Strom nach dem Umzug nicht angemeldet? So klären Sie die Versorgung jetzt.
Wenn Sie in der neuen Wohnung bereits Strom verbrauchen, ohne vorher einen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, entsteht in der Regel Grundversorgung. Der Strom wird deshalb normalerweise nicht abgestellt. Entscheidend ist jetzt, den Zählerstand zu sichern, den Grundversorger zu informieren und einen neuen Tarif nur für die Zukunft zu beauftragen.
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Die ersten 15 Minuten
Wenn die Anmeldung vergessen wurde: diese Reihenfolge spart Rückfragen
Sie müssen nicht die gesamte Umzugskiste durchsuchen. Beginnen Sie mit den Daten, die den Zähler und den Zeitraum eindeutig machen. Danach lässt sich klären, wer den bisherigen Verbrauch abrechnet und ab wann ein anderer Anbieter übernehmen kann.
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01
Zähler fotografieren
Nehmen Sie ein Foto auf, auf dem Zählernummer und Zählerstand lesbar sind. Notieren Sie zusätzlich das Einzugsdatum aus dem Übergabeprotokoll. Wenn der Stand am Einzugstag fehlt, suchen Sie zuerst nach einem dokumentierten Wert, statt eine eigene Schätzung an den Anbieter zu schicken.
Zählerstand richtig ablesen -
02
Grundversorger informieren
Ermitteln Sie den örtlichen Grundversorger über den Netzbetreiber, die Hausverwaltung oder dessen Internetseite. Melden Sie die Stromentnahme unverzüglich in Textform und bitten Sie um eine Bestätigung mit Beginn, Verbrauchsstelle und den hinterlegten Zählerdaten.
§ 2 StromGVV nachlesen -
03
Abrechnung abgrenzen
Prüfen Sie, dass Einzugsdatum, Zählernummer und Anfangsstand stimmen. Der Grundversorger rechnet den Verbrauch bis zum bestätigten Beginn des neuen Vertrags ab. Bewahren Sie E-Mail, Foto und Übergabeprotokoll gemeinsam auf.
Stromrechnung systematisch prüfen -
04
Tarif für die Zukunft wählen
Schließen Sie den neuen Vertrag mit dem frühestmöglichen, bestätigten Lieferbeginn ab. In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Verlassen Sie sich bei knappen Terminen nicht nur auf eine Eingangsbestätigung, sondern prüfen Sie die Auftragsbestätigung.
Ablauf des Anbieterwechsels
Daten, die wirklich helfen
Fünf Angaben machen aus einem vergessenen Einzug einen klärbaren Vorgang
Je eindeutiger die Verbrauchsstelle beschrieben ist, desto weniger Nachfragen entstehen zwischen Ihnen, Grundversorger und Netzbetreiber. Die Marktlokations-ID ist hilfreich, aber nicht der einzige Weg, eine Wohnung zu finden.
Einzugsdatum
Schlüsselübergabe und tatsächliche erste Stromentnahme möglichst auseinanderhalten.
Adresse
Straße, Hausnummer, Etage und Wohnungsnummer nennen, wenn die Zuordnung sonst unklar ist.
Zählernummer
Sie steht meist direkt am Zähler und ist nicht dasselbe wie die Kundennummer.
Zählerstand
Foto und Übergabeprotokoll sichern den Startwert besser als eine spätere Erinnerung.
Marktlokations-ID
Falls vorhanden, beschleunigt die MaLo-ID die Zuordnung. Sie finden sie häufig auf einer Stromrechnung.
Die Versorgung richtig einordnen
Grundversorgung ist nach einem vergessenen Einzug der normale Auffang
Der Begriff klingt nach einem Sonderfall, ist aber genau für Situationen gedacht, in denen ein Haushalt Strom nutzt, ohne vorher einen anderen Liefervertrag festgelegt zu haben. Die Bundesnetzagentur erklärt, dass dann der örtliche Grundversorger zu allgemeinen Preisen und Bedingungen liefert.
