Ratgeber · Wohngemeinschaft

Stromvertrag in der Wohngemeinschaft

Strom für die WG anmelden: Vertrag und Kosten fair regeln

Ein gemeinsamer Wohnungszähler macht die Anmeldung einfach. Streit entsteht meist erst später: Wer überweist den Abschlag, wer bekommt die Jahresrechnung und wie wird ein Einzug mitten im Jahr berücksichtigt? Diese Seite führt Sie von der Zählernummer bis zur internen WG-Abrechnung.

Kurz vorweg

Vier Entscheidungen, die spätere Diskussionen vermeiden

Bevor jemand einen Tarif bestellt, sollte die WG einmal gemeinsam auf den Mietvertrag, den Zähler und die interne Zahlungsregel schauen. Damit ist klar, ob überhaupt ein eigener Stromvertrag nötig ist und wer im Alltag den Überblick behält.

  1. 01Mietmodell prüfenIst Strom bereits in der Miete oder Nebenkostenabrechnung enthalten?
  2. 02Vertragsperson bestimmenWer übernimmt Rechnung, Abschlag und Kontakt mit dem Anbieter?
  3. 03Schlüssel festlegenGleiche Anteile, Personentage oder Grundanteil plus Sonderverbrauch?
  4. 04Auszug regelnWelcher Zählerstand und welcher Stichtag gelten bei einem Wechsel?

Die Anmeldung

Strom für die WG anmelden: die Checkliste in vier Etappen

Die Anmeldung selbst dauert nicht lange, wenn die Lieferstelle vorbereitet ist. Gehen Sie die Punkte in dieser Reihenfolge durch und speichern Sie die Bestätigung des Anbieters an einem gemeinsamen Ort.

01

Mietmodell prüfen

Lesen Sie nach, ob die Wohnung einen eigenen Stromvertrag benötigt oder ob der Strom bereits über die Vermietung läuft.

02

Zählerdaten sichern

Notieren Sie Zählernummer und Zählerstand. Ein Foto mit Datum macht die Übergabe bei Einzug und Auszug nachvollziehbar.

03

Verbrauch schätzen

Nutzen Sie den Vorjahreswert der Wohnung oder eine realistische Orientierung. Zu niedrige Angaben verfälschen den Abschlag.

04

WG-Regel festhalten

Schreiben Sie Zahlungstermin, Verteilungsschlüssel und den Umgang mit Guthaben, Nachzahlung und Auszug kurz auf.

Zuständigkeit

Wer Strom für die WG anmeldet, hängt vom Mietmodell ab

Es gibt nicht die eine WG. Ob alle Bewohner Hauptmieter sind, eine Person die Wohnung anmietet und untervermietet oder jedes Zimmer einzeln vermietet wird, kann für die Stromabrechnung entscheidend sein. Die Stiftung Warentest beschreibt diese drei typischen WG-Modelle und ihre unterschiedlichen Verantwortlichkeiten in einer übersichtlichen Einordnung.

Stiftung Warentest: Mietmodelle in der WG

Fall 1

Eine Wohnung, ein gemeinsamer Zähler

Häufig meldet eine Person den Strom an und übernimmt die Kommunikation mit dem Anbieter. Das ist praktisch, wenn diese Person zuverlässig Rechnungen ablegt und Zahlungen koordiniert. Die übrigen Bewohner erstatten ihren Anteil intern.

Wichtig: Die interne Absprache bindet den Lieferanten nicht.

Fall 2

Hauptmiete und Untermiete

Die hauptmietende Person kann Vertragspartnerin des Stromanbieters sein und die Kosten intern weitergeben. Vorher sollte klar sein, ob Strom zusätzlich zur Untermiete gezahlt wird oder bereits in einer Pauschale steckt.

Eine kurze schriftliche Regel ist besser als eine Erinnerung im Chat.

Fall 3

Zimmer einzeln gemietet oder Strom enthalten

Bei einzelnen Zimmerverträgen oder einer Strompauschale kann die Vermietung für die Versorgung zuständig sein. Schließen Sie hier nicht automatisch einen zweiten Vertrag ab, sondern prüfen Sie Mietvertrag, Zähler und Abrechnung der Wohnung.

Bei Unsicherheit zuerst Vermietung oder Hausverwaltung fragen.

Lieferstelle vorbereiten

Diese Angaben braucht die Anmeldung

Die wichtigste Information ist nicht die Wohnungsgröße, sondern die eindeutig erkennbare Lieferstelle. Halten Sie die folgenden Daten bereit, bevor Sie einen Tarif auswählen.

