Stromvertrag sauber beenden

Stromanbieter kündigen: Vorlage, Frist und Sonderfälle

Sie brauchen ein Kündigungsschreiben für Ihren Stromvertrag? Hier finden Sie sofort nutzbare Vorlagen für Brief und E-Mail – plus die passende Frist für Sondervertrag, Grundversorgung, Preiserhöhung und Umzug.

Die Kündigung beendet Ihren alten Vertrag. Ein neuer Tarif ist ein eigener Schritt und kann für die Zukunft beauftragt werden.

Schnellcheck

Diese Reihenfolge spart Rückfragen

  1. Vertragsart klären: Grundversorgung oder Sondervertrag?
  2. Ende berechnen: Laufzeit, Frist und Wirksamkeitsdatum prüfen.
  3. Zugang sichern: Kündigung mit vollständigen Angaben versenden.
  4. Bestätigung lesen: Vertragsende und Schlussrechnung kontrollieren.

Die kurze Antwort

Nicht jede Kündigung braucht dieselbe Vorlage

Entscheidend sind Vertragsart und Anlass. Bei einem normalen Sondervertrag richten Sie sich nach Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aus Vertrag oder AGB. In der Grundversorgung gelten zwei Wochen. Bei einer Preisänderung oder einem Umzug kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Die Bundesnetzagentur erklärt die Unterschiede ausführlich.

01

Vertrag finden

Vertragsbestätigung oder letzte Rechnung bereitlegen. Dort stehen Anbieter, Lieferstelle, Laufzeit und Kündigungsfrist.

02

Anlass einordnen

Ordentliche Kündigung, Preisänderung, Umzug, Anbieterwechsel oder Widerruf? Davon hängt der Text ab.

03

Zugang nachweisen

Textform genügt. Wichtig ist, dass die Erklärung rechtzeitig beim Anbieter ankommt – nicht nur, dass sie abgesendet wurde.

04

Ende kontrollieren

Eine Bestätigung sollte das genaue Vertragsende nennen. Lesen Sie anschließend die Schlussrechnung und den Zählerstand ab.

Textform reicht E-Mail, Brief, Fax oder Kündigungsbutton können genügen.
Grundversorgung: zwei Wochen Der Vertrag lässt sich jederzeit mit dieser Frist beenden.
Keine Wechselgebühr Für Haushaltskunden darf der Lieferantenwechsel nichts extra kosten.
Strom bleibt an Beim Lieferantenwechsel wird die Versorgung nicht unterbrochen.

Frist zuerst prüfen

Welche Kündigungsfrist gilt für Ihren Stromvertrag?

Suchen Sie in Ihrer Vertragszusammenfassung nach „Vertragsende“, „Mindestlaufzeit“, „Kündigungsfrist“ und „Verlängerung“. Der Anbieter muss diese Angaben verständlich zur Verfügung stellen. Bei einem aktuellen Verbrauchervertrag darf die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre betragen; nach der Erstlaufzeit ist eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen. Für ältere Vertragsabschlüsse können Übergangsregeln gelten. Im Zweifel ist die konkrete Vertragsunterlage der beste Ausgangspunkt.

