Ratgeber · Einzug & Strom

Strom anmelden bei Einzug

Strom in der neuen Wohnung anmelden: Checkliste für den Einzug

Wer den Stromvertrag vor der ersten Stromentnahme klärt, erspart sich unnötige Rückfragen und eine schwer nachvollziehbare Abrechnung. Diese Checkliste zeigt, was Sie vor dem Einzug, am Übergabetag und beim Tarifvergleich erledigen sollten.

Ihr Zeitplan

Drei Zeitpunkte, die Sie getrennt festhalten sollten

01

Vor dem Einzug

Alten Vertrag prüfen, neuen Lieferbeginn beauftragen und die Bestätigung abwarten.

02

Bei der Übergabe

Zählernummer, Zählerstand, Datum und Uhrzeit an alter und neuer Adresse fotografieren.

03

Nach dem Umzug

Lieferbeginn, erste Abschlagsmitteilung und die Schlussrechnung des alten Vertrags kontrollieren.

Kurzantwort

So melden Sie Strom für die neue Wohnung an

Sie wählen einen Stromtarif für die neue Lieferstelle und geben als Lieferbeginn den Tag an, ab dem der Anbieter tatsächlich liefern soll. Dafür braucht der Lieferant die genaue Verbrauchsstelle – am besten über die Marktlokations-ID (MaLo-ID), alternativ über Adresse und Zählernummer. Den Zählerstand am Einzugstag dokumentieren Sie unabhängig davon, wer den Strom liefert.

Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst Vertrag und Lieferbeginn klären, dann Strom verbrauchen. Wenn der Einzug schon stattgefunden hat, ist das kein Grund zur Panik. Dann melden Sie die Stromentnahme dem örtlichen Grundversorger und beauftragen den Wunschanbieter für einen zukünftigen Termin. Die Anleitung für den Fall nach dem Einzug erklärt diesen Sonderfall ausführlich.

Schritt für Schritt

Die Checkliste für Strom beim Einzug

Die fünf Schritte bauen aufeinander auf. Wenn Sie bei einem Punkt noch keine Antwort haben, notieren Sie die offene Frage, statt eine Zählernummer oder ein Datum zu raten.

  1. 01

    Alten Stromvertrag vor dem Umzug prüfen

    Ein Auszug beendet den bestehenden Stromvertrag nicht automatisch. Melden Sie Ihrem bisherigen Anbieter, wann Sie ausziehen und ob Sie den Vertrag an der neuen Adresse fortsetzen möchten. Prüfen Sie in den Vertragsunterlagen Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und die Bedingungen für einen Umzug.

    Für Haushaltsverträge gibt es bei einem Wohnsitzwechsel grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen. Bietet der Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die Belieferung am neuen Wohnort zu unveränderten Bedingungen an und kann er dort liefern, kann die Kündigung unwirksam sein. Die Bundesnetzagentur erklärt die Regeln zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug im Detail.

    Praktisch: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit Vertragsende beziehungsweise neuem Lieferbeginn. So haben Sie ein belastbares Datum für die Ablesung.
  2. 02

    Die neue Lieferstelle eindeutig identifizieren

    Die MaLo-ID identifiziert nicht den Zähler, sondern die Verbrauchsstelle, an der Strom geliefert wird. Sie steht häufig auf einer Stromrechnung. Bei einer neuen Wohnung haben Sie sie oft noch nicht selbst vorliegen. Dann reichen für die erste Klärung in der Regel Ihr Name, die vollständige Adresse, die Zählernummer, der bisherige Lieferant und – falls vorhanden – eine Kundennummer.

    Übernehmen Sie die Zählernummer nicht ungeprüft aus einer Nachricht des Vormieters oder der Vermietung. Vergleichen Sie die Nummer am Gerät mit dem Übergabeprotokoll. Bei mehreren Zählern im Keller fragen Sie, welcher Zähler Ihrer Wohnung zugeordnet ist. Eine falsche Zuordnung kann dazu führen, dass Sie einen Vertrag für eine andere Wohnung abschließen, während an Ihrer eigenen Lieferstelle zusätzlich Grundversorgung entsteht. Genau auf dieses Risiko weist auch die Verbraucherzentrale beim Thema Umzug mit Stromvertrag hin.