VertragspersonName, Anschrift und Kontakt
LieferadresseWohnung, Etage und Einzugsdatum
ZählernummerSteht direkt am Stromzähler
ZählerstandAm Übergabetag ablesen und fotografieren
Marktlokations-IDFalls sie in Unterlagen genannt ist
JahresverbrauchVorjahreswert oder begründete Schätzung

In fünf Schritten zum Auftrag

  1. 1

    Im Mietvertrag und bei der Vermietung klären, ob die WG selbst anmelden muss.

  2. 2

    Zählernummer und aktuellen Zählerstand am besten mit Foto festhalten.

  3. 3

    Verbrauch, Preisbestandteile, Laufzeit und Kündigungsbedingungen vergleichen.

  4. 4

    Lieferbeginn so wählen, dass er vor der ersten Stromentnahme liegt.

  5. 5

    Auftragsbestätigung, Lieferbeginn und Abschlag für alle zugänglich speichern.

Tarifcheck für die ganze Wohnung

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Vergleichen Sie die Wohnung als eine Lieferstelle. Prüfen Sie nicht nur den ersten Monatsabschlag, sondern die voraussichtlichen Gesamtkosten, den Grundpreis und das zweite Vertragsjahr.

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Interne Abrechnung

WG-Stromkosten fair aufteilen: drei nachvollziehbare Modelle

Fair heißt nicht immer, dass jede Person denselben Eurobetrag zahlt. Entscheidend ist, dass alle vorher verstehen, welche Kosten verteilt werden und warum. Wählen Sie einen Schlüssel, der zu Ihrer WG passt, und ändern Sie ihn nur gemeinsam – nicht erst, wenn die Jahresrechnung kommt.

Modell Rechenweg Passt gut, wenn … Vorher festlegen
Gleiche Anteile Gesamtkosten ÷ Zahl der Bewohner alle ähnlich lange dort wohnen und Gemeinschaftsgeräte nutzen Umgang mit Einzug, Auszug und längerer Abwesenheit
Personentage Kosten nach tatsächlichen Wohntagen verteilen das Abrechnungsjahr mehrere Wechsel oder längere Abwesenheiten enthält Stichtag, Teilmonate und Nachweis der Wohntage
Grundanteil plus Sonderverbrauch Gemeinschaftskosten teilen, klar messbare Zusatzlast separat berechnen eine Person ein Gerät mit deutlich höherem Verbrauch dauerhaft nutzt Messgerät, Zeitraum, Strompreis und Umgang mit Messfehlern

Auf dem Smartphone lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Die Jahresrechnung

Jahreskosten = Arbeitspreis × Verbrauch + Grundpreis − Gutschriften

Der monatliche Abschlag ist nur eine Vorauszahlung. Nach der Jahres- oder Schlussrechnung vergleichen Sie den tatsächlichen Gesamtbetrag mit allen bereits gezahlten Abschlägen. Eine Nachzahlung oder ein Guthaben wird nach demselben WG-Schlüssel verteilt, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Boni sollten Sie separat ausweisen, weil Bedingungen und Auszahlungszeitpunkt vom Tarif abhängen.

Bewahren Sie die Rechnung nicht nur im privaten Postfach der Vertragsperson auf. Eine gemeinsame Ablage oder ein geteiltes Tabellenblatt mit Zählerstand, Abschlag, Zahlungen und Jahresbetrag reicht völlig aus. So kann ein neues WG-Mitglied den Rechenweg nachvollziehen, ohne alte Chatverläufe durchsuchen zu müssen. Die Bundesnetzagentur erläutert Rechnungen und Abschläge ausführlich.

Orientierungswert

Wie viel Strom braucht eine WG?

Eine WG mit drei Personen verbraucht nicht automatisch dreimal so viel wie ein Single-Haushalt. Kühlschrank, Waschmaschine, Router und Licht werden gemeinsam genutzt. Gleichzeitig können elektrische Warmwasserbereitung, Homeoffice, Gaming-PCs oder ein Trockner den Verbrauch deutlich erhöhen.

Der Stromspiegel 2025 wertet reale Verbrauchsdaten nach Haushaltsgröße und Wohnsituation aus. Als grobe Orientierung nennt er für drei Personen in einer Wohnung ohne elektrische Warmwasserbereitung rund 2.400 kWh pro Jahr. Das ist ein Vergleichswert, keine Zusage für Ihren Haushalt und kein Tarifangebot.

