Wärmepumpenstrom
Wärmepumpenstrom-Rechner: separaten Tarif prüfen
Vergleichen Sie gemeinsamen Haushaltsstrom und einen separaten Wärmepumpentarif mit Ihren echten Verbrauchs- und Preisblattwerten. Der Rechner zeigt die Jahreskosten und den Break-even.Interaktiver Rechner
Wärmepumpenstrom mit Haushaltsstrom vergleichen
Setzen Sie die Werte aus Ihrer Rechnung und dem Preisblatt ein. Das Ergebnis betrachtet nur die zusätzlichen Kosten des Wärmepumpenstroms.Rechenweg und Grenzen anzeigen
- Gemeinsamer Zähler = Wärmepumpenverbrauch × Haushalts-Arbeitspreis.
- Separater Zähler = Verbrauch × Wärmepumpen-Arbeitspreis + Grundpreis + Mess- und Steuerungskosten − eingegebene Entlastung.
- Der Haushalts-Grundpreis wird nicht erneut angesetzt, weil er in beiden Varianten ohnehin anfällt.
- Die Netzentgeltreduzierung ist ein Wert aus dem örtlichen Preisblatt oder der Abrechnung, keine pauschale Zusage.
So lesen Sie das Ergebnis
Was der Wärmepumpenstrom-Rechner vergleicht
Der Rechner stellt zwei Varianten gegenüber: Im ersten Szenario läuft die Wärmepumpe über den gemeinsamen Haushaltszähler. Im zweiten Szenario wird ihr Verbrauch separat abgerechnet. Das klingt nach einer einfachen Preisfrage, ist in der Praxis aber eine kleine Gesamtkostenrechnung.
Ein niedriger Arbeitspreis für Wärmepumpenstrom reicht allein nicht aus. Grundpreis, Messstellenbetrieb, Steuerungskosten und die Netzentgeltreduzierung entscheiden mit. Genau diese Bestandteile zieht der Rechner zusammen und zeigt, ob der separate Zähler unter Ihren Annahmen wirklich günstiger ist.
Die Rechnung dahinter
Welche Kosten in den Vergleich gehören
Viele Angebote werben zuerst mit Cent pro Kilowattstunde. Für die Entscheidung zählt aber, was am Ende eines ganzen Jahres auf der Rechnung steht. Beim gemeinsamen Zähler wird der Wärmepumpenverbrauch mit dem Haushalts-Arbeitspreis bewertet. Der Haushalts-Grundpreis fällt ohnehin an und wird deshalb nicht noch einmal als zusätzlicher Posten angesetzt.
Beim separaten Zähler kommen der Arbeitspreis und der Grundpreis des Wärmepumpentarifs hinzu. Dazu können ein eigenes Messstellenentgelt, Kosten für die Steuerung und die im Preisblatt ausgewiesene Entlastung nach § 14a EnWG kommen. Die Entlastung wird im Rechner als Kostenminderung behandelt, nicht als niedrigerer Lieferpreis.
Vorteil des separaten Tarifs = Kosten mit gemeinsamem Zähler − Kosten mit separatem Zähler
Je größer der positive Wert, desto höher die rechnerische Jahresersparnis. Einmalige Umbauten sind darin noch nicht enthalten.Beispiel: Liegt der Wärmepumpentarif 6 Cent pro Kilowattstunde unter dem Haushaltsstrom und betragen die zusätzlichen laufenden Kosten 120 Euro im Jahr, muss die Wärmepumpe rund 2.000 Kilowattstunden jährlich verbrauchen, damit sich die laufenden Kosten ausgleichen. Bei weniger Verbrauch bleibt der separate Zähler in diesem Beispiel rechnerisch im Nachteil.
kWh/Jahr
Das ist ein Rechenbeispiel, kein Marktwert. Setzen Sie Ihre eigenen Zahlen ein und rechnen Sie zusätzlich durch, was ein Umbau des Zählerschranks kosten würde. Bei hohen Verbräuchen kann sich ein eigener Tarif schneller rechnen; bei einer kleinen Wärmepumpe oder hohen Fixkosten kann der Vorteil trotz günstiger Kilowattstunde ausbleiben.
Die praktische Entscheidung
Gemeinsamer oder separater Zähler?
Ein gemeinsamer Zähler ist meist die einfachere Lösung: Die Wärmepumpe läuft mit dem normalen Haushaltstarif, es gibt keine zusätzliche Messstelle und der Einbau eines zweiten Zählers entfällt. Dafür können Sie keinen klassischen Tarif nutzen, der nur für einen getrennt gemessenen Wärmepumpenverbrauch angeboten wird. Ob die einfache Lösung günstiger ist, zeigt der Rechner mit dem tatsächlichen Haushalts-Arbeitspreis.