Typisch beim Einzug
Grundversorgung
Sie entsteht in der Regel mit der ersten Stromentnahme, wenn vorher kein anderer Liefervertrag geschlossen wurde. Der Grundversorger darf die Belieferung nicht davon abhängig machen, dass alte Zahlungsrückstände eines Vormieters beglichen werden.
- Vertrag durch tatsächliche Stromentnahme
- Mitteilung an den Grundversorger in Textform
- Beendigung mit zwei Wochen Kündigungsfrist
Nur in besonderen Fällen
Ersatzversorgung
Sie greift, wenn der aktuelle Verbrauch keinem Lieferanten oder konkreten Vertrag zugeordnet werden kann. Beispiele sind die Insolvenz eines Lieferanten oder eine Verzögerung beim Wechsel. Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten und kann jederzeit durch einen neuen Vertrag beendet werden.
- Keine feste Standardphase nach jedem Einzug
- Preise können häufiger angepasst werden
- Zählerstand besonders sorgfältig dokumentieren
Nicht jeder Einzug ist gleich
Welche Situation liegt bei Ihnen vor?
Die folgende Matrix trennt die häufigsten Fälle. So wissen Sie, ob Sie gerade einen Vertrag melden, einen bestehenden Vertrag umziehen oder einen neuen Lieferbeginn vorbereiten.
| Situation | Was gilt? | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Einzug, Strom genutzt, kein Vertrag | In der Regel Grundversorgung ab erster Entnahme. | Stand sichern, Grundversorger in Textform informieren, Zukunftstarif wählen. |
| Vertrag vor dem Einzug geschlossen | Der neue Anbieter sollte die Lieferstelle für den vereinbarten Beginn zuordnen. | Auftragsbestätigung, Lieferbeginn und Zählerdaten abgleichen; bei Lücke sofort nachfragen. |
| Schreiben vom Grundversorger liegt vor | Die Abrechnung kann bereits angelegt sein, Daten können aber noch falsch sein. | Einzugsdatum, Zählernummer, Anfangsstand und Zeitraum prüfen; Abweichungen belegen. |
| Lieferant ausgefallen oder Zuordnung verzögert | Ersatzversorgung kann die Versorgungslücke überbrücken. | Beginn, Preis und Zählerstand sichern; neuen Vertrag ohne unnötige Verzögerung beauftragen. |
| Auszug aus der alten Wohnung | Der alte Vertrag endet oder läuft je nach Vertrag an der bisherigen Stelle weiter. | Auszug, Stand und neue Adresse dem bisherigen Anbieter melden; Kündigungsrecht prüfen. |
Drei Begriffe, drei Aufgaben
„Ummelden“, „anmelden“ und „wechseln“ sind nicht dasselbe
Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt. Für Ihre Kommunikation mit Anbieter und Netzbetreiber hilft es, die eigentliche Aufgabe klar zu benennen.
Ummelden
Sie teilen dem bisherigen Lieferanten den Auszug mit und klären, ob ein bestehender Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt werden kann. „Ummelden“ ist dabei vor allem ein praktischer Sammelbegriff.
Anmelden
Sie schließen für die neue Verbrauchsstelle einen Liefervertrag ab. Wenn das vor der ersten Entnahme nicht passiert, entsteht normalerweise Grundversorgung durch die tatsächliche Nutzung.
Anbieter wechseln
Sie beauftragen einen anderen Lieferanten. Der neue Vertrag braucht einen bestätigten Lieferbeginn; die bis dahin verbrauchten Kilowattstunden bleiben dem vorher zuständigen Vertrag zugeordnet.
Die Verbraucherzentrale erklärt den Umzug mit Strom- und Gasvertrag und weist darauf hin, dass eine alte Versorgung sonst versehentlich parallel weiterlaufen kann.
Kosten ohne falsche Versprechen
Was kostet die Zeit ohne eigenen Tarif?
Die Kosten lassen sich nicht seriös allein aus dem Einzugsdatum ableiten. Entscheidend sind die tatsächlich verbrauchten Kilowattstunden, der Arbeitspreis des zuständigen Vertrags und der zeitanteilige Grundpreis. Eine Schätzung aus einem fremden Haushalt kann deshalb deutlich danebenliegen.
