Einzug schon passiert Was jetzt zählt

Strom nach dem Umzug nicht angemeldet? So klären Sie die Versorgung jetzt.

Wenn Sie in der neuen Wohnung bereits Strom verbrauchen, ohne vorher einen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, entsteht in der Regel Grundversorgung. Der Strom wird deshalb normalerweise nicht abgestellt. Entscheidend ist jetzt, den Zählerstand zu sichern, den Grundversorger zu informieren und einen neuen Tarif nur für die Zukunft zu beauftragen.

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Versorgung Bleibt normalerweise bestehen Grundversorgung verhindert eine sofortige Unterbrechung.
Vergangenheit Wird separat abgerechnet Der Verbrauch bis zum Wechsel gehört nicht automatisch zum neuen Tarif.
Nächster Tarif Beginnt erst ab Bestätigung Lieferbeginn, Kündigungsfrist und Daten müssen zusammenpassen.

Die ersten 15 Minuten

Wenn die Anmeldung vergessen wurde: diese Reihenfolge spart Rückfragen

Sie müssen nicht die gesamte Umzugskiste durchsuchen. Beginnen Sie mit den Daten, die den Zähler und den Zeitraum eindeutig machen. Danach lässt sich klären, wer den bisherigen Verbrauch abrechnet und ab wann ein anderer Anbieter übernehmen kann.

  1. 01

    Zähler fotografieren

    Nehmen Sie ein Foto auf, auf dem Zählernummer und Zählerstand lesbar sind. Notieren Sie zusätzlich das Einzugsdatum aus dem Übergabeprotokoll. Wenn der Stand am Einzugstag fehlt, suchen Sie zuerst nach einem dokumentierten Wert, statt eine eigene Schätzung an den Anbieter zu schicken.

    Zählerstand richtig ablesen
  2. 02

    Grundversorger informieren

    Ermitteln Sie den örtlichen Grundversorger über den Netzbetreiber, die Hausverwaltung oder dessen Internetseite. Melden Sie die Stromentnahme unverzüglich in Textform und bitten Sie um eine Bestätigung mit Beginn, Verbrauchsstelle und den hinterlegten Zählerdaten.

    § 2 StromGVV nachlesen
  3. 03

    Abrechnung abgrenzen

    Prüfen Sie, dass Einzugsdatum, Zählernummer und Anfangsstand stimmen. Der Grundversorger rechnet den Verbrauch bis zum bestätigten Beginn des neuen Vertrags ab. Bewahren Sie E-Mail, Foto und Übergabeprotokoll gemeinsam auf.

    Stromrechnung systematisch prüfen
  4. 04

    Tarif für die Zukunft wählen

    Schließen Sie den neuen Vertrag mit dem frühestmöglichen, bestätigten Lieferbeginn ab. In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Verlassen Sie sich bei knappen Terminen nicht nur auf eine Eingangsbestätigung, sondern prüfen Sie die Auftragsbestätigung.

    Ablauf des Anbieterwechsels

Kurze Nachricht genügt

Diese Angaben können Sie dem Grundversorger schicken

Schreiben Sie sachlich und vollständig. Es geht nicht darum, eine rückwirkende Wunschbelieferung zu verlangen, sondern die tatsächliche Stromentnahme sauber zuzuordnen.

Betreff: Einzug und Stromentnahme – [Adresse]

Name und Anschrift
Einzugsdatum: [TT.MM.JJJJ]
Zählernummer: [Nummer]
Zählerstand am Einzug: [kWh]
Bitte bestätigen Sie die Zuordnung und den Beginn der Abrechnung.

Daten, die wirklich helfen

Fünf Angaben machen aus einem vergessenen Einzug einen klärbaren Vorgang

Je eindeutiger die Verbrauchsstelle beschrieben ist, desto weniger Nachfragen entstehen zwischen Ihnen, Grundversorger und Netzbetreiber. Die Marktlokations-ID ist hilfreich, aber nicht der einzige Weg, eine Wohnung zu finden.

01

Einzugsdatum

Schlüsselübergabe und tatsächliche erste Stromentnahme möglichst auseinanderhalten.

02

Adresse

Straße, Hausnummer, Etage und Wohnungsnummer nennen, wenn die Zuordnung sonst unklar ist.

03

Zählernummer

Sie steht meist direkt am Zähler und ist nicht dasselbe wie die Kundennummer.

04

Zählerstand

Foto und Übergabeprotokoll sichern den Startwert besser als eine spätere Erinnerung.

