Ratgeber für den Ernstfall
Stromanbieter insolvent? Das müssen Sie jetzt wissen
Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch, dass bei Ihnen der Strom ausfällt. Entscheidend ist, ob Ihr Anbieter den Vertrag noch erfüllt oder die Belieferung beendet. Prüfen Sie zuerst den Lieferstatus, sichern Sie Zählerstand und Zahlungsnachweise und entscheiden Sie danach über den nächsten Tarif.
Die Kurzantwort
Lieferung läuft weiter: Vertrag und Abschläge gelten zunächst weiter. Lieferung stoppt: Der örtliche Grund- oder Ersatzversorger übernimmt ohne Stromunterbrechung. Guthaben und Bonus: Nicht auf eine schnelle Auszahlung verlassen, sondern Unterlagen sichern und Forderungen prüfen.
Stromtarife direkt prüfenErster Überblick
Was Sie jetzt sofort tun sollten
In den ersten Stunden geht es nicht darum, den billigsten Tarif zu finden. Entscheidend ist, den Übergang sauber zu dokumentieren. Damit verhindern Sie Schätzungen, doppelte Abrechnungen und Zahlungen auf ein falsches Konto.
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1
Zählerstand fotografieren
Lesen Sie den Zählerstand am selben Tag ab, an dem Sie von der Insolvenz oder einem Lieferstopp erfahren. Fotografieren Sie Zähler, Zählernummer und Datum gemeinsam. Bei einem digitalen Zähler sichern Sie zusätzlich die Anzeige des Messwerts.
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2
Lieferstatus bestätigen lassen
Fragen Sie den Netzbetreiber, wer Ihre Marktlokation aktuell beliefert und zu welchem Datum die Belieferung des bisherigen Anbieters endet. Fragen Sie zusätzlich den Lieferanten oder den Insolvenzverwalter nach einer schriftlichen Bestätigung.
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3
Zahlungsweg prüfen
Kontrollieren Sie die nächste Abbuchung, den Betrag und den Zahlungsempfänger. Ändert sich das Konto, zahlen Sie erst nach einer überprüfbaren Mitteilung des Insolvenzverwalters oder des zuständigen Lieferanten. Eine Rückbuchung ersetzt keine Prüfung, ob die Forderung für bereits gelieferten Strom besteht.
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4
Unterlagen in einem Ordner sammeln
Speichern Sie Vertrag, Preisblatt, Rechnungen, Kontoauszüge, Zählerfotos, E-Mails und Schreiben des Insolvenzverwalters. Benennen Sie Dateien mit Datum und Inhalt. So finden Sie später schneller den Nachweis für jede Zahlung und jeden Zählerstand.
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5
Folgetarif erst mit Startdatum beauftragen
Prüfen Sie einen neuen Tarif, sobald der Lieferstopp und der Beginn der Ersatzversorgung feststehen. Achten Sie auf das bestätigte Lieferdatum, damit Ihr neuer Vertrag nicht für einen Zeitraum abgerechnet wird, in dem noch ein anderer Anbieter zuständig war.
Die Weiche für alles Weitere
Der entscheidende Unterschied: Läuft der Strom noch?
Für Ihre nächsten Schritte zählt nicht nur, dass ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Maßgeblich ist, ob an Ihrer Entnahmestelle weiterhin Strom auf Grundlage des bisherigen Vertrags geliefert wird. Die beiden Situationen sehen bei Zahlungen und Kündigung unterschiedlich aus.
Ihr Anbieter liefert weiter
Die Insolvenzeröffnung beendet den Stromliefervertrag nicht automatisch. Solange der Anbieter seine vertraglichen Pflichten erfüllt, besteht der Vertrag zunächst fort. Die vereinbarten Abschläge dürfen Sie deshalb nicht pauschal einstellen.
- Abschläge und Fälligkeiten aus dem Vertrag prüfen
- Neue Bankverbindung des Insolvenzverwalters verifizieren
- Kündigungsfrist in Vertrag und letzter Rechnung nachsehen
- Abrechnung für bereits gelieferten Strom begleichen, wenn sie stimmt
Die Belieferung stoppt
Wenn der bisherige Lieferant nicht mehr liefert, übernimmt der örtliche Grund- oder Ersatzversorger die Belieferung. Der Strom fließt weiter. Sie brauchen für die Ersatzversorgung keinen neuen Vertrag und sollten den Lieferwechsel trotzdem aktiv dokumentieren.
- Zählerstand an Netzbetreiber, Ersatzversorger und bisherigen Lieferanten melden
- Lastschrift und Dauerauftrag für künftige Zahlungen beenden
- Start, Ende und Preis der Ersatzversorgung bestätigen lassen
- Neuen Vertrag mit eindeutigem Lieferbeginn auswählen
Der Netzbetreiber ist für Netz und Messstelle zuständig. Er entscheidet nicht, welcher Tarif für Sie am günstigsten ist. Der Grund- oder Ersatzversorger rechnet die Versorgung nach dem Lieferstopp ab; der Insolvenzverwalter kümmert sich um die Abrechnung des bisherigen Vertrags.