Der Zählerstand am Einzug und am Lieferbeginn grenzt den Zeitraum ab. Fehlt einer der Werte, sollten Sie die Schätzung des Anbieters mit Ihren Nachweisen abgleichen.
Warum sich ein schneller Vergleich trotzdem lohnt
Grundversorgung ist praktisch, aber nicht automatisch der günstigste Vertrag. Der Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt weist für Haushaltskunden mit 2.500 bis 5.000 kWh am 1. April 2025 durchschnittlich 44,93 ct/kWh in der Grundversorgung und 38,20 ct/kWh bei einem anderen Lieferanten aus.
Diese Werte sind eine Marktaufnahme und kein persönliches Sparversprechen. Für Ihre Wohnung zählen Postleitzahl, Verbrauch und die vollständigen Bedingungen des konkreten Tarifs. Rechnen Sie die Stromkosten mit Ihren eigenen Daten und prüfen Sie auch, wie Arbeitspreis und Grundpreis den Vergleich beeinflussen.
Versorgung geklärt? Jetzt den künftigen Tarif auswählen.
Starten Sie den Stromvergleich mit Ihrer Postleitzahl und einem realistischen Jahresverbrauch. Prüfen Sie danach nicht nur den ersten Jahrespreis, sondern auch Grundpreis, Preisgarantie, Laufzeit, Kündigungsfrist und Bonusbedingungen.
Post vom Grundversorger?
So prüfen Sie das Schreiben, bevor Sie die Rechnung ablegen
Ein Brief oder eine E-Mail ist kein Grund zur Panik. Er zeigt zunächst, dass der Versorger die Verbrauchsstelle angelegt hat. Wichtig ist, ob die Angaben den tatsächlichen Einzug abbilden.
Startdatum: Beginnt die Abrechnung am tatsächlichen Einzug oder an einem plausiblen dokumentierten Datum?
Verbrauchsstelle: Stimmen Adresse, Etage und Zählernummer?
Anfangsstand: Wurde Ihr Foto oder Übergabeprotokoll berücksichtigt?
Zeitraum: Endet die Abrechnung mit dem bestätigten Start des neuen Vertrags?
Die Regel für den beschleunigten Lieferantenwechsel beschreibt den Datenaustausch zwischen Lieferant und Netzbetreiber. Sie sorgt nicht dafür, dass ein nach dem Einzug abgeschlossener Vertrag rückwirkend ab dem Einzug gilt. Auch eine laufende Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist wird dadurch nicht verkürzt.
Für Ihren Fall zählt daher die Reihenfolge: erst tatsächlichen Verbrauch zuordnen, dann den bestätigten Lieferbeginn des neuen Vertrags abwarten. Die FAQ der Bundesnetzagentur zum Lieferantenwechsel beschreibt ausdrücklich, dass eine Belieferung nach dem Einzug nur für die Zukunft vereinbart werden kann.
Noch offen?
Häufige Fragen zum vergessenen Stromvertrag
Die Antworten beziehen sich auf typische Haushaltsfälle in der Niederspannung. Bei Mieterstrom, Pauschalmiete, Wärmepumpe oder einer besonderen Messung kann die vertragliche Zuordnung anders aussehen.
Kann ich Strom nach dem Einzug rückwirkend anmelden?
Wird der Strom abgestellt, wenn ich noch keinen Vertrag habe?
Wer ist mein Grundversorger nach dem Umzug?
Wie schnell kann ich die Grundversorgung verlassen?
Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?
Was mache ich, wenn ich den Zählerstand am Einzugstag vergessen habe?
Kann ein neuer Anbieter die vergangenen Tage trotzdem übernehmen?
Was bedeutet der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden für meinen Umzug?
Welche Angaben braucht der Grundversorger?
Was prüfe ich, wenn bereits Post vom Grundversorger gekommen ist?
Muss ich den Stromvertrag der alten Wohnung ebenfalls melden?
Belastbare Grundlagen
Quellen, die Sie im Zweifel selbst nachlesen können
Rechtslage und Marktprozesse ändern sich. Deshalb verlinken wir die entscheidenden Aussagen direkt zu den zuständigen Stellen und trennen gesetzliche Regeln von Verbraucherinformationen.