Ein separater Zähler macht den Wärmepumpenverbrauch sichtbar und eröffnet zusätzliche Tarifmodelle. Das kann bei einem hohen Jahresverbrauch sinnvoll sein. Die getrennte Messung bringt aber eigene Kosten und möglicherweise einen Umbau im Zählerschrank mit. Außerdem muss die Steuerung der Anlage mit dem Messkonzept zusammenpassen.
Die Verbraucherzentrale beschreibt die getrennte Messung und die Tarifwahl ebenfalls als Punkte, die vor dem Wechsel geklärt werden sollten. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Ihr Zähler bereits separat misst und ob der angebotene Tarif genau zu diesem Zählpunkt passt.
Gemeinsamer Zähler
- weniger Technik und meist geringerer Installationsaufwand
- kein separates Messstellenentgelt für die Wärmepumpe
- Haushaltsstrompreis gilt auch für den Wärmepumpenverbrauch
- Modul 1 ist grundsätzlich ohne zweiten Zähler möglich
Separater Zähler
- eigener Arbeitspreis und eigener Grundpreis für die Wärmepumpe
- Messstellenbetrieb und Steuerung als zusätzliche Kosten prüfen
- Modul 2 setzt die getrennte Messung voraus
- Umbau, PV-Zuordnung und Platz im Zählerschrank vorher klären
Bei einer Photovoltaikanlage wird die Entscheidung technischer. Je nach Aufbau kann der Solarstrom dem Haushalt, der Wärmepumpe oder beiden Verbrauchsbereichen unterschiedlich zugeordnet werden. Lassen Sie das Messkonzept vom Netzbetreiber und vom Elektrofachbetrieb bestätigen, bevor Sie einen Tarif nur wegen seines Arbeitspreises auswählen.
Netz, Zähler und Tarif
§ 14a EnWG: Was sich bei Wärmepumpen ändert
Neue steuerbare Wärmepumpen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW fallen grundsätzlich unter die Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Die Bundesnetzagentur erklärt die Vorgaben zu § 14a EnWG und den verfügbaren Modulen ausführlich. Der Kern: Der Netzbetreiber darf den Netzbezug in einer konkreten Überlastung vorübergehend reduzieren. Für die Teilnahme gibt es eine Netzentgeltreduzierung.
Das wird häufig mit einem günstigen Wärmepumpentarif gleichgesetzt. Beides ist aber nicht dasselbe. § 14a regelt die netzseitige Entlastung und Steuerbarkeit. Der Stromlieferant legt seinen Arbeitspreis und Grundpreis fest. Ein Anbieter kann also einen Wärmepumpentarif anbieten, ohne dass dadurch automatisch jedes Netzentgelt günstiger wird – und umgekehrt kann die Netzentgeltreduzierung auch am gemeinsamen Zählpunkt relevant sein.
| Modul | Was wird reduziert? | Separater Zähler? | Wann passt es? |
|---|---|---|---|
| Modul 1 | Pauschale Netzentgeltreduzierung | Nicht grundsätzlich | Wenn die Lösung einfach bleiben soll oder der Verbrauch nicht hoch genug für zusätzliche Messkosten ist |
| Modul 2 | Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 Prozent reduziert | Ja | Wenn die Wärmepumpe viel Strom verbraucht und die getrennte Messung trotz Fixkosten einen Vorteil bringt |
| Modul 3 | Zeitvariable Netzentgelte in drei Preisstufen | Technik und Messkonzept prüfen | Wenn sich der Betrieb in günstigere Zeitfenster verschieben lässt; seit April 2025 mit Modul 1 kombinierbar |
Für die Auswahl zählt nicht nur das Modul, sondern auch das konkrete Preisblatt Ihres Netzbetreibers. Fragen Sie vor einem Umbau nach dem jährlichen Messstellenentgelt, den Kosten für Steuerung oder Smart Meter und der technischen Umsetzung. Der §-14a-Rechner für Wärmepumpenzähler hilft bei der separaten Betrachtung der Netzentgelte; dieser Rechner hier stellt dagegen den gesamten Tarifvergleich auf.
Eine kompakte Einordnung der aktuellen Regeln, der Zählerkonzepte und der Tarifwahl finden Sie auch im Ratgeber zu Wärmepumpenstrom.
Verbrauch richtig einschätzen
Die Jahresarbeitszahl ist wichtiger als ein pauschaler Richtwert
Wie viel Strom eine Wärmepumpe braucht, hängt nicht nur von ihrer Nennleistung ab. Gebäudehülle, Heizflächen, Vorlauftemperatur, Warmwasser, Wärmequelle und Regelung wirken zusammen. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) setzt die erzeugte Wärme ins Verhältnis zum dafür eingesetzten Strom. Eine JAZ von 3 bedeutet vereinfacht: Aus einer Kilowattstunde Strom entstehen drei Kilowattstunden Heizwärme.