Verbrauch für die WG schätzen
2.400 kWh pro Jahr Orientierung für drei Personen ohne elektrische Warmwasserbereitung

Tarif auswählen

Stromtarife für den WG-Haushalt vergleichen

Tragen Sie möglichst den Verbrauch der gesamten Wohnung ein, nicht den Anteil einer einzelnen Person. Achten Sie auf Arbeitspreis und Grundpreis, die Laufzeit, die Preisgarantie und die Kosten nach dem ersten Jahr. Ein niedriger Abschlag ist kein Beweis für einen günstigen Tarif – er kann schlicht auf einer zu niedrigen Verbrauchsprognose beruhen.

Stromtarife nach Jahreskosten und Vertragsbedingungen vergleichen

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Mehr Transparenz

Unterzähler in der WG: hilfreich, aber kein eigener Vertrag

Ein Unterzähler oder ein Messgerät für einzelne Geräte kann sichtbar machen, wie viel Strom ein Bereich verbraucht. Das ist für eine freiwillige interne Vereinbarung nützlich, wenn alle die Messmethode und den Abrechnungszeitraum kennen. Es ersetzt jedoch nicht den Zähler der Lieferstelle.

Für einen eigenen Stromvertrag pro Zimmer reicht ein nachträglich eingebauter Unterzähler nicht automatisch aus. Dafür müssen Messstelle, Netzanschluss, Lieferbeginn und Abrechnung zusammenpassen. Klären Sie einen Umbau deshalb vorab mit Vermietung, Netzbetreiber und gegebenenfalls Messstellenbetreiber.

Wenn sich die WG verändert

Einzug, Auszug und Wechsel der Vertragsperson

Bei einem WG-Wechsel müssen zwei Dinge getrennt werden: die interne Abrechnung zwischen den Bewohnern und die Kommunikation mit dem Stromanbieter. Ein neues WG-Mitglied ist nicht automatisch eine neue Lieferstelle. Eine ausziehende Vertragsperson ist aber auch nicht automatisch aus dem Vertrag entlassen.

Eine Person zieht ein

Bei bestehendem Vertrag braucht die neue Person normalerweise keinen zweiten Liefervertrag für denselben Zähler. Vereinbaren Sie den Eintrittstag, den Anteil am laufenden Abschlag und die Ablage der nächsten Rechnung. Wird Strom über die Miete abgerechnet, gilt die Vereinbarung aus dem Mietmodell.

Die Vertragsperson zieht aus

Zählerstand mit Foto aufnehmen, Anbieter informieren und klären, ob die Lieferstelle auf eine andere Person übertragen werden kann. Bis zur Bestätigung sollten Abschlag, Rechnung und Ansprechpartner eindeutig bleiben. Intern wird bis zum Stichtag abgerechnet.

Die ganze WG zieht um

Für alte und neue Wohnung brauchen Sie jeweils Lieferadresse, Zählernummer, Zählerstand und Lieferdatum. Prüfen Sie die Umzugsregeln des Anbieters frühzeitig, damit keine unnötigen parallelen Verträge oder offene Abschläge entstehen.

Für einen kompletten Umzug hilft die Checkliste für Strom in der neuen Wohnung. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, den Zählerstand und die Zählernummer beim Auszug zu dokumentieren und den bisherigen Anbieter rechtzeitig zu kontaktieren.

Einmal aufschreiben

Was in eure interne WG-Vereinbarung gehört

Ein langer Vertrag ist nicht nötig. Eine kurze, von allen bestätigte Regel verhindert, dass aus einem kleinen Abschlag eine Grundsatzdiskussion wird. Sie können den folgenden Text als Ausgangspunkt anpassen:

Die WG verteilt die monatlichen Stromabschläge nach [Verteilungsschlüssel]. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach der Jahres- oder Schlussrechnung des Lieferanten. Nachzahlungen und Guthaben werden nach demselben Schlüssel verteilt. Bei Ein- und Auszug gilt der Zählerstand am [Stichtag]. Die Vertragsperson stellt Rechnung und Zählerstand der WG zur Verfügung.
ZahlungsterminWann überweist jede Person?
VerteilungWelcher Schlüssel gilt?
JahresrechnungWer legt sie ab und rechnet ab?
AuszugWelcher Stichtag zählt?

Die Vorlage ist eine praktische Alltagshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Kurz beantwortet

WG-Strom anmelden: häufige Fragen

Wer muss den Stromvertrag für eine WG abschließen?

Bei einem gemeinsamen Wohnungszähler wird meist eine Person als Vertragspartnerin geführt. Ob das sinnvoll ist, hängt aber vom Mietvertrag und der Abrechnung des Hauses ab. Wird Strom bereits über die Vermietung abgerechnet, brauchen Sie möglicherweise keinen eigenen Liefervertrag. Klären Sie die Zuständigkeit vor der Anmeldung und halten Sie die interne Kostenregel fest.

Braucht jedes WG-Mitglied einen eigenen Stromvertrag?