  3. 03

    Zählerstand am Übergabetag dokumentieren

    Fotografieren Sie den Zähler so, dass Zählernummer und Zählerstand lesbar sind. Speichern Sie das Foto mit Datum und Uhrzeit und tragen Sie den Stand zusätzlich in das Übergabeprotokoll ein. Bei einem Zähler mit mehreren Registern dokumentieren Sie alle sichtbaren Werte. Notieren Sie außerdem, ob das Gerät einen analogen, digitalen oder separaten Zweitarif-Zähler hat.

    Lesen Sie den alten und den neuen Zähler getrennt ab. Bei überlappenden Mietzeiten gibt es zwei Lieferstellen und damit zwei Abrechnungen. Senden Sie den Stand an den bisherigen beziehungsweise neuen Lieferanten und – wenn die Zuordnung unklar ist oder der Anbieter darum bittet – zusätzlich an den Netzbetreiber. Bewahren Sie Übergabeprotokoll, Fotos und E-Mails so lange auf, bis die erste Rechnung stimmt.

  4. 04

    Jahresverbrauch realistisch schätzen

    Für den Tarifvergleich brauchen Sie einen erwarteten Jahresverbrauch. Am zuverlässigsten ist die letzte Jahresrechnung aus der bisherigen Wohnung. Wenn sich Haushaltsgröße, Wohnfläche oder Geräte deutlich ändern, übertragen Sie den alten Verbrauch nicht blind. Ein Elektroherd, eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder ein Durchlauferhitzer können die Rechnung spürbar verändern; bei einer kleinen Wohnung mit bereits bestehendem Vertrag gilt umgekehrt ein anderer Bedarf als in einem Einfamilienhaus.

    Nutzen Sie bei fehlenden Vorjahreswerten den Stromverbrauch-Rechner als Startpunkt und vergleichen Sie später mit dem tatsächlichen Verbrauch. Eine zu niedrige Angabe wirkt zunächst günstig, kann aber zu einem zu niedrigen Abschlag und einer Nachzahlung führen. Eine zu hohe Angabe macht Angebote unnötig teuer. Für die Entscheidung ist ein plausibler Wert besser als eine scheinbar genaue Zahl.

  5. 05

    Tarif abschließen und Lieferbeginn bestätigen

    Beim Abschluss geben Sie die neue Adresse, den gewünschten Lieferbeginn, MaLo-ID oder Zählernummer und den geschätzten Verbrauch an. Kontrollieren Sie die Vertragszusammenfassung, bevor Sie bestätigen: Lieferant, Verbrauchsstelle, Vertragsbeginn, Laufzeit, Arbeitspreis, Grundpreis, Preisgarantie, Kündigungsfrist und Bonusbedingungen müssen zusammenpassen. Die Bundesnetzagentur nennt die Pflichtangaben in Energielieferverträgen.

    Verlassen Sie sich nicht allein auf die Eingangsbestätigung Ihres Auftrags. Entscheidend ist das bestätigte Lieferdatum. Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Lieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Diese Regel betrifft die Marktkommunikation zwischen Lieferant und Netzbetreiber. Sie ändert weder eine Vertragsbindung noch die Tatsache, dass Strom nicht rückwirkend einem neuen Lieferanten zugeordnet werden kann.

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Halten Sie Postleitzahl und erwarteten Jahresverbrauch bereit. Vergleichen Sie Gesamtpreis, Laufzeit und Preisgarantie – nicht nur den ersten Bonus.

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Kosten richtig vergleichen

Der günstigste Tarif ist nicht immer der beste Starttarif

Ein Umzug erzeugt Zeitdruck. Genau dann lohnt es sich, die Ergebnisliste nicht nur nach dem niedrigsten ersten Jahrespreis zu sortieren. Schauen Sie auf die Kosten, die nach dem Bonus übrig bleiben, und darauf, wie leicht Sie den Vertrag wieder verlassen können.

Auf dem Smartphone können Sie die Tabelle horizontal verschieben.