Ein einzelner COP-Wert aus dem Datenblatt beschreibt dagegen nur einen bestimmten Betriebspunkt. Für den Tarifvergleich ist der gemessene Jahresverbrauch der Wärmepumpe besser geeignet. Bei einer bestehenden Anlage nehmen Sie möglichst zwölf vollständige Monate aus der Rechnung oder vom separaten Zähler. Bei einer neuen Anlage bleibt jede Zahl zunächst eine Annahme und sollte mit einer vorsichtigen und einer optimistischen Variante gerechnet werden.
Das Fraunhofer ISE untersuchte 77 Wärmepumpen unter realen Bedingungen. Die gemessenen Jahresarbeitszahlen lagen zwischen 2,6 und 5,4; Luft/Wasser-Wärmepumpen erreichten im Mittel 3,4, erdgekoppelte Anlagen 4,3. Die Bandbreite zeigt, warum der eigene Verbrauch für die Tarifentscheidung wichtiger ist als ein einziger Durchschnittswert.
Das Umweltbundesamt erklärt die Jahresarbeitszahl und die Effizienz von Wärmepumpen ebenfalls anhand von Feldtests. Für Ihre Rechnung folgt daraus eine einfache Regel: Je weniger Strom die Anlage für dieselbe Wärmemenge braucht, desto weniger Gewicht hat ein kleiner Preisunterschied zwischen zwei Tarifen. Ein ineffizienter Betrieb kann eine vermeintliche Tarifersparnis schnell übersteigen.
Eine Photovoltaikanlage verändert den Netzbezug, aber nicht automatisch den Wärmebedarf. Im Winter, wenn die Wärmepumpe besonders viel läuft, liefert die PV-Anlage oft weniger Strom. Prüfen Sie bei einer Kombination deshalb das konkrete Messkonzept und lesen Sie den Beitrag zu Photovoltaik mit Wärmepumpe, bevor Sie den Eigenverbrauch als vollständige Tarifersparnis einplanen.
Vom Ergebnis zur Entscheidung
So prüfen Sie, ob sich der Wechsel wirklich lohnt
Eine belastbare Entscheidung entsteht, wenn Sie den Rechner mit den Daten aus Ihrer Abrechnung füttern und die technische Seite getrennt davon prüfen. Diese Reihenfolge verhindert, dass ein günstiger Kilowattstundenpreis die zusätzlichen Fixkosten oder einen nötigen Umbau verdeckt.
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Jahresverbrauch festhalten. Nutzen Sie zwölf vollständige Monate und trennen Sie Wärmepumpe, Heizstab und gegebenenfalls Warmwasser nicht künstlich, wenn sie am gleichen Zähler hängen.
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Zählerkonzept klären. Notieren Sie, ob ein gemeinsamer oder separater Zähler vorhanden ist, wie viele Zählwerke er hat und wer Messstellenbetrieb und Steuerung abrechnet.
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Preisblätter vollständig übernehmen. Tragen Sie Arbeitspreis, Grundpreis, Messkosten und laufende Zusatzkosten getrennt ein. Ein Bonus gehört in einen Vergleich über mindestens zwölf, besser 24 Monate.
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§ 14a nicht doppelt rechnen. Übernehmen Sie die Entlastung aus dem Preisblatt des Netzbetreibers und ziehen Sie sie nur an einer Stelle ab. Der Lieferpreis bleibt davon getrennt.
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Einmalige Kosten danebenlegen. Holen Sie einen konkreten Betrag für Zählerschrank, Umbau, Steuerung und Elektrofachbetrieb ein. Diese Kosten sind nicht Teil der Standardrechnung des Rechners.
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Mit einer zweiten Annahme gegenprüfen. Rechnen Sie bei einer neuen Anlage mit einem niedrigeren und einem höheren Verbrauch. Bleibt der Vorteil in beiden Varianten bestehen, ist die Entscheidung deutlich robuster.
Wenn Sie die Tarifkosten über Bonus und Preisgarantie hinaus betrachten möchten, hilft der Vergleich über 12 und 24 Monate. Gerade bei Wärmepumpen lohnt sich ein Blick auf das zweite Vertragsjahr, weil der hohe Jahresverbrauch einen kleinen Preisunterschied stark vervielfacht.
Was viele übersehen
Vier typische Denkfehler beim Wärmepumpenstrom
Nur den Arbeitspreis vergleichen
Ein Tarif mit 5 Cent weniger pro Kilowattstunde kann durch Grundpreis und Messkosten teurer sein. Entscheidend ist der Jahresbetrag.