05

Marktlokations-ID

Falls vorhanden, beschleunigt die MaLo-ID die Zuordnung. Sie finden sie häufig auf einer Stromrechnung.

Der Zählerstand fehlt? Melden Sie trotzdem den Einzug und erklären Sie, warum kein Anfangswert vorliegt. Fragen Sie nach einem dokumentierten Stand. Die Anleitung zum Zählerablesen zeigt, welche Angaben auf dem Foto erkennbar sein sollten.

Die Versorgung richtig einordnen

Grundversorgung ist nach einem vergessenen Einzug der normale Auffang

Der Begriff klingt nach einem Sonderfall, ist aber genau für Situationen gedacht, in denen ein Haushalt Strom nutzt, ohne vorher einen anderen Liefervertrag festgelegt zu haben. Die Bundesnetzagentur erklärt, dass dann der örtliche Grundversorger zu allgemeinen Preisen und Bedingungen liefert.

Typisch beim Einzug

Grundversorgung

Sie entsteht in der Regel mit der ersten Stromentnahme, wenn vorher kein anderer Liefervertrag geschlossen wurde. Der Grundversorger darf die Belieferung nicht davon abhängig machen, dass alte Zahlungsrückstände eines Vormieters beglichen werden.

  • Vertrag durch tatsächliche Stromentnahme
  • Mitteilung an den Grundversorger in Textform
  • Beendigung mit zwei Wochen Kündigungsfrist
Kündigungsregel in § 20 StromGVV

Nur in besonderen Fällen

Ersatzversorgung

Sie greift, wenn der aktuelle Verbrauch keinem Lieferanten oder konkreten Vertrag zugeordnet werden kann. Beispiele sind die Insolvenz eines Lieferanten oder eine Verzögerung beim Wechsel. Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten und kann jederzeit durch einen neuen Vertrag beendet werden.

  • Keine feste Standardphase nach jedem Einzug
  • Preise können häufiger angepasst werden
  • Zählerstand besonders sorgfältig dokumentieren
Ersatzversorgung bei der Bundesnetzagentur
Keine pauschale „Vier-Wochen-Ersatzversorgung“ einplanen. Für einen normalen Einzug ohne vorherigen Vertrag ist Grundversorgung der typische Fall. Welche Versorgung tatsächlich gilt, hängt davon ab, ob der Verbrauch einer konkreten Lieferung zugeordnet werden kann. Die Fallübersicht der Bundesnetzagentur beschreibt diese Zuordnung.

Nicht jeder Einzug ist gleich

Welche Situation liegt bei Ihnen vor?

Die folgende Matrix trennt die häufigsten Fälle. So wissen Sie, ob Sie gerade einen Vertrag melden, einen bestehenden Vertrag umziehen oder einen neuen Lieferbeginn vorbereiten.

Situation Was gilt? Nächster Schritt
Einzug, Strom genutzt, kein Vertrag In der Regel Grundversorgung ab erster Entnahme. Stand sichern, Grundversorger in Textform informieren, Zukunftstarif wählen.
Vertrag vor dem Einzug geschlossen Der neue Anbieter sollte die Lieferstelle für den vereinbarten Beginn zuordnen. Auftragsbestätigung, Lieferbeginn und Zählerdaten abgleichen; bei Lücke sofort nachfragen.
Schreiben vom Grundversorger liegt vor Die Abrechnung kann bereits angelegt sein, Daten können aber noch falsch sein. Einzugsdatum, Zählernummer, Anfangsstand und Zeitraum prüfen; Abweichungen belegen.
Lieferant ausgefallen oder Zuordnung verzögert Ersatzversorgung kann die Versorgungslücke überbrücken. Beginn, Preis und Zählerstand sichern; neuen Vertrag ohne unnötige Verzögerung beauftragen.
Auszug aus der alten Wohnung Der alte Vertrag endet oder läuft je nach Vertrag an der bisherigen Stelle weiter. Auszug, Stand und neue Adresse dem bisherigen Anbieter melden; Kündigungsrecht prüfen.

Drei Begriffe, drei Aufgaben

„Ummelden“, „anmelden“ und „wechseln“ sind nicht dasselbe

Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt. Für Ihre Kommunikation mit Anbieter und Netzbetreiber hilft es, die eigentliche Aufgabe klar zu benennen.

01

Ummelden

Sie teilen dem bisherigen Lieferanten den Auszug mit und klären, ob ein bestehender Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt werden kann. „Ummelden“ ist dabei vor allem ein praktischer Sammelbegriff.

