Stromwechsel & Einzug

Stromwechsel beim Umzug: Welcher Schritt ist jetzt richtig?

Ob der Einzug bevorsteht, schon passiert ist oder ein laufender Vertrag mitzieht: Dieser Assistent ordnet Ihre Situation ein und zeigt, was Sie als Nächstes erledigen sollten.
Von Tom Trögler Veröffentlicht Geprüft

Der Umzug in drei Stationen

Erst den Vertrag klären. Dann den Zähler übergeben. Danach den Tarif prüfen.

Beim Stromwechsel laufen drei Dinge leicht durcheinander: Ihr alter Vertrag, der tatsächliche Verbrauch an der neuen Adresse und der technische Wechsel zwischen Lieferanten. Wer diese Ebenen trennt, findet schneller heraus, ob eine Kündigung nötig ist, ob Grundversorgung entstanden ist und ab wann ein neuer Tarif gelten kann.

Kurzantwort

Strom beim Umzug: Das ist jetzt entscheidend

Wenn der Einzug noch bevorsteht, schließen Sie den Stromvertrag für die neue Lieferstelle vor der ersten Stromentnahme ab und warten Sie die Bestätigung des Lieferbeginns ab. Am Übergabetag fotografieren Sie Zählernummer und Zählerstand. So können Sie später nachvollziehen, welcher Verbrauch zu welchem Zeitraum gehört.

Wenn Sie schon Strom verbraucht haben, ohne vorher einen Vertrag zu vereinbaren, entsteht in der Regel ein Grundversorgungsvertrag. Melden Sie die Entnahme unverzüglich in Textform. Ein neuer Anbieter kann den bereits verbrauchten Zeitraum bei Strom nicht rückwirkend übernehmen; sein Lieferbeginn gilt nur für die Zukunft.

Vor dem EinzugVertrag und Lieferbeginn sichern
Beim EinzugZählerstand mit Foto dokumentieren
Nach dem EinzugGrundversorgung und Folgevertrag trennen

Ihr nächster Schritt

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Wählen Sie die Ausgangslage, die am ehesten passt. Sie erhalten eine konkrete Reihenfolge für die nächsten Schritte und den passenden weiterführenden Beitrag.

Ihre Situation

Was trifft auf Ihren Umzug zu?

Wählen Sie die Ausgangslage. Danach sehen Sie die nächsten sinnvollen Schritte.

Sie können den Lieferbeginn vor der ersten Stromentnahme vorbereiten.

Vertrag vor der ersten Stromentnahme abschließen

Ihre nächsten Schritte

  1. Einzugsdatum, neue Adresse, Zählernummer oder MaLo-ID bereithalten.
  2. Tarif auswählen und den gewünschten Lieferbeginn vor dem Einzug angeben.
  3. Bei der Übergabe Zählerstand, Zählernummer, Datum und möglichst ein Foto dokumentieren.
  4. Auf die Vertrags- und Lieferbestätigung warten; bei fehlender Bestätigung beim Anbieter nachfragen.
Wichtig

Der technische Wechselprozess kann werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Das ist keine Zusage, dass ein heute abgeschlossener Vertrag rückwirkend oder unabhängig von vollständigen Daten beginnt.

Stromtarife für die neue Wohnung vergleichen
Welche Daten helfen bei der Zuordnung?

Je genauer die Angaben sind, desto leichter lässt sich die richtige Verbrauchsstelle zuordnen.

  • Die 11-stellige MaLo-ID bezeichnet die Verbrauchsstelle eindeutig und steht häufig auf einer Stromrechnung.
  • Alternativ helfen Zählernummer, vollständige Adresse und Name des bisherigen Vertragspartners.
  • Bei einem Einzug gehören Übergabedatum und dokumentierter Zählerstand ins Übergabeprotokoll.

Der Assistent hilft bei der ersten Einordnung. Für die verbindliche Zuordnung zählen Ihre Vertragsunterlagen, die Lieferbestätigung und die Daten der Verbrauchsstelle.

Der Ablauf

Was Sie wann erledigen sollten

Die Reihenfolge ist wichtiger als ein möglichst früher Klick im Vergleichsportal. Sichern Sie zuerst die Vertragslage und den Übergabestand. Danach lässt sich ein Tarif sinnvoll mit dem tatsächlichen Lieferbeginn vergleichen.

