusste Tarifwahl.
Wenn Sie keinen besonderen Stromtarif abschließen, werden Sie im örtlichen Netzgebiet in der Regel vom Grundversorger beliefert. Das kann sogar ohne Unterschrift geschehen: Wer nach dem Einzug Strom entnimmt, schließt dadurch grundsätzlich einen Grundversorgungsvertrag. Die Rechtsgrundlagen stehen in § 2 StromGVV und § 36 EnWG.
Ein Sondervertrag beginnt dagegen mit einem ausdrücklich gewählten Tarif. Er kann vom örtlichen Grundversorger oder von einem anderen Lieferanten stammen. Arbeitspreis, Grundpreis, Bonus, Preisgarantie, Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus den konkreten Vertragsunterlagen. Deshalb ist „Sondervertrag“ kein Gütesiegel und „Grundversorgung“ kein automatisches Sparsignal.
Die beiden Vertragsarten
Was sich im Alltag tatsächlich unterscheidet
Der Strom kommt durch dasselbe Netz. Der Unterschied liegt im Vertrag: Wer legt die Preise fest, wie schnell können Sie kündigen und welche Bedingungen gelten für den Tarif?
Der Grundversorger ist das Unternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Oft sind das die örtlichen Stadtwerke, aber der Anbietername allein beweist die Vertragsart nicht.
- Vertragsschluss: ausdrücklich oder durch Stromentnahme ohne anderen Vertrag.
- Frist: jederzeit mit zwei Wochen kündbar.
- Preis: veröffentlichte Allgemeine Preise und Bedingungen.
- Stärke: hohe Flexibilität bei Einzug, Übergang und kurzfristigem Wechsel.
Ein Sondervertrag liegt vor, wenn Sie einen konkreten Tarif außerhalb der Allgemeinen Preise vereinbart haben. Auch ein Tarif Ihres Stadtwerks kann ein Sondervertrag sein.
- Vertragsschluss: Antrag, Bestätigung und festgelegter Lieferbeginn.
- Frist: richtet sich nach Laufzeit, AGB und gesetzlichen Grenzen.
- Preis: individueller Tarif mit möglichem Bonus oder Preisgarantie.
- Stärke: kann bei passendem Verbrauch über längere Zeit günstiger sein.
Der Dokumenten-Check
So finden Sie Ihre Vertragsart auf der Rechnung
Nehmen Sie die letzte vollständige Stromrechnung und die Vertragsbestätigung zur Hand. In wenigen Minuten können Sie klären, welche Frist und welche Kosten für Sie gelten.
-
1
Bezeichnung der Belieferung suchen
Prüfen Sie, ob ausdrücklich „Grundversorgung“, „Sondervertrag“ oder ein konkreter Tarif genannt wird.
-
2
Preise und Tarifnamen abgleichen
Vergleichen Sie Arbeitspreis und Grundpreis mit dem Preisblatt. Ein anderer Tarifname ist ein Hinweis auf einen Sondervertrag.
-
3
Laufzeit und Kündigungsfrist lesen
In der Vertragszusammenfassung müssen unter anderem Lieferbeginn, Kündigungsfrist und mögliche Mindestlaufzeit erkennbar sein.
-
4
Bonus und Preisgarantie nicht übersehen
Ein Bonus kann nur einmal gelten. Eine Preisgarantie schützt außerdem oft nicht jeden Preisbestandteil.
Der Kostencheck
Welche Variante günstiger ist, zeigt nur die Jahresrechnung
Ein niedriger Arbeitspreis kann durch einen hohen Grundpreis an Wirkung verlieren. Ein Bonus kann das erste Jahr drücken und im Folgejahr vollständig wegfallen. Rechnen Sie deshalb nicht mit dem Monatsabschlag und vergleichen Sie keine Einzelwerte, sondern die Kosten für denselben Verbrauch.