Darauf achten Warum es beim Einzug zählt Ihre Prüfung
Gesamtkosten im 1. Jahr Arbeitspreis × Verbrauch plus Grundpreis und alle festen Kosten. Bonus einmal mit und einmal ohne Bonus rechnen.
Kosten im 2. Jahr Ein niedriger Einstiegspreis kann nach Ablauf des Bonus kippen. Preis ohne Neukundenbonus und Folgekosten ansehen.
Lieferbeginn Nur der bestätigte Termin entscheidet, ab wann der neue Anbieter abrechnet. Bestätigung speichern und mit dem Einzug abstimmen.
Preisgarantie Viele Garantien gelten nur für bestimmte Preisbestandteile. Ausnahmen für Netzentgelte, Steuern und Abgaben lesen.
Vertragslaufzeit & Kündigung Eine lange Bindung passt nicht zu jeder neuen Wohnsituation. Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist notieren.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt beim Tarifvergleich, Bonusbedingungen, Laufzeit und Preisgarantie gemeinsam zu bewerten. Gerade Bonustarife können im zweiten Vertragsjahr teurer werden. Prüfen Sie daher, ob die Gesamtkosten ohne Bonus noch zu Ihrem Budget passen und ob Sie sich einen Wechseltermin im Kalender setzen möchten.

Wenn die Daten bereitliegen

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Für den Vergleich brauchen Sie in der Regel nur Postleitzahl und erwarteten Jahresverbrauch. Die MaLo-ID oder Zählernummer halten Sie für den anschließenden Vertragsabschluss bereit. Prüfen Sie vor dem Absenden noch einmal, ob die richtige Wohnung ausgewählt ist.

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Sonderfälle beim Einzug

Was gilt bei Parallelmiete, WG oder fehlenden Daten?

Alte und neue Wohnung überschneiden sich

Bei einer Übergangsphase können beide Verträge weiterlaufen. Melden Sie dem alten Anbieter das tatsächliche Auszugs- oder Vertragsende und dem neuen Anbieter den Beginn an der neuen Lieferstelle. Zählerstand und Zählernummer gehören immer zur jeweiligen Adresse. So vermeiden Sie, dass ein Abschlag der alten Wohnung versehentlich mit dem Verbrauch der neuen verrechnet wird.

Einzug in eine bestehende WG

Gibt es bereits einen Stromvertrag für die Wohnung, schließen Sie nicht automatisch einen zweiten Vertrag ab. Klären Sie mit der WG, wer Vertragspartner ist, wie Abschläge aufgeteilt werden und was beim nächsten Auszug passiert. Die WG-Anleitung zum Stromvertrag hilft bei der Aufteilung.

Strom ist laut Mietvertrag enthalten

Bei möblierten Wohnungen, Wohnheimen oder einzelnen Mietmodellen kann Strom in einer Pauschale enthalten sein. Prüfen Sie Mietvertrag und Übergabeunterlagen, bevor Sie einen eigenen Liefervertrag beauftragen. Wenn die Vermietung den Strom abrechnet, brauchen Sie möglicherweise keine separate Anmeldung.

Die MaLo-ID oder der Zähler ist unklar

Fragen Sie zuerst Hausverwaltung oder Netzbetreiber nach der Zuordnung und fotografieren Sie den Zähler vor der ersten Nutzung. Ein Lieferant kann die Verbrauchsstelle häufig auch anhand von Name, Adresse, Zählernummer und bisherigen Vertragsdaten identifizieren. Bleibt eine Verwechslung bestehen, melden Sie sie sofort allen betroffenen Stellen.

Wenn die Anmeldung zu spät kommt

Grundversorgung ist kein Stromausfall – aber ein Übergang, den Sie klären sollten

Wenn Sie in der neuen Wohnung Strom entnehmen, ohne vorher einen anderen Liefervertrag für diese Lieferstelle abgeschlossen zu haben, kann dadurch ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande kommen. Das schützt die Versorgung, ersetzt aber nicht die Anmeldung. Nach § 2 StromGVV müssen Sie die Entnahme dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitteilen.

Wenn Sie danach zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, kann der neue Vertrag nur für die Zukunft beginnen. Für einen Grundversorgungsvertrag gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen; das regelt § 20 StromGVV. Melden Sie deshalb Einzugsdatum, Zählerstand und Lieferstelle und bewahren Sie die Bestätigung auf. Für diesen bereits eingezogenen Sonderfall gibt es die ausführliche Anleitung „Strom nach dem Einzug noch nicht angemeldet“.