  1. 01

    Vor dem Einzug: Vertrag und Lieferstelle festlegen

    Prüfen Sie, ob Ihr bisheriger Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort fortsetzen kann oder ob Sie kündigen und einen neuen Tarif wählen. Für den neuen Auftrag brauchen Sie Adresse, Zählernummer oder MaLo-ID, Einzugsdatum und den gewünschten Lieferbeginn.

  2. 02

    Bei der Übergabe: Daten sauber dokumentieren

    Fotografieren Sie den Zähler so, dass Nummer und Stand lesbar sind. Schreiben Sie Datum und möglichst Uhrzeit dazu. Das gilt für die alte und die neue Wohnung getrennt. Ein Übergabeprotokoll allein ist hilfreich; Foto und eigene Notiz machen die Zuordnung noch nachvollziehbarer.

  3. 03

    Nach dem Einzug: Lieferbeginn und erste Abrechnung prüfen

    Vergleichen Sie die Bestätigung des neuen Anbieters mit Ihrem Auftrag. Kontrollieren Sie Lieferbeginn, Adresse, Zählernummer und später den ersten Abschlag. Für die alte Wohnung warten Sie auf die Schlussrechnung und prüfen den dort verwendeten Endstand.

Vier typische Fälle

Welcher Vertragsfall passt zu Ihrem Umzug?

Ein Umzug ist nicht automatisch ein Anbieterwechsel. Entscheidend ist, ob bereits ein Vertrag besteht, ob die neue Wohnung allein genutzt wird und ob an der Lieferstelle schon jemand anderes Strom bezieht.

01

Der Einzug steht noch bevor

Schließen Sie den Vertrag vor der ersten Stromentnahme ab. Geben Sie ein realistisches Lieferbeginndatum an und warten Sie die Bestätigung ab. Wenn die MaLo-ID noch fehlt, helfen meist Adresse und Zählernummer bei der ersten Identifikation.

Strom beim Umzug anmelden
02

Sie sind schon eingezogen

Informieren Sie den örtlichen Grundversorger unverzüglich in Textform. Ein neuer Tarif kann nur für die Zukunft starten. Die Grundversorgung ist grundsätzlich mit zwei Wochen Frist kündbar, sobald der neue Lieferbeginn feststeht.

Nach dem Einzug ohne Anmeldung
03

Ein laufender Vertrag zieht mit

Informieren Sie Ihren Anbieter und prüfen Sie die Regelungen zum Wohnsitzwechsel. Außerhalb der Grundversorgung gilt grundsätzlich eine sechs-wöchige Kündigungsfrist. Bietet der Anbieter die Fortsetzung zu unveränderten Bedingungen an und kann dort liefern, kann die Kündigung entfallen.

Wechselablauf und Fristen
04

Lieferstatus oder Anbieter ist unklar

Sammeln Sie Kündigung, Enddatum, Zählerstand und Lieferbestätigung. Fragen Sie Lieferant, Netzbetreiber oder Grundversorger, wer die Lieferstelle aktuell zugeordnet hat. Zahlen Sie Abschläge nicht doppelt, ohne die Zuordnung zu prüfen.

Grund- und Sondervertrag unterscheiden

Daten-Check

Diese Angaben machen die neue Lieferstelle eindeutig

Je besser die Verbrauchsstelle beschrieben ist, desto geringer ist das Risiko einer Zählerverwechslung oder einer unnötigen Rückfrage. Übernehmen Sie keine Nummer ungeprüft: Ein kurzer Abgleich am Gerät ist schneller als eine spätere Korrektur mehrerer Rechnungen.

01

Vollständige Adresse

Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort der neuen Wohnung. Bei mehreren Wohnungen im Haus ergänzen Sie Lage oder Wohnungsnummer.

02

Zählernummer

Lesen Sie die Nummer direkt am Zähler ab und vergleichen Sie sie mit dem Übergabeprotokoll. Nicht ungeprüft aus einer Nachricht übernehmen.

03

MaLo-ID, wenn vorhanden

Die elfstellige Marktlokations-ID bezeichnet die Verbrauchsstelle. Sie steht häufig auf der Stromrechnung und hilft beim Lieferantenwechsel besonders zuverlässig.