02

Anmelden

Sie schließen für die neue Verbrauchsstelle einen Liefervertrag ab. Wenn das vor der ersten Entnahme nicht passiert, entsteht normalerweise Grundversorgung durch die tatsächliche Nutzung.

03

Anbieter wechseln

Sie beauftragen einen anderen Lieferanten. Der neue Vertrag braucht einen bestätigten Lieferbeginn; die bis dahin verbrauchten Kilowattstunden bleiben dem vorher zuständigen Vertrag zugeordnet.

Kosten ohne falsche Versprechen

Was kostet die Zeit ohne eigenen Tarif?

Die Kosten lassen sich nicht seriös allein aus dem Einzugsdatum ableiten. Entscheidend sind die tatsächlich verbrauchten Kilowattstunden, der Arbeitspreis des zuständigen Vertrags und der zeitanteilige Grundpreis. Eine Schätzung aus einem fremden Haushalt kann deshalb deutlich danebenliegen.

Die einfache Rechnung Verbrauch in kWh × Arbeitspreis + anteiliger Grundpreis

Der Zählerstand am Einzug und am Lieferbeginn grenzt den Zeitraum ab. Fehlt einer der Werte, sollten Sie die Schätzung des Anbieters mit Ihren Nachweisen abgleichen.

Warum sich ein schneller Vergleich trotzdem lohnt

Grundversorgung ist praktisch, aber nicht automatisch der günstigste Vertrag. Der Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt weist für Haushaltskunden mit 2.500 bis 5.000 kWh am 1. April 2025 durchschnittlich 44,93 ct/kWh in der Grundversorgung und 38,20 ct/kWh bei einem anderen Lieferanten aus.

Diese Werte sind eine Marktaufnahme und kein persönliches Sparversprechen. Für Ihre Wohnung zählen Postleitzahl, Verbrauch und die vollständigen Bedingungen des konkreten Tarifs. Rechnen Sie die Stromkosten mit Ihren eigenen Daten und prüfen Sie auch, wie Arbeitspreis und Grundpreis den Vergleich beeinflussen.

Passender nächster Schritt

Versorgung geklärt? Jetzt den künftigen Tarif auswählen.

Starten Sie den Stromvergleich mit Ihrer Postleitzahl und einem realistischen Jahresverbrauch. Prüfen Sie danach nicht nur den ersten Jahrespreis, sondern auch Grundpreis, Preisgarantie, Laufzeit, Kündigungsfrist und Bonusbedingungen.

Post vom Grundversorger?

So prüfen Sie das Schreiben, bevor Sie die Rechnung ablegen

Ein Brief oder eine E-Mail ist kein Grund zur Panik. Er zeigt zunächst, dass der Versorger die Verbrauchsstelle angelegt hat. Wichtig ist, ob die Angaben den tatsächlichen Einzug abbilden.

01

Startdatum: Beginnt die Abrechnung am tatsächlichen Einzug oder an einem plausiblen dokumentierten Datum?

02

Verbrauchsstelle: Stimmen Adresse, Etage und Zählernummer?

03

Anfangsstand: Wurde Ihr Foto oder Übergabeprotokoll berücksichtigt?

04

Zeitraum: Endet die Abrechnung mit dem bestätigten Start des neuen Vertrags?

Seit 6. Juni 2025

24 Stunden beschleunigen den Prozess, nicht die Vergangenheit

24Stunden
an Werktagen

Die Regel für den beschleunigten Lieferantenwechsel beschreibt den Datenaustausch zwischen Lieferant und Netzbetreiber. Sie sorgt nicht dafür, dass ein nach dem Einzug abgeschlossener Vertrag rückwirkend ab dem Einzug gilt. Auch eine laufende Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist wird dadurch nicht verkürzt.

Für Ihren Fall zählt daher die Reihenfolge: erst tatsächlichen Verbrauch zuordnen, dann den bestätigten Lieferbeginn des neuen Vertrags abwarten. Die FAQ der Bundesnetzagentur zum Lieferantenwechsel beschreibt ausdrücklich, dass eine Belieferung nach dem Einzug nur für die Zukunft vereinbart werden kann.

Noch offen?

Häufige Fragen zum vergessenen Stromvertrag

Die Antworten beziehen sich auf typische Haushaltsfälle in der Niederspannung. Bei Mieterstrom, Pauschalmiete, Wärmepumpe oder einer besonderen Messung kann die vertragliche Zuordnung anders aussehen.