Häufige Fragen

Strom anmelden bei Einzug: FAQ

Die wichtigsten Antworten für den Fall, dass vor dem Umzug noch nicht alles feststeht.

Muss ich Strom vor dem Einzug anmelden?

Am sichersten ist der Vertrag vor der ersten Stromentnahme. Seit dem 6. Juni 2025 kann ein neuer Stromlieferant bereits verbrauchten Strom nicht rückwirkend übernehmen. Wenn Sie ohne vorherigen Vertrag Strom nutzen, kommt in der Regel ein Grundversorgungsvertrag zustande.

Was passiert, wenn beim Einzug noch kein Liefervertrag besteht?

Die Stromversorgung wird nicht einfach abgeschaltet. Mit der ersten Stromentnahme kann ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger entstehen. Melden Sie Einzug und Zählerstand und schließen Sie einen neuen Vertrag nur für einen zukünftigen Lieferbeginn ab.

Welche Daten brauche ich für die Anmeldung?

Bereithalten sollten Sie Ihren Namen, die vollständige Adresse, das Einzugsdatum, die Zählernummer und möglichst die Marktlokations-ID. Hilfreich sind außerdem der bisherige Lieferant, die Kundennummer und der geschätzte Jahresverbrauch.

Gilt beim Einzug der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Lieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Das ist kein Anspruch auf eine Belieferung am nächsten Tag, verkürzt keine Vertragslaufzeit und erlaubt keinen rückwirkenden Lieferbeginn.

Endet mein alter Stromvertrag automatisch mit dem Auszug?

Nein. Ein Stromliefervertrag endet durch den Auszug nicht automatisch. Melden Sie den Umzug rechtzeitig und klären Sie, ob der Anbieter an der neuen Adresse zu unveränderten Bedingungen weiterliefert oder ob die Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen.

Kann ich in alter und neuer Wohnung gleichzeitig Stromverträge haben?

Ja, bei einer Überschneidung der Mietzeiten können zwei Lieferstellen parallel laufen. Prüfen Sie dann für jede Adresse Lieferbeginn, Enddatum, Zählernummer und Zählerstand getrennt, damit Verbräuche und Abschläge nicht vermischt werden.

Was mache ich, wenn ich die MaLo-ID nicht kenne?

Die MaLo-ID ist hilfreich, aber nicht immer sofort verfügbar. Geben Sie dem neuen Lieferanten stattdessen Name, Adresse, Zählernummer, bisherigen Lieferanten und Kundennummer. Prüfen Sie außerdem, ob die Zählernummer am Gerät mit den Unterlagen übereinstimmt.

Muss ich selbst einen Stromvertrag abschließen, wenn Strom über die Miete abgerechnet wird?

Nicht unbedingt. Wenn der Mietvertrag ausdrücklich eine Strompauschale oder eine Versorgung über die Vermietung vorsieht, klären Sie vor einem eigenen Vertragsabschluss, wer die Verbrauchsstelle beliefert und abrechnet. Eine eigene Anmeldung kann sonst zu einer falschen oder doppelten Zuordnung führen.

Geprüfte Grundlagen

Quellen und passende Anleitungen

Die Regeln zu Lieferbeginn, Grundversorgung und Umzug ändern sich an einzelnen Stellen. Diese Seite trennt deshalb die praktische Checkliste von den offiziellen Erläuterungen und verweist direkt auf die jeweils passende Quelle.

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Redaktionelle Einordnung

Angaben zum Beitrag

Autorenprofil
Autor
Tom Trögler
Veröffentlicht
Zuletzt fachlich geprüft
Verantwortliche Prüfung
Tom Trögler, StromWolf-Redaktion

Quellen sind an den jeweiligen Aussagen verlinkt. Wie wir Quellen auswählen, Zahlen einordnen und Rechner prüfen, steht unter Quellen und Methodik.

Wenn Ihnen ein fachlicher Fehler, eine unklare Aussage oder eine veraltete Angabe auffällt, schreiben Sie bitte an [email protected]. Nennen Sie möglichst die betroffene URL, die betreffende Stelle und eine belastbare Quelle.

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