04

Zählerstand und Datum

Notieren Sie den Stand in kWh und fotografieren Sie das Display oder Zählwerk. Halten Sie fest, wann die Ablesung erfolgt ist.

05

Bisheriger Lieferant

Name des alten Anbieters, Kundennummer und Vertragsnummer erleichtern die Zuordnung – vor allem bei einem laufenden Vertrag oder einem Auszug.

06

Realistischer Jahresverbrauch

Nutzen Sie die letzte Jahresrechnung oder eine begründete Schätzung. Neue Verbraucher wie Durchlauferhitzer, Wallbox oder Wärmepumpe können den Bedarf verändern.

Die häufigste Verwechslung

24 Stunden sind kein Expressweg aus dem alten Vertrag

Die Bundesnetzagentur beschreibt den beschleunigten Lieferantenwechsel als technischen Prozess: Die Marktpartner müssen einen Stromwechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden verarbeiten können. Das hilft, wenn ein Vertrag wirksam abgeschlossen, die Lieferstelle eindeutig identifiziert und der Lieferbeginn abgestimmt ist.

Für Sie als Kunde bleiben die Vertragsfragen davon getrennt. Eine Mindestlaufzeit läuft nicht schneller ab, eine Kündigungsfrist wird nicht übersprungen und fehlende Daten werden nicht automatisch ersetzt. Auch ein bereits verbrauchter Zeitraum wird durch die schnelle Marktkommunikation nicht nachträglich zum Verbrauch des neuen Anbieters.

Erklärung der Bundesnetzagentur zum Lieferantenwechsel ↗
Technischer Prozess24 Stunden

an Werktagen möglich, wenn die Lieferstelle eindeutig ist

Vertraglicher StartBestätigtes Datum

abhängig von Vertrag, Kündigungsfrist und Lieferbestätigung

Vergangener VerbrauchBleibt abgegrenzt

ein späterer Wunschtarif übernimmt ihn bei Strom nicht rückwirkend

Tarifentscheidung

Beim Umzug zählt der Gesamtpreis – nicht der erste Blick auf den Bonus

Ein neuer Wohnort bringt genug Unsicherheit mit. Wählen Sie deshalb keinen Tarif nur nach dem niedrigsten ersten Jahrespreis. Entscheidend sind die Kosten ohne Bonus, der Grundpreis, die Preisgarantie, die Laufzeit und die Möglichkeit, den Vertrag wieder zu verlassen.

Diese fünf Fragen gehören in jeden Vergleich

  1. Was kostet der Tarif ohne einmaligen Bonus? So sehen Sie, ob das Angebot auch nach dem ersten Jahr tragfähig bleibt.
  2. Wie hoch sind Arbeitspreis und Grundpreis? Bei einem kleinen Verbrauch fällt der Grundpreis stärker ins Gewicht; bei hohem Verbrauch zählt jeder Cent Arbeitspreis.
  3. Wie lange läuft der Vertrag? Prüfen Sie Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist zusammen mit dem geplanten Wohnsitz.
  4. Was deckt die Preisgarantie ab? Lesen Sie nach, ob Netzentgelte, Steuern, Umlagen oder andere Bestandteile ausgenommen sind.
  5. Wie wird der Abschlag berechnet? Ein zu niedriger Abschlag wirkt angenehm, kann aber später zu einer Nachzahlung führen.
Tarifkosten über 12 und 24 Monate prüfen

Sonderfälle beim Einzug

Vier Situationen, in denen die Standard-Checkliste nicht reicht

Einzug bei Partner oder in eine bestehende WG

Wenn die Wohnung bereits über einen Stromvertrag versorgt wird, gibt es normalerweise keinen zweiten Lieferanten für dieselbe Lieferstelle. Klären Sie, wer Vertragspartner ist und wie Abschläge, Nachzahlungen und der nächste Auszug geregelt werden.

WG-Strom fair aufteilen

Strom ist laut Mietvertrag enthalten

Bei möblierten Wohnungen, Wohnheimen oder einzelnen Pauschalmodellen kann die Vermietung den Strom abrechnen. Lesen Sie den Mietvertrag, bevor Sie einen eigenen Tarif beauftragen. Eine Doppelanmeldung lässt sich so vermeiden.