Geld sauber trennen
Was passiert mit Abschlägen, Guthaben und Bonus?
Der häufigste Fehler ist, alle Zahlungen gleich zu behandeln. Ein Abschlag für laufende Belieferung, ein Guthaben aus einer fertigen Rechnung und eine Vorauszahlung für noch nicht gelieferten Strom sind unterschiedliche Fälle. Ordnen Sie jede Forderung zunächst dem richtigen Zeitraum zu.
| Ihre Situation | Worauf es ankommt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Anbieter liefert weiter | Der laufende Vertrag gilt zunächst weiter. | Abschlag, Konto und Vertragsfrist prüfen. |
| Lieferung wurde beendet | Für künftigen Verbrauch ist ein anderer Lieferant zuständig. | Lastschrift stoppen, Zählerstand melden, Ersatzversorgung klären. |
| Guthaben ist auf Rechnung ausgewiesen | Eine sofortige Auszahlung im Insolvenzverfahren ist nicht sicher. | Forderung sichern und mögliche Aufrechnung schriftlich prüfen. |
| Strom wurde vorausbezahlt | Bei einer Insolvenz kann die Rückzahlung schwierig werden. | Vertrag, Betrag und Zeitraum als Forderung dokumentieren. |
Abschläge bei laufender Belieferung
Wenn Ihr Anbieter weiter Strom liefert, läuft der Zahlungsplan grundsätzlich weiter. Prüfen Sie vor der nächsten Überweisung, ob das Insolvenzverfahren eine neue Bankverbindung oder ein Sonderkonto vorgibt. Verwenden Sie nicht automatisch die Kontodaten aus einer alten Rechnung und zahlen Sie nicht auf ein Konto, das nur in einer unklaren Nachricht genannt wird.
Die Bundesnetzagentur erklärt zu Abschlägen, dass zu hohe Zahlungen als Guthaben in der Abrechnung erscheinen. Gerade bei einem finanziell angeschlagenen Anbieter sollten Sie deshalb keinen freiwilligen Puffer einzahlen.
Guthaben, Bonus und Vorauszahlung
Ein bereits fällig ausgewiesenes Guthaben ist etwas anderes als eine bloße Erwartung aus einer noch offenen Jahresrechnung. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Guthaben im laufenden Insolvenzverfahren nicht automatisch sofort erstattet werden. Die Verbraucherzentrale beschreibt zusätzlich die Möglichkeit einer schriftlichen Aufrechnung mit laufenden Abschlägen, wenn ein Guthaben bereits fällig ist.
Für einen verdienten, aber nicht ausgezahlten Bonus gilt: Vertragsbedingung, Belieferungszeitraum und Anspruch nachweisen. Bei Vorauskasse oder einem hohen Guthaben kann ein Teil des Geldes zur Insolvenzforderung werden. Melden Sie eine solche Forderung nach den Angaben des Insolvenzverwalters zur Insolvenztabelle an.
Wenn der Lieferstopp bestätigt ist
Ersatzversorgung kurz halten, Folgetarif in Ruhe auswählen
Vergleichen Sie Angebote mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch und dem bestätigten Lieferbeginn. So sehen Sie die vollständigen Kosten und vermeiden, aus Zeitdruck den nächsten Vertrag mit hoher Vorauszahlung abzuschließen.
Der gesetzliche Übergang
Ersatzversorgung: Was sie bedeutet und wie lange sie läuft
In die Ersatzversorgung gelangen Sie, wenn Strom bezogen wird, aber keinem wirksamen Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das kann nach einem Lieferstopp durch eine Insolvenz passieren. Ein neuer Vertrag ist für den Start der Ersatzversorgung nicht nötig. Sie bleiben also versorgt, müssen den Wechsel aber nicht aufschieben.
Monate höchstens
Nach § 38 EnWG endet die Ersatzversorgung spätestens drei Monate nach ihrem Beginn. Das Startdatum sollte der Versorger Ihnen in Textform mitteilen.
Neuer Vertrag zum Start
Die Ersatzversorgung beginnt kraft Gesetzes. Trotzdem sollten Sie Preise, Beginn und Ende schriftlich bestätigen lassen.
Wechsel möglich
Während der Ersatzversorgung können Sie ohne Kündigungsfrist einen neuen Lieferanten beauftragen. Das neue Startdatum muss eindeutig sein.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Ersatzversorgungstarife häufig teurer als andere verfügbare Tarife sind. Außerdem dürfen Preise in der Ersatzversorgung zu den gesetzlichen Bedingungen häufiger angepasst werden. Prüfen Sie deshalb nicht nur den Arbeitspreis, sondern auch Grundpreis, Preisstand und das Datum, ab dem ein neuer Tarif gelten soll.