Situation Frist oder Termin Was Sie in den Text aufnehmen
Sondervertrag, ordentliche Kündigung Vertragliche Frist zum frühestmöglichen Vertragsende. Nach der Erstlaufzeit gelten bei aktuellen Verbraucherverträgen höchstens ein Monat. Vertrags- oder Kundennummer, Lieferadresse, gewünschtes Ende und hilfsweise „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Grundversorgung Zwei Wochen ab Zugang der Kündigung. Rechtsgrundlage ist § 20 StromGVV. Klarer Kündigungswunsch, Lieferadresse und Bitte um Bestätigung des Vertragsendes.
Preis- oder Vertragsänderung Ohne normale Frist zum Wirksamwerden der Änderung, wenn das gesetzliche Sonderkündigungsrecht greift. Maßgeblich ist § 41 Absatz 5 EnWG. Ankündigung, Änderungsdatum, Vertragsnummer und ausdrücklicher Hinweis auf die Sonderkündigung.
Umzug mit Sondervertrag Grundsätzlich sechs Wochen vor dem Auszug. Der Anbieter kann die Sonderkündigung durch ein gleiches Angebot für die neue Lieferstelle abwenden. Auszugsdatum, alte und neue Lieferadresse sowie neue Zählernummer oder Marktlokations-ID, falls vorhanden.
Widerruf eines Fernabsatzvertrags Unter gesetzlichen Voraussetzungen 14 Tage ab Beginn der Widerrufsfrist. Widerruf und Kündigung sind unterschiedliche Erklärungen. Vertragsschluss, Widerrufswunsch und eindeutige Zuordnung des Vertrags; die Widerrufsbelehrung prüfen.
Der Zugang zählt. Wenn die Kündigung spätestens am letzten Tag der Frist beim Anbieter eingeht, kann sie rechtzeitig sein. Das Absendedatum allein beweist die Einhaltung nicht. Planen Sie deshalb einen Puffer ein und bewahren Sie den Nachweis auf.

Vollständig statt kompliziert

Diese Angaben gehören in Ihr Kündigungsschreiben

Eine Kündigung muss keine lange Begründung enthalten. Sie sollte den Vertrag aber so eindeutig beschreiben, dass der Anbieter ihn ohne Rückfrage findet. Name, Vertragsnummer und Lieferadresse sind der Kern. Zählernummer oder Marktlokations-ID helfen zusätzlich, wenn mehrere Lieferstellen zu Ihrem Kundenkonto gehören.

Absender

Vor- und Nachname, aktuelle Anschrift sowie eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen.

Vertrag

Kundennummer und Vertragsnummer aus der Rechnung oder Vertragsbestätigung. Fehlt eine Nummer, reichen die übrigen eindeutigen Daten.

Lieferstelle

Vollständige Adresse, Zählernummer und – falls bekannt – die Marktlokations-ID. Nicht die Rechnungsadresse mit der Lieferadresse verwechseln.

Beendigungswunsch

Konkretes Datum oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Bei Preisänderung und Umzug gehören Anlass und Wirksamkeitsdatum ausdrücklich hinein.

Sofort verwenden

Kündigungsschreiben als Vorlage für Brief und E-Mail

Die erste Vorlage passt zur normalen Kündigung eines Sondervertrags. Setzen Sie Ihre Daten ein, prüfen Sie den Termin anhand der Vertragsunterlagen und lassen Sie den Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ stehen. Er schützt Sie davor, an einem falsch berechneten Wunschdatum festzuhalten.

Vorlage 1

Ordentliche Kündigung

Brief oder E-Mail
Betreff: Kündigung meines Stromliefervertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag für die Lieferstelle
[Lieferadresse], Vertragsnummer [Nummer], ordentlich zum [Datum],
hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das genaue
Vertragsende in Textform. Teilen Sie mir außerdem mit, ob und wann Sie
einen abschließenden Zählerstand benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Anschrift]
[E-Mail-Adresse oder Telefonnummer]
Vorlage 2

Preiserhöhung

Sonderkündigung
Betreff: Sonderkündigung wegen Preisänderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der mit Schreiben vom [Datum] angekündigten Preis- oder
Vertragsänderung kündige ich meinen Stromliefervertrag, Vertragsnummer
[Nummer], zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung am [Datum].

Hilfsweise kündige ich ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte
bestätigen Sie mir den Eingang und das genaue Vertragsende in Textform.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Vorlage 3

Umzug

Sonderkündigung
Betreff: Sonderkündigung meines Stromvertrags wegen Umzugs

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen meines Wohnsitzwechsels kündige ich meinen Stromliefervertrag für
[alte Lieferadresse], Vertragsnummer [Nummer], zum [Auszugsdatum].