Kann ich Strom nach dem Einzug rückwirkend anmelden?
Einen neuen Liefervertrag können Sie nach dem Einzug nur für die Zukunft abschließen. Wenn Sie bereits Strom verbraucht haben, ohne vorher einen Vertrag zu vereinbaren, wird dieser Zeitraum in der Regel über die Grundversorgung abgerechnet.
Wird der Strom abgestellt, wenn ich noch keinen Vertrag habe?
Normalerweise nicht. Wenn Sie in der neuen Wohnung Strom entnehmen, kommt in der Regel ein Grundversorgungsvertrag zustande. Die Versorgung läuft weiter, die Stromentnahme muss dem Grundversorger aber unverzüglich in Textform mitgeteilt werden.
Wer ist mein Grundversorger nach dem Umzug?
Grundversorger ist das Unternehmen, das in Ihrem örtlichen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Den Namen erfahren Sie meist beim örtlichen Netzbetreiber, bei der Hausverwaltung oder direkt in den veröffentlichten Angaben des Grundversorgers.
Wie schnell kann ich die Grundversorgung verlassen?
Ein Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden. Der tatsächliche Beginn eines neuen Vertrags hängt zusätzlich von der Bestätigung des neuen Anbieters und der Zuordnung der Verbrauchsstelle ab.
Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?
Grundversorgung ist nach einem Einzug ohne vorherigen Liefervertrag der typische Fall. Ersatzversorgung greift, wenn der aktuelle Verbrauch keinem Lieferanten oder konkreten Vertrag zugeordnet werden kann, etwa bei einer Lieferanteninsolvenz oder einer Verzögerung. Sie dauert höchstens drei Monate.
Was mache ich, wenn ich den Zählerstand am Einzugstag vergessen habe?
Suchen Sie zuerst im Übergabeprotokoll nach einem dokumentierten Stand und fragen Sie sonst Vermieter, Hausverwaltung oder Vormieter. Melden Sie dem Grundversorger, dass der Anfangsstand fehlt. Ohne belastbaren Wert kann der Verbrauch geschätzt werden.
Kann ein neuer Anbieter die vergangenen Tage trotzdem übernehmen?
Nur wenn der Liefervertrag bereits vor der ersten Stromentnahme geschlossen worden war und die Zuordnung technisch noch geklärt werden muss. Wurde der Vertrag erst nach dem Einzug abgeschlossen, darf die neue Belieferung den bereits verbrauchten Zeitraum in der Regel nicht rückwirkend ersetzen.
Was bedeutet der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden für meinen Umzug?
Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Lieferantenwechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Die Regel ändert weder Kündigungsfristen noch einen bereits vergangenen Verbrauch und ist keine rückwirkende Anmeldung.
Welche Angaben braucht der Grundversorger?
Halten Sie vollständigen Namen, Anschrift, Einzugsdatum, Zählernummer und Zählerstand bereit. Falls vorhanden, ergänzen Sie die Marktlokations-ID. Eine kurze Schilderung, seit wann Sie Strom entnehmen, erleichtert die Zuordnung.
Was prüfe ich, wenn bereits Post vom Grundversorger gekommen ist?
Vergleichen Sie Einzugsdatum, Anschrift, Zählernummer, Anfangsstand und den abgerechneten Zeitraum mit Ihren Unterlagen. Stimmen Daten nicht, teilen Sie die Abweichung schriftlich mit und fügen Sie Foto oder Übergabeprotokoll bei. Ignorieren Sie das Schreiben nicht.
Muss ich den Stromvertrag der alten Wohnung ebenfalls melden?
Ja. Teilen Sie Ihrem bisherigen Anbieter den Auszug, das Auszugsdatum, den Zählerstand und die neue Anschrift beziehungsweise die neue Zählernummer mit. Prüfen Sie, ob der Vertrag endet, an der neuen Adresse fortgeführt wird oder ein Sonderkündigungsrecht greift.

Belastbare Grundlagen

Quellen, die Sie im Zweifel selbst nachlesen können

Rechtslage und Marktprozesse ändern sich. Deshalb verlinken wir die entscheidenden Aussagen direkt zu den zuständigen Stellen und trennen gesetzliche Regeln von Verbraucherinformationen.

Redaktionelle Einordnung

Angaben zum Beitrag

Autorenprofil
Autor
Tom Trögler
Veröffentlicht
Zuletzt fachlich geprüft
Verantwortliche Prüfung
Tom Trögler, StromWolf-Redaktion

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