Den Haushalts-Grundpreis doppelt ansetzen
Der Grundpreis des Haushaltstarifs fällt bei beiden Varianten an. Als zusätzlicher Posten gehört er deshalb nicht in die Differenzrechnung.
§ 14a mit einem Liefervertrag verwechseln
Die Netzentgeltreduzierung kommt aus dem Netzbereich. Ein separater Wärmepumpentarif ist ein Angebot des Lieferanten. Beides muss getrennt geprüft werden.
Den Gasverbrauch eins zu eins übertragen
Gasverbrauch, abgegebene Wärme und Wärmepumpenstrom sind verschiedene Größen. Für eine bestehende Anlage ist der gemessene Stromverbrauch die bessere Grundlage.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zum Wärmepumpenstrom-Rechner
Brauche ich für eine Wärmepumpe immer einen zweiten Stromzähler?
Nein. Ein separater Zähler ist vor allem für die getrennte Messung und damit für klassische Wärmepumpentarife sowie für Modul 2 relevant. Modul 1 kann grundsätzlich am gemeinsamen Zählpunkt genutzt werden.
Wann lohnt sich ein separater Wärmepumpentarif?
Er lohnt sich, wenn die Ersparnis durch den niedrigeren Arbeitspreis und die Netzentgeltreduzierung höher ist als Grundpreis, Messstellenbetrieb, Steuerungskosten und mögliche Umbaukosten. Der Rechner zeigt dafür den jährlichen Break-even.
Was muss ich für den Vergleich aus meiner Rechnung ablesen?
Sie brauchen den Wärmepumpenverbrauch der letzten zwölf Monate, den Haushalts-Arbeitspreis, den Wärmepumpen-Arbeitspreis, beide Grundpreise sowie Mess- und Steuerungskosten. Die Netzentgeltreduzierung sollte aus dem Preisblatt des Netzbetreibers oder der Abrechnung stammen.
Was bedeutet § 14a EnWG für meine Wärmepumpe?
Neue steuerbare Wärmepumpen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW fallen grundsätzlich unter die Regelungen. Dafür gibt es eine Netzentgeltreduzierung; bei einer konkreten Netzüberlastung kann der Netzbezug zeitweise gedimmt werden. Eine vollständige Abschaltung ist für die reguläre netzorientierte Steuerung nicht vorgesehen.
Wie hoch ist der Stromverbrauch einer Wärmepumpe?
Das hängt von Gebäude, Wärmebedarf, Wärmequelle, Vorlauftemperatur, Warmwasser und Jahresarbeitszahl ab. Für einen Tarifvergleich ist der gemessene Verbrauch aus einem vollständigen Jahr belastbarer als ein pauschaler Richtwert.
Kann ich mit Photovoltaik trotzdem einen Wärmepumpentarif nutzen?
Ja, das kann möglich sein. Die wirtschaftliche Rechnung hängt dann aber vom Messkonzept und der Zuordnung des Solarstroms ab. Lassen Sie prüfen, welcher Stromkreis versorgt wird, und verwenden Sie für den Tarifvergleich den tatsächlich erwarteten Netzbezug.
Ist der günstigste Arbeitspreis automatisch der beste Tarif?
Nein. Grundpreis, Messkosten, Preisgarantie, Vertragslaufzeit, Bonus und die Kosten im zweiten Vertragsjahr können den Arbeitspreis überlagern. Vergleichen Sie immer die vollständigen Jahreskosten.
Was berücksichtigt dieser Rechner noch nicht?
Einmalige Kosten für Zählerschrank, Umbau und Elektrofachbetrieb sind nicht enthalten. Auch unterschiedliche Messkonzepte, PV-Eigenverbrauch und mögliche Änderungen des Verbrauchs sollten Sie vor einer endgültigen Entscheidung separat prüfen.
Nachvollziehbar bleiben
Quellen, Grenzen und passende nächste Schritte
Der Rechner ist eine Wirtschaftlichkeitsvorprüfung. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferant können unterschiedliche Preisbestandteile ausweisen. Förderungen, einmalige Umbauten, individuelle PV-Messkonzepte und Änderungen des Heizverbrauchs sind nicht automatisch enthalten. Prüfen Sie vor einer Beauftragung das konkrete Preisblatt und die technische Umsetzung.
- Bundesnetzagentur: Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen – Regeln, Dimmung und Module nach § 14a EnWG.
- § 14a EnWG im Gesetzesportal – gesetzliche Grundlage der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
- Verbraucherzentrale: Wärmepumpenstrom – Hinweise zu separatem Zähler, Tarifwechsel und Umlagen.
- Fraunhofer ISE: Wärmepumpen im Bestand – Feldmessungen an 77 Anlagen und Jahresarbeitszahlen.
- Umweltbundesamt: Umgebungswärme und Wärmepumpen – Definition der JAZ und Einordnung von Feldtests.