Checkliste für die neue Wohnung

Mehrere Zähler im Haus

Fotografieren Sie den Zähler an der eigenen Lieferstelle und fragen Sie bei Unsicherheit die Hausverwaltung oder den Netzbetreiber. Ein Vertrag mit der Nummer der Nachbarwohnung löst das Problem nicht – er kann die falsche Lieferstelle binden.

Stromrechnung kontrollieren

Wallbox, Wärmepumpe oder eigener Zähler

Zusätzliche Verbrauchseinrichtungen können über ein separates Messkonzept oder einen eigenen Tarif laufen. Prüfen Sie, ob Haushaltsstrom und Sonderverbrauch getrennt gemessen werden und ob der gewünschte Anbieter beide Lieferstellen versorgen kann.

Wärmepumpenstrom einordnen

Wenn etwas schiefläuft

So gehen Sie bei einer falschen Zuordnung oder fehlenden Bestätigung vor

Bleiben Zählernummer, Lieferbeginn oder Abrechnung widersprüchlich, sollten Sie nicht einfach den nächsten Abschlag überweisen und abwarten. Eine kurze, vollständige Dokumentation bringt meist schneller Klarheit.

  1. 01

    Unterlagen bündeln

    Speichern Sie Vertrag, Kündigung, Lieferbestätigung, Übergabeprotokoll und Zählerfoto zusammen. Notieren Sie, welche Stelle welches Datum oder welche Nummer verwendet.

  2. 02

    Schriftlich mit konkreter Forderung nachfragen

    Nennen Sie Adresse, Vertrags- oder Zählernummer und den strittigen Zeitraum. Bitten Sie ausdrücklich um Korrektur, Bestätigung des Lieferbeginns oder eine nachvollziehbare Abgrenzung der Abrechnung.

  3. 03

    Bei Ersatzversorgung nicht untätig bleiben

    Wenn ein Verbrauch keiner konkreten Lieferung zugeordnet werden kann, kann Ersatzversorgung greifen. Sie läuft höchstens drei Monate; während dieser Zeit ist ein Lieferantenwechsel grundsätzlich jederzeit möglich. Lesen Sie den Zählerstand ab und teilen Sie ihn den Beteiligten mit.

  4. 04

    Beschwerde und Schlichtung nutzen

    Auf eine Verbraucherbeschwerde müssen Lieferant, Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber grundsätzlich innerhalb von vier Wochen antworten. Wenn keine Lösung gelingt, kann die Schlichtungsstelle Energie für private Verbraucher ein nächster Schritt sein.

Häufige Fragen

Stromwechsel und Einzug: FAQ

Die Antworten trennen gesetzliche Grundregeln von dem, was Sie im konkreten Umzug praktisch nachweisen sollten.

Muss ich Strom vor dem Einzug anmelden?

Am sichersten ist ein Liefervertrag, der vor der ersten Stromentnahme an der neuen Adresse bestätigt wurde. Wenn Sie ohne vorherigen Vertrag Strom verbrauchen, kommt in der Regel ein Grundversorgungsvertrag zustande. Die Versorgung fällt deshalb normalerweise nicht aus, der Zeitraum muss aber sauber zugeordnet werden.

Was passiert, wenn ich nach dem Einzug noch keinen Stromvertrag habe?

Mit der ersten Stromentnahme entsteht in der Regel ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Melden Sie dem Grundversorger die Entnahme unverzüglich in Textform und bewahren Sie Zählerstand, Zählernummer und Einzugsdatum auf. Einen neuen Wunschtarif können Sie anschließend nur für die Zukunft abschließen.

Kann ich Strom nach dem Einzug rückwirkend bei meinem Wunschanbieter anmelden?

Nein. Bei Strom kann ein neuer Lieferant einen bereits verbrauchten Zeitraum grundsätzlich nicht nachträglich übernehmen. Für die Tage vor dem bestätigten Lieferbeginn bleibt die Grundversorgung beziehungsweise das bereits bestehende Lieferverhältnis maßgeblich.

Was bedeutet der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden?

Der technische Stromlieferantenwechsel muss an Werktagen innerhalb von 24 Stunden verarbeitet werden können. Die Frist betrifft den Datenaustausch zwischen Lieferant und Netzbetreiber. Sie verkürzt keine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist und macht keinen rückwirkenden Lieferbeginn möglich.