Nein. Ein gemeinsamer Zähler wird normalerweise über einen gemeinsamen Liefervertrag versorgt. Ein eigener Vertrag pro Zimmer setzt getrennte, abrechnungsfähige Messstellen und ein passendes Netz- und Vertragsmodell voraus. Ein privater Unterzähler allein reicht dafür nicht aus.

Was tun, wenn bereits jemand Strom für die Wohnung angemeldet hat?

Schließen Sie nicht vorschnell einen zweiten Vertrag für dieselbe Lieferstelle ab. Fragen Sie nach Lieferant, Vertragskonto, Zählernummer, Zählerstand und aktuellem Abschlag. Die neue Person kann ihren Anteil intern übernehmen. Bei Unklarheiten sollte die Vertragsperson oder die Vermietung zuerst bestätigen, wer die Lieferstelle versorgt.

Kann ein neuer Stromanbieter rückwirkend für die WG anmelden?

Nein. Ein neuer Stromlieferant kann bereits verbrauchten Strom nicht rückwirkend übernehmen. Wenn die WG ohne vorherigen Vertrag Strom nutzt, entsteht in der Regel zunächst ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Ein später beauftragter Tarif gilt erst ab dem bestätigten Lieferbeginn.

Wie teilt eine WG die Stromkosten fair auf?

Für viele WGs ist eine Aufteilung zu gleichen Teilen ausreichend. Bei Ein- und Auszügen sind Personentage nachvollziehbarer. Wenn eine Person einen klar messbaren Zusatzverbrauch verursacht, kann die WG einen Grundanteil plus Sonderverbrauch vereinbaren. Entscheidend sind ein gemeinsamer Schlüssel, ein Stichtag und die Abrechnung nach der Jahresrechnung.

Wie viel Strom verbraucht eine WG im Jahr?

Die Zahl der Personen ist nur ein Startpunkt. Wohnfläche, Gebäudetyp, elektrische Warmwasserbereitung, Homeoffice und Geräte machen einen großen Unterschied. Für die erste Tarifsuche helfen der letzte Verbrauch der Wohnung, der Stromspiegel oder eine vorsichtige Schätzung. Nach dem ersten Abrechnungsjahr sollten Sie mit dem tatsächlichen Zählerstand neu planen.

Macht ein Unterzähler einen eigenen Stromvertrag möglich?

Nicht automatisch. Ein Unterzähler kann den Verbrauch einzelner Räume oder Geräte für die interne WG-Abrechnung sichtbar machen. Er schafft aber nicht ohne Weiteres eine eigene Marktlokation mit eigener Lieferantenwahl. Für getrennte Verträge müssen Messung, Netzanschluss und Abrechnung fachlich sowie mit den zuständigen Stellen geklärt sein.

Was passiert, wenn die Vertragsperson aus der WG auszieht?

Der Vertrag wechselt nicht automatisch auf ein anderes WG-Mitglied. Dokumentieren Sie den Zählerstand zum Stichtag, informieren Sie den Anbieter und klären Sie Vertragsübernahme, Umzug oder einen neuen Vertrag. Bis der Anbieter den Wechsel bestätigt, sollte die bisherige Vertragsperson die Lieferstelle nicht einfach sich selbst überlassen.

Ist Strom in der Miete enthalten?

Das lässt sich nur aus dem Miet- oder Untermietvertrag und der tatsächlichen Abrechnung erkennen. Prüfen Sie, ob Strom als Bestandteil der Miete, als Pauschale oder separat über einen Liefervertrag abgerechnet wird. Fragen Sie bei der Vermietung nach, bevor die WG einen eigenen Vertrag für dieselbe Lieferstelle abschließt.

Quellen und nächste Schritte

Seriöse Grundlagen für Ihre WG-Abrechnung

Preise, Fristen und Vertragsbedingungen können sich ändern. Für die konkrete Lieferstelle ist deshalb immer die aktuelle Vertragsbestätigung maßgeblich. Die folgenden Stellen helfen bei den grundlegenden Fragen zu Lieferbeginn, Rechnung, Umzug, Verbrauch und Mietmodell.

Bereit für den Tarifcheck?

Erst den WG-Verbrauch klären, dann gemeinsam entscheiden.

Mit Zählerdaten, einem realistischen Jahresverbrauch und einer klaren internen Regel startet Ihre WG ohne unnötige Überraschungen in den neuen Vertrag.

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Redaktionelle Einordnung

Angaben zum Beitrag

Autorenprofil
Autor
Tom Trögler
Veröffentlicht
Zuletzt fachlich geprüft
Verantwortliche Prüfung
Tom Trögler, StromWolf-Redaktion

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