Stromanbieter insolvent: Was passiert mit meinem Strom?
Ihr Stromanbieter meldet Insolvenz an? Das klingt dramatisch – aber Ihre Stromversorgung bleibt garantiert erhalten. Dieser Ratgeber erklärt, was jetzt passiert, wie Sie geschützt sind und was Sie sofort tun müssen.
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Das Wichtigste auf einen Blick:
- Strom wird nicht abgestellt – das ist gesetzlich garantiert
- Automatische Umstellung zur Grundversorgung durch Netzbetreiber
- Sie zahlen die normale Grundversorgung, bis Sie wechseln
- Guthaben ist geschützt bis €100.000 durch Insolvenzausfall-Versicherung
- Sie können jederzeit mit 2 Wochen Frist aus der Grundversorgung wechseln
- Aktiv werden nötig: Neue Stromvertrag abschließen
Timeline: Was passiert nach der Insolvenz?
| Zeitpunkt | Was passiert | Was Sie tun sollten |
|---|---|---|
| Tag 0 | Insolvenzantrag wird gestellt, evtl. Pressemeldung | Ruhe bewahren, Strom bleibt an |
| Tag 1–3 | Netzbetreiber informiert Grundversorger, Ersatzversorgung greift | Nichts – läuft automatisch |
| Woche 1 | Brief vom Grundversorger mit neuen Konditionen | Brief lesen, neuen Tarif suchen |
| Woche 2 | Grundversorgungstarif gilt, oft 30–50 % teurer | Jetzt wechseln! 2 Wochen Frist nutzen |
| Monat 1–3 | Ersatzversorgung läuft max. 3 Monate | Neuen Anbieter aktivieren |
| Ab Monat 4 | Regulärer Grundversorgungsvertrag (4–6 Wochen Kündigungsfrist) | Unbedingt vorher wechseln! |
Was bedeutet Stromanbieter-Insolvenz für Sie?
Die gute Nachricht: Sie verlieren nicht plötzlich den Strom. Das System ist auf Notfälle vorbereitet. So läuft es ab:
- Tag der Meldung: Ihr Stromanbieter meldet Insolvenz an
- Innerhalb 1–3 Tage: Der Netzbetreiber informiert den Grundversorger, Ersatzversorgung greift automatisch
- Grundversorgung greift: Sie werden automatisch dem lokalen Grundversorger zugeordnet
- Sie bekommen Post: Bestätigung vom neuen Grundversorger (oft Stadtwerke)
- Sie zahlen Grundversorgungstarif: Meist 30–50 % höher als ein guter Sondervertrag
Schritt-für-Schritt: Was Sie jetzt tun sollten
✓ Handeln Sie schnell – aber nicht panisch
- Bestätigung erwarten: Der Netzbetreiber sendet Ihnen einen Brief mit den neuen Konditionen
- Nicht unterzeichnen: Sie brauchen nichts zu unterschreiben – Sie sind automatisch umgemeldet
- Neuer Anbieter suchen: Innerhalb der nächsten 2 Wochen einen günstigen Tarif aussuchen
- Mit 2 Wochen Frist kündigen: Der Grundversorger oder Sie selbst kündigen
- Neuer Anbieter kümmert sich um Rest: Oft übernimmt der neue Anbieter die formale Kündigung
Guthaben, Vorauszahlungen & Insolvenzverwalter
⚠️ Wichtig: Guthaben ist oft NICHT vollständig geschützt
Anders als bei Bankkonten gibt es für Stromguthaben keine staatliche Einlagensicherung. Ihr Guthaben wird zur Insolvenzforderung – Sie bekommen in der Regel nur einen Teil zurück, und das kann Jahre dauern