Die Grundformel
Für einen ersten Vergleich genügt diese Rechnung mit Bruttopreisen:
Prüfen Sie, ob der angegebene Arbeitspreis bereits alle Preisbestandteile enthält. Für eine Entscheidung über die Mindestlaufzeit rechnen Sie zusätzlich ohne einmaligen Bonus und mit dem Preis nach Ende der Garantie.
Rechner für Ihre Tarifdaten
Erstes und zweites Jahr direkt gegenüberstellen
Übertragen Sie Arbeitspreis, Grundpreis, Bonus, Mindestverbrauch, Laufzeit und Preisgarantie aus den Unterlagen. Die vorausgefüllten Werte dienen nur als Rechenbeispiel.
Eigene Vertragsdaten einsetzen
Kosten im ersten und zweiten Jahr gegenüberstellen
Die vorausgefüllten Werte sind nur ein Rechenbeispiel. Übertragen Sie Preise, Bonusbedingungen und Garantie aus den jeweiligen Tarifunterlagen.
Ergebnis
- Kosten Jahr 1
- 1.000,00 €
- Kosten Jahr 2
- 1.291,50 €
- Angerechneter Bonus
- 230,00 €
- Vergleich ohne Bonus
- 2.490,00 €
Im geprüften Bereich bis 20.000 kWh gibt es mit diesen Eingaben keinen Kostenschnittpunkt.
Tarifdetails im Vergleich prüfenFormeln und Annahmen anzeigen
- Jahreskosten vor Bonus = Jahresverbrauch × Arbeitspreis + Grundpreis.
- Der Neukundenbonus wird als Prozentsatz der Kosten im ersten Jahr berechnet und am eingegebenen Bonusdeckel begrenzt.
- Wird der Mindestverbrauch nicht erreicht, setzt der Rechner den Neukundenbonus auf 0 €. Der Sofortbonus bleibt als eigener, manuell zu prüfender Betrag bestehen.
- Die angenommene Preisänderung betrifft Arbeitspreis und Grundpreis nur für die Monate des zweiten Jahres, die nicht von der Preisgarantie abgedeckt sind.
- Der Tarif ohne Bonus wird für beide Jahre mit konstanten Preisen gerechnet. Steuern, Abgaben und Netzentgelte sind nur enthalten, wenn sie in Ihren eingegebenen Bruttopreisen enthalten sind.
- Bonusauszahlung, Preisgarantie, Mindestverbrauch und Kündigungsfrist müssen Sie in den Originalbedingungen prüfen.
Nach dem Kostencheck
Jetzt Angebote mit Ihrem Verbrauch prüfen
Vergleichen Sie vollständige Jahreskosten und Vertragsbedingungen für Ihre Postleitzahl.
Fristen und Kündigung
Die Zwei-Wochen-Frist gilt nur für die Grundversorgung
Viele Missverständnisse entstehen, weil der Begriff „Stromvertrag“ für zwei sehr unterschiedliche Kündigungslogiken verwendet wird. Entscheidend ist zuerst die Vertragsart.
Grundversorgung
Kurzfristig kündbar
- Sie können mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
- Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail.
- Der Grundversorger darf für den Lieferantenwechsel kein gesondertes Entgelt verlangen.
- Bei einer Änderung der Allgemeinen Preise gibt es grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt.
Sondervertrag
Vertrag genau lesen
- Es gelten die vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
- Die Erstlaufzeit eines Verbrauchervertrags darf höchstens 24 Monate betragen.
- Nach der Erstlaufzeit gelten bei aktuellen Verbraucherverträgen kurze Kündigungsfristen von höchstens einem Monat.
- Bei einer Preiserhöhung kann ein gesetzliches oder vertragliches Sonderkündigungsrecht greifen.
Vom Prüfen zum Wechsel
So wechseln Sie ohne unnötige Lücke
Ein normaler Lieferantenwechsel verändert weder Stromanschluss noch Zähler. Der Strom fließt weiter; die Anbieter und der Netzbetreiber ordnen die Lieferstelle neu zu. Ihre Aufgabe ist vor allem, Vertragsdaten und Zählerstand sauber zu dokumentieren.