Kann ich meinen laufenden Stromvertrag beim Umzug mitnehmen?

Das hängt vom Vertrag, vom Liefergebiet und von der neuen Lieferstelle ab. Außerhalb der Grundversorgung können Haushaltskunden grundsätzlich mit sechs Wochen Frist wegen eines Wohnsitzwechsels kündigen. Das Kündigungsrecht entfällt, wenn der bisherige Anbieter innerhalb von zwei Wochen die Fortsetzung zu den bisherigen Vertragsbedingungen am neuen Wohnort anbietet und dort liefern kann.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Grundversorgung?

Ein Grundversorgungsvertrag kann grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden. Stimmen Sie den neuen Lieferbeginn trotzdem mit dem neuen Anbieter ab und lassen Sie sich bestätigen, ab welchem Datum der neue Vertrag tatsächlich startet.

Welche Daten braucht der neue Stromanbieter?

Hilfreich sind Name, vollständige Adresse, Einzugsdatum, Zählernummer, gewünschter Lieferbeginn und der erwartete Jahresverbrauch. Am eindeutigsten ist die elfstellige Marktlokations-ID, kurz MaLo-ID. Falls sie noch fehlt, können Adresse, Zählernummer und Angaben zum bisherigen Lieferanten bei der Zuordnung helfen.

Was ist der Unterschied zwischen Zählernummer und MaLo-ID?

Die Zählernummer bezeichnet das Messgerät. Die MaLo-ID bezeichnet die Verbrauchsstelle, an der die Belieferung erfolgt. Für einen Lieferantenwechsel ist die MaLo-ID besonders zuverlässig. Sie steht häufig auf einer Stromrechnung; die Zählernummer finden Sie direkt am Gerät.

Was mache ich, wenn ich in eine bestehende WG oder zu meinem Partner ziehe?

Wenn an der neuen Adresse bereits ein Stromvertrag läuft, kann dort normalerweise kein zweiter Lieferant parallel für dieselbe Lieferstelle liefern. Informieren Sie Ihren bisherigen Anbieter über den Umzug, klären Sie die Vertragspartei in der Wohnung und prüfen Sie, wie die Stromkosten verteilt werden.

Was gilt bei Strom, der über die Miete oder eine Pauschale abgerechnet wird?

Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag. Bei einzelnen Wohnformen kann die Vermietung den Strom über eine Pauschale oder eine eigene Abrechnung regeln. Schließen Sie keinen zusätzlichen Liefervertrag ab, bevor geklärt ist, wer die Verbrauchsstelle tatsächlich beliefert und abrechnet.

Was passiert bei einem falschen Zähler oder einer unklaren Zuordnung?

Melden Sie die Abweichung sofort dem Lieferanten und, wenn nötig, dem Netzbetreiber. Senden Sie Foto, Zählernummer, Adresse, Ablesedatum und Übergabeprotokoll mit. Eine falsche Zählernummer kann zu einem Vertrag für eine andere Wohnung führen, während an der eigenen Lieferstelle zusätzlich Grundversorgung entsteht.

Was kann ich tun, wenn Anbieter oder Netzbetreiber nicht reagieren?

Richten Sie eine nachvollziehbare Verbraucherbeschwerde in Textform an das Unternehmen und nennen Sie Vertrags- oder Zählernummer, Sachverhalt und gewünschte Lösung. Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber müssen auf eine Verbraucherbeschwerde grundsätzlich innerhalb von vier Wochen antworten. Danach kommt bei einem Streitfall ein Schlichtungsverfahren in Betracht.

Nächster sinnvoller Schritt

Tarif für die neue Adresse prüfen

Halten Sie Postleitzahl und erwarteten Jahresverbrauch bereit. Vergleichen Sie vollständige Jahreskosten, Lieferbeginn, Laufzeit und Preisgarantie und prüfen Sie die Bestätigung anschließend mit Ihren Umzugsdaten.

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Geprüfte Grundlagen

Quellen für Lieferbeginn, Umzug und Grundversorgung

Die Seite trennt praktische Schritte von den offiziellen Regeln. Die folgenden Quellen sind dauerhaft relevant, wenn Sie einen Einzelfall anhand Ihrer Unterlagen weiter prüfen möchten.