Abrechnung nicht durchwinken
Schlussrechnung prüfen: Diese sieben Punkte zählen
Nach dem Ende der Belieferung sollte die Schlussrechnung grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen vorliegen. Bei einer Insolvenz kann diese Frist verfehlt werden, weil zunächst geklärt werden muss, wer die Abrechnung erstellt. Das ändert nichts daran, dass Sie die Rechnung später Punkt für Punkt kontrollieren sollten.
- Lieferzeitraum: Stimmen Beginn und Ende mit Ihren Unterlagen und der Bestätigung des Netzbetreibers überein?
- Zählerstände: Wurde der fotografierte Wert verwendet oder nachvollziehbar geschätzt?
- Verbrauch: Ist die Differenz in kWh rechnerisch korrekt?
- Preise: Passen Arbeits- und Grundpreis zum Vertrag und zum abgerechneten Zeitraum?
- Abschläge: Sind alle Überweisungen und Abbuchungen berücksichtigt?
- Bonus und Guthaben: Sind Bedingungen, Gutschriften und offene Forderungen getrennt ausgewiesen?
- Zahlungsempfänger: Wird das richtige Konto des Lieferanten oder Insolvenzverwalters genannt?
Vom Übergang zum passenden Vertrag
So wechseln Sie ohne doppelte Kosten
Ein Wechsel aus der Ersatzversorgung ist meist unkompliziert. Trotzdem sollten Sie nicht nur auf den niedrigsten Lockpreis schauen. Ein sauberer Starttermin und realistische Jahreskosten sind wichtiger als ein Bonus, dessen Auszahlung später von einem Anbieter abhängen kann.
Verbrauch festlegen
Nutzen Sie die letzte Abrechnung oder schätzen Sie den Bedarf anhand von Personen und Wohnsituation.
Gesamtkosten vergleichen
Rechnen Sie Arbeitspreis, Grundpreis, Bonus und mögliche Einmalzahlungen zusammen.
Startdatum bestätigen
Übermitteln Sie Zählernummer und Lieferbeginn und bewahren Sie die Bestätigung des neuen Anbieters auf.
Alte Unterlagen behalten
Der neue Vertrag erledigt nicht die Schlussrechnung oder Forderungsanmeldung beim insolventen Anbieter.
Weitere Hinweise finden Sie in unserem Beitrag zum Ablauf eines Stromanbieterwechsels und zur Auswahl von Stromtarifen ohne Vorauskasse. Prüfen Sie außerdem, ob eine Preisgarantie wirklich die Preisbestandteile abdeckt, die für Sie relevant sind.
Die richtigen Ansprechpartner
Wer ist wofür zuständig?
Viele Rückfragen entstehen, weil Netzbetreiber, Grundversorger und Insolvenzverwaltung verwechselt werden. Die Zuständigkeit lässt sich meist an der konkreten Frage erkennen:
| Ansprechpartner | Darum geht es |
|---|---|
| Netzbetreiber | Aktuelle Zuordnung der Marktlokation, Zählerstand und Beginn des Lieferwechsels. |
| Grund- oder Ersatzversorger | Belieferung nach dem Lieferstopp, Preis und Zeitraum der Ersatzversorgung. |
| Insolvenzverwalter | Schlussrechnung, Zahlungskonto, Fortführung oder Abwicklung des bisherigen Vertrags. |
| Verbraucherzentrale | Einordnung strittiger Guthaben, Aufrechnung, Kündigung und individueller Forderungen. |
Kurz und klar beantwortet
Häufige Fragen zur Insolvenz eines Stromanbieters
Diese Antworten geben eine allgemeine Orientierung. Entscheidend sind immer Ihr Vertrag, der tatsächliche Lieferstatus und die Schreiben des Insolvenzverwalters.
Fällt der Strom aus, wenn mein Stromanbieter insolvent ist?
Nein. Die Insolvenz allein unterbricht die Stromversorgung nicht. Liefert der bisherige Anbieter nicht mehr, übernimmt der örtliche Grund- oder Ersatzversorger die Belieferung. Lesen Sie den Zählerstand ab und klären Sie den Lieferstatus, damit der Übergang korrekt abgerechnet wird.
Muss ich den Abschlag weiterzahlen?
Wenn der Anbieter weiterliefert und seinen Vertrag erfüllt, müssen Sie den vereinbarten Abschlag grundsätzlich weiterzahlen. Prüfen Sie vor der nächsten Zahlung den Zahlungsempfänger und eine mögliche neue Bankverbindung. Stoppt die Belieferung, sollten Sie Lastschriften und Daueraufträge für künftige Zahlungen beenden und den neuen Zahlungsempfänger abwarten.