- 01
Rechnung nehmen
Vertragsart, Verbrauch, Zählernummer und aktuellen Preis notieren.
- 02
Jahreskosten rechnen
Arbeitspreis, Grundpreis, Bonus und Folgejahr mit denselben kWh vergleichen.
- 03
Bedingungen lesen
Laufzeit, Preisgarantie, Kündigungsfrist und Zahlungsweise prüfen.
- 04
Tarif beauftragen
Lieferbeginn bestätigen lassen und die Kündigung nur bei Bedarf selbst versenden.
- 05
Wechsel dokumentieren
Am Übergang Zählerstand fotografieren und Schlussrechnung kontrollieren.
Nicht verwechseln
Ersatzversorgung ist eine Notlösung, kein Tarif
Ersatzversorgung greift, wenn Strom bezogen wird, aber kein Liefervertrag eindeutig zugeordnet werden kann. Das kann nach der Insolvenz eines Lieferanten, bei einer ungeklärten Beendigung der Belieferung oder nach einem Einzug ohne Vertrag passieren. Sie ist von der Grundversorgung zu unterscheiden. Die Bundesnetzagentur erläutert die Ersatzversorgung ebenfalls separat.
Was Sie wissen sollten
- Der Grundversorger übernimmt die Belieferung vorübergehend.
- Bei Haushaltskunden kann die Ersatzversorgung höchstens drei Monate dauern.
- Die Preise können über den Preisen der Grundversorgung liegen.
- Nach einem neuen Liefervertrag endet die Ersatzversorgung mit dem bestätigten Lieferbeginn.
Was Sie sofort tun sollten
- Mitteilung des Grundversorgers genau lesen und Vertragsart bestätigen.
- Zählerstand, Zählernummer und Datum fotografieren.
- Grundversorger und Netzbetreiber über den Stand informieren.
- Zügig einen passenden Sondervertrag prüfen, statt die Übergangsphase laufen zu lassen.
Die passende Entscheidung
Wann Grundversorgung sinnvoll sein kann – und wann ein Sondervertrag
Es gibt keine Vertragsart, die für jeden Haushalt automatisch die beste ist. Die richtige Wahl hängt davon ab, wie lange Sie bleiben, wie planbar Ihr Verbrauch ist und wie viel Preis- oder Bindungsrisiko Sie akzeptieren.
Sie sind gerade eingezogen
Die Grundversorgung sichert den Übergang. Melden Sie Zählerstand und Einzug und vergleichen Sie anschließend in Ruhe einen Folgetarif.
Sie wollen kurzfristig kündigen können
Die kurze Frist der Grundversorgung kann wertvoll sein, wenn ein Umzug oder ein erneuter Wechsel bald möglich ist.
Sie bleiben länger am Wohnort
Ein Sondervertrag kann sich lohnen, wenn die Gesamtkosten nach Bonus und Preisgarantie dauerhaft passen.
Sie möchten keine Bonuswetten
Rechnen Sie Tarife ohne Bonus. Ein klarer laufender Preis kann besser zu Ihnen passen als ein niedriger Lockpreis im ersten Jahr.
Vor dem Abschluss
Ihre Checkliste für einen fairen Vergleich
- Vertragsart: Grundversorgung oder konkret gewählter Sondervertrag?
- Verbrauch: Liegt eine vollständige Jahresrechnung mit realistischem Verbrauch vor?
- Preis: Sind Arbeitspreis und Grundpreis als Bruttopreise vergleichbar?
- Bonus: Wann wird er ausgezahlt und welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?
- Garantie: Welche Preisbestandteile sind tatsächlich geschützt?
- Bindung: Wie lang sind Laufzeit und Kündigungsfrist?
- Zahlung: Gibt es Kaution, Vorauskasse oder eine besondere Abschlagsregel?
- Wechsel: Ist der Lieferbeginn schriftlich bestätigt und der Zählerstand dokumentiert?