Meine zukünftige Lieferadresse lautet [neue Adresse]. Falls vorhanden:
Die Zählernummer oder Marktlokations-ID der neuen Lieferstelle lautet
[Nummer]. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie den Vertrag dort zu den
bisherigen Bedingungen fortsetzen können, und bestätigen Sie mir das
Vertragsende in Textform.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Vor dem Absenden prüfen: Stimmt das Datum mit der Frist überein? Ist die Lieferstelle eindeutig? Haben Sie bei einem Umzug die neue Adresse ergänzt? Bei einer Preiserhöhung steht das Änderungsdatum im Schreiben des Anbieters.

Sonderkündigung

Preiserhöhung: zum Änderungsdatum kündigen

Ändert der Anbieter den Arbeitspreis, Grundpreis oder eine andere Vertragsbedingung einseitig, kann ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht greifen. Nach § 41 Absatz 5 EnWG darf der Vertrag dann ohne Einhaltung einer normalen Frist zum Zeitpunkt der Änderung beendet werden. Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls darauf hin, dass eine Preiserhöhung meist zum Anlass für eine fristlose Kündigung und einen Anbieterwechsel genommen werden kann.

Lesen Sie die Mitteilung vollständig. Prüfen Sie, ob sich wirklich ein Preisbestandteil oder eine Vertragsbedingung ändert, wann die Änderung wirksam wird und ob die Preisgarantie betroffen ist. Eine reine Anpassung des monatlichen Abschlags ist davon zu unterscheiden: Der Abschlag verteilt die erwarteten Kosten, er ändert nicht automatisch den Preis pro Kilowattstunde.

1

Mitteilung sichern

Speichern Sie das Schreiben oder die E-Mail mit dem Änderungsdatum. Dieses Datum gehört in Ihre Kündigung.

2

Recht einordnen

Prüfen Sie Preisänderung, Preisgarantie und Vertragsbedingungen. Ein höherer Abschlag allein reicht nicht.

3

Selbst erklären

Schreiben Sie den Grund, das Wirksamkeitsdatum und hilfsweise den nächstmöglichen ordentlichen Termin hinein.

Sicherheitsnetz in der Formulierung: Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Sonderkündigung rechtzeitig oder rechtlich passend ist, kombinieren Sie sie in Ihrem Schreiben mit der ordentlichen Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Bundesnetzagentur nennt diese Absicherung ausdrücklich als sinnvolle Möglichkeit.

Beim Wohnungswechsel

Umzug: Stromvertrag aktiv beenden oder mitnehmen

Ein Stromvertrag endet beim Auszug nicht automatisch. Das gilt auch dann, wenn Sie die Wohnung bereits an den Vermieter oder die Nachmieter übergeben haben. Melden Sie den Auszug dem bisherigen Anbieter und klären Sie, ob Sie den Vertrag an der neuen Adresse fortsetzen möchten. Die Verbraucherzentrale beschreibt die typischen Umzugsfälle und warnt vor parallelen Verträgen und doppelten Kosten.

Für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung sieht § 41b Absatz 5 EnWG grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist vor. Sie können zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. Der Anbieter kann die Kündigung aber abwenden, wenn er Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen am neuen Wohnort anbietet und dort liefern kann. In der Kündigung müssen Sie deshalb die zukünftige Anschrift oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle angeben.

  1. 1
    Vor dem Auszug Vertrag öffnen

    Notieren Sie Vertragsnummer, Frist, bisherige Lieferadresse und den gewünschten Auszugstermin.

  2. 2
    Neue Lieferstelle ergänzen

    Geben Sie neue Anschrift, Einzugsdatum sowie Zählernummer oder Marktlokations-ID an, sobald diese Daten feststehen.

  3. 3
    Antwort des Anbieters prüfen

    Ein gleiches Angebot am neuen Wohnort kann die Sonderkündigung ausschließen. Lassen Sie sich Bedingungen und Lieferbeginn schriftlich bestätigen.

  4. 4
    Übergabe dokumentieren

    Fotografieren Sie den Zählerstand am Auszugstag und bewahren Sie Übergabeprotokoll, Kündigung und Antwort auf.