Kann ich wegen der Insolvenz sofort kündigen?
Die Insolvenzeröffnung allein gibt Ihnen normalerweise kein Sonderkündigungsrecht. Solange geliefert wird, gelten die vertraglichen Kündigungsfristen. Wählt der Insolvenzverwalter die Nichterfüllung oder endet die Belieferung, sollten Sie die Vertragsbeendigung sicherheitshalber schriftlich erklären und den Zugang dokumentieren.
Was ist die Ersatzversorgung und wie lange dauert sie?
Die Ersatzversorgung springt ein, wenn Strom bezogen wird, aber keinem Liefervertrag zugeordnet ist. Dafür müssen Sie keinen neuen Vertrag abschließen. Sie dauert höchstens drei Monate. Während dieser Zeit können Sie jederzeit ohne Kündigungsfrist einen neuen Stromlieferanten beauftragen.
Was passiert mit meinem Guthaben aus der Stromrechnung?
Ein Guthaben verschwindet nicht automatisch, kann im Insolvenzverfahren aber möglicherweise nicht sofort ausgezahlt werden. Die Bundesnetzagentur verweist auf die Anmeldung zur Insolvenztabelle. Die Verbraucherzentrale hält bei einem bereits fälligen, ausgewiesenen Guthaben außerdem eine schriftliche Aufrechnung mit laufenden Abschlägen für möglich. Lassen Sie den Einzelfall bei Unsicherheit prüfen.
Wann erhalte ich die Schlussrechnung?
Die Schlussrechnung sollte grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Belieferung eintreffen. Bei einer Insolvenz kann sich die Abrechnung verzögern. Fordern Sie sie schriftlich an, bewahren Sie den Nachweis auf und prüfen Sie Lieferzeitraum, Zählerstände, Preise, Abschläge und Guthaben sorgfältig.
Was passiert mit einem noch offenen Bonus?
Ob ein Bonus geschuldet ist, hängt von den Bedingungen Ihres Vertrags und davon ab, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein verdienter, aber nicht ausgezahlter Bonus kann zur Insolvenzforderung werden. Sichern Sie Vertrag, Abrechnung und Nachweise über die Belieferungsdauer und melden Sie die Forderung nach den Angaben des Insolvenzverwalters an.
Wer beliefert mich, wenn der Stromanbieter nicht mehr liefert?
Dann übernimmt der örtliche Grund- oder Ersatzversorger die Belieferung. Der Netzbetreiber ordnet die Marktlokation dem zuständigen Ersatzversorger zu; er ist aber nicht automatisch Ihr Vertragspartner für den neuen Tarif. Lassen Sie sich Beginn, Ende und Preis der Ersatzversorgung schriftlich bestätigen.
Worauf sollte ich beim neuen Stromtarif achten?
Vergleichen Sie die vollständigen Jahreskosten bei Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Prüfen Sie zusätzlich Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie, Kaution, Vorauskasse und Bonusbedingungen. Ein Tarif ohne hohe Vorauszahlung begrenzt das Risiko, erneut lange auf bereits gezahltes Geld warten zu müssen.
Nächster Schritt
Lieferstatus geklärt? Jetzt den passenden Stromtarif prüfen
Vergleichen Sie Angebote mit Ihrem Verbrauch, dem bestätigten Lieferbeginn und den vollständigen Vertragsbedingungen. So treffen Sie die nächste Entscheidung mit klaren Zahlen statt unter Zeitdruck.
Zum Nachlesen
Quellen und rechtliche Anhaltspunkte
Die folgenden Stellen erklären die allgemeinen Regeln und die empfohlenen Schritte. Bei einer konkreten Forderung, einer strittigen Aufrechnung oder einer Kündigung kann eine individuelle Beratung sinnvoll sein.
- Bundesnetzagentur: Insolvenz des Energielieferanten Fragen zu Belieferung, Zahlungen, Schlussrechnung und Guthaben.
- Bundesnetzagentur: Ersatzversorgung Beginn, Dauer, Preise und Wechsel aus der Ersatzversorgung.
- Bundesnetzagentur: Abschläge Fälligkeit, Guthaben und Risiken von Vorauszahlungen.
- Verbraucherzentrale: Was passiert bei einer Insolvenz? Verbraucherhinweise zu Aufrechnung, Nichterfüllung und Forderungsanmeldung.
- § 38 EnWG: Ersatzversorgung mit Energie Gesetzliche Grundlage für Zuordnung, Preisveröffentlichung und Höchstdauer.
- § 40c EnWG: Energierechnung Regeln zu Abrechnung, Fälligkeit und Guthaben nach dem Lieferende.