Belastbare Quellen
Rechtsgrundlagen, Verbraucherwissen und Marktdaten
Die wichtigsten Aussagen auf dieser Seite lassen sich direkt in Gesetzestexten und bei den zuständigen Verbraucher- und Regulierungsstellen nachlesen. Preisblätter Ihres Grundversorgers bleiben für Ihre konkrete Entscheidung maßgeblich.
Direkt zu den gesetzlichen Grundlagen: § 2 StromGVV, § 5 StromGVV, § 20 StromGVV und § 36 EnWG.
Häufige Fragen
Grundversorgung oder Sondervertrag: FAQ
Hier finden Sie die Antworten auf die Fragen, die beim Einzug, beim Preisvergleich und vor der Kündigung am häufigsten auftauchen.
Woran erkenne ich die Grundversorgung?
Auf Rechnung oder Vertragsbestätigung muss die Belieferung ausdrücklich als Grundversorgung bezeichnet sein. Der Name des örtlichen Stadtwerks allein reicht nicht, weil ein Grundversorger zusätzlich Sonderverträge anbieten kann.
Kommt die Grundversorgung nach dem Einzug automatisch zustande?
Wenn Sie nach dem Einzug Strom nutzen, ohne vorher einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, kommt in der Regel ein Grundversorgungsvertrag durch die Entnahme zustande. Teilen Sie dem Grundversorger die Entnahme und den Zählerstand zeitnah mit.
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Grundversorgung?
Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden. Der neue Anbieter übernimmt das beim normalen Lieferantenwechsel im Regelfall.
Ist ein Sondervertrag immer günstiger?
Nein. Sonderverträge sind häufig günstiger, aber Bonus, Grundpreis, Preisgarantie, Laufzeit und Kosten nach dem ersten Jahr können das Ergebnis verändern.
Kann mein Grundversorger auch einen Sondervertrag anbieten?
Ja. Der örtliche Grundversorger darf neben den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung eigene Sondertarife anbieten. Entscheidend ist die Vertragsbezeichnung, nicht nur der Anbietername.
Was passiert bei einer Preiserhöhung in der Grundversorgung?
Bei einer Änderung der Allgemeinen Preise besteht in der Grundversorgung grundsätzlich ein Recht, den Vertrag ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Änderung zu beenden. Prüfen Sie das Schreiben und die dort genannte Frist; bei Sonderverträgen gelten die Vertrags- und gesetzlichen Regeln.
Ist die Ersatzversorgung dasselbe wie die Grundversorgung?
Nein. Ersatzversorgung ist eine vorübergehende gesetzliche Zuordnung, wenn die Lieferstelle keinem Vertrag zugeordnet ist. Sie kann höchstens drei Monate dauern und teurer sein als die Grundversorgung.
Was muss ich nach einem Einzug ohne Stromvertrag tun?
Lesen Sie den Zählerstand ab, melden Sie Einzug und Zählerdaten und beauftragen Sie einen Lieferanten. Ein neuer Vertrag wirkt grundsätzlich für die Zukunft; rückwirkende Zuordnungen sind nicht einfach möglich.
Kündigt der neue Stromanbieter meinen alten Vertrag?
Beim normalen Wechsel kümmert sich der neue Lieferant meist um die Kündigung. Müssen Sie ein Sonderkündigungsrecht wegen Preisänderung nutzen, sollten Sie die Kündigung selbst fristgerecht erklären und den Zugang sichern.
Welche Kosten und Bedingungen sollte ich vergleichen?
Verwenden Sie denselben Verbrauch und vergleichen Sie Arbeitspreis, Grundpreis, Bonusbedingungen, Preisgarantie, Laufzeit, Kündigungsfrist und Zahlungsweise. Für eine faire Entscheidung rechnen Sie mindestens erstes und zweites Jahr.
Nächster Schritt
Jetzt prüfen, ob ein Sondervertrag zu Ihnen passt
Nutzen Sie Ihren echten Jahresverbrauch und vergleichen Sie Kosten, Bonus, Preisgarantie und Kündigungsfrist gemeinsam. So wird aus einer Tarifidee eine belastbare Entscheidung.