Nach dem Einzug nicht rückwirkend wechseln. Schließen Sie den neuen Stromvertrag möglichst vor der ersten Stromentnahme. Wer ohne Vertrag Strom entnimmt, landet in der Regel zunächst in der Grundversorgung. Ein späterer Vertrag kann die bereits verbrauchte Zeit nicht einfach rückwirkend einem neuen Anbieter zuordnen.

Zugang und Bestätigung

So versenden Sie die Kündigung mit sauberem Nachweis

Für die meisten Stromlieferverträge genügt Textform. Sie können also per E-Mail, Brief, Fax oder über den Kündigungsbutton des Anbieters kündigen. Wenn der Vertrag online abgeschlossen werden konnte, muss der Anbieter die Kündigung über seine Website ermöglichen. Die Bundesnetzagentur fasst die Regeln zum Kündigungsbutton zusammen.

Schreiben Sie im Betreff klar „Kündigung meines Stromliefervertrags“ und fügen Sie die Vorlage direkt in die E-Mail ein. Senden Sie Anhänge nur, wenn sie wirklich benötigt werden. Speichern Sie die gesendete Nachricht, den Zeitstempel, die Bestätigungsseite des Portals und die Antwort des Anbieters. Bei einer knappen Frist ist ein zusätzlicher Zustellnachweis sinnvoll. Entscheidend bleibt, dass die Erklärung rechtzeitig zugeht.

Bei normalem Sondervertrag

Der Lieferant muss die Kündigung grundsätzlich innerhalb einer Woche in Textform bestätigen und das genaue Vertragsende nennen.

In der Grundversorgung

Der Grundversorger bestätigt den Eingang unverzüglich und nennt das Vertragsende. Für die Kündigung fallen keine gesonderten Gebühren an.

Wenn die Antwort ausbleibt

Erinnern Sie den Anbieter schriftlich, setzen Sie eine kurze Rückmeldefrist und legen Sie Ihren Zugangsbeleg bei. Ihre Kündigung kann trotzdem wirksam sein.

Nach dem Vertragsende

Lieferbeginn, Zählerstand und Schlussrechnung kontrollieren

Der Wechsel des Anbieters ändert nichts an Ihrer Leitung und normalerweise auch nichts an der Stromversorgung. Der bisherige Lieferant meldet die Lieferstelle ab, der neue Anbieter meldet sie an. Der technische Prozess kann schnell laufen, ersetzt aber weder Ihre Kündigung noch die Bestätigung des Vertragsendes. Die Bundesnetzagentur trennt deshalb ausdrücklich zwischen Vertrag und technischem Lieferantenwechsel.

  • Lieferbeginn: Prüfen Sie das vom neuen Anbieter bestätigte Datum, nicht nur Ihren Wunschtermin.
  • Zählerstand: Lesen Sie am Ende des alten Vertrags und beim Einzug oder Lieferbeginn ab. Ein Foto mit Datum hilft.
  • Schlussrechnung: Kontrollieren Sie Verbrauch, Zeitraum, Preise, bereits gezahlte Abschläge und Guthaben.
  • Neue Vertragsdaten: Speichern Sie Preisgarantie, Laufzeit, Kündigungsfrist und die Kosten ohne Bonus für den nächsten Prüftermin.

Nächster sinnvoller Schritt

Passenden Stromtarif für Ihre Lieferstelle finden

Starten Sie den Vergleich mit realistischem Jahresverbrauch. So sehen Sie nicht nur den ersten Preis, sondern können auch Laufzeit, Preisgarantie, Kündigungsfrist und Bonusbedingungen einordnen.

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Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Stromanbieter-Kündigen

Die häufigsten Fehler entstehen durch eine verwechselte Vertragsart, ein falsches Datum oder fehlende Angaben zur Lieferstelle. Die Antworten helfen bei der ersten Einordnung; bei Streit über einen konkreten Vertrag sollten Sie die Vertragsunterlagen und die aktuelle Rechtslage prüfen.

Kann ich meinen Stromanbieter per E-Mail kündigen?
Ja. Eine E-Mail genügt in der Regel als Textform. Ihre Identität, der betroffene Vertrag, die Lieferadresse und der gewünschte Kündigungstermin müssen eindeutig erkennbar sein. Eine eigenhändige Unterschrift ist normalerweise nicht erforderlich. Speichern Sie die gesendete Nachricht und bitten Sie um eine Bestätigung.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Grundversorgung?
Ein Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Der Grundversorger muss den Eingang unverzüglich und das Vertragsende angeben.
Kann ich bei einer Strompreiserhöhung sofort kündigen?
Wenn der Anbieter Preise oder andere Vertragsbedingungen einseitig ändert und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie ohne normale Kündigungsfrist zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Ein höherer Abschlag allein ist noch keine Preiserhöhung. Prüfen Sie deshalb die Mitteilung und das konkrete Änderungsdatum.
Endet mein Stromvertrag bei einem Umzug automatisch?
Nein. Sie müssen den bisherigen Lieferanten aktiv informieren und den Vertrag kündigen oder die Weiterbelieferung am neuen Wohnort vereinbaren. Bei einem Sondervertrag gilt für die gesetzliche Sonderkündigung grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen. Bietet der Anbieter binnen zwei Wochen die Fortsetzung zu denselben Bedingungen an und ist die Belieferung möglich, kann die Sonderkündigung entfallen.
Kann der neue Anbieter meinen alten Stromvertrag kündigen?
Beim normalen Lieferantenwechsel kann der neue Anbieter die Kündigung übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen. Bei einer Preisänderung oder einem Umzug sollten Sie die Sonderkündigung selbst erklären. So können Grund und Wirksamkeitsdatum nicht in der Wechselabwicklung verloren gehen.
Was kann ich tun, wenn keine Kündigungsbestätigung kommt?
Die Kündigung kann auch ohne Bestätigung wirksam sein. Schicken Sie eine kurze Erinnerung, bewahren Sie Ihren Zugangs- oder Versandnachweis auf und verlangen Sie das genaue Vertragsende. Außerhalb der Grundversorgung muss der Lieferant die Kündigung grundsätzlich innerhalb einer Woche in Textform bestätigen; in der Grundversorgung ist die Bestätigung unverzüglich vorgesehen.
Verkürzt der schnelle technische Lieferantenwechsel meine Kündigungsfrist?
Nein. Der technische Datenaustausch zwischen Lieferant und Netzbetreiber kann schnell erfolgen. Ihre vertragliche Laufzeit, Kündigungsfrist und das bestätigte Vertragsende bleiben davon unberührt. Der Strom wird beim Wechsel nicht unterbrochen.
Ist ein Widerruf dasselbe wie eine Kündigung?
Nein. Ein Widerruf betrifft vor allem Verträge, die online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb von 14 Tagen möglich sein. Eine Kündigung beendet den Vertrag nach den vereinbarten oder gesetzlichen Regeln. Prüfen Sie, welcher Fall bei Ihnen vorliegt.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasst habe?
Dann endet der Vertrag meist nicht zum gewünschten Termin. Prüfen Sie das nächste mögliche Vertragsende und kündigen Sie hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bei aktuellen Verbraucherverträgen darf die Kündigungsfrist nach der Erstlaufzeit höchstens einen Monat betragen; für ältere Verträge können andere Übergangsregeln gelten.

Rechtsgrundlagen und Praxishilfen

Verlässliche Quellen zum Nachlesen

Fristen und Rechte können vom konkreten Vertrag abhängen. Diese deutschen Originalquellen erklären die Regeln und helfen beim Gegencheck Ihrer Unterlagen.

Redaktionelle Einordnung

Angaben zum Beitrag

Autorenprofil
Autor
Tom Trögler
Veröffentlicht
Zuletzt fachlich geprüft
Verantwortliche Prüfung
Tom Trögler, StromWolf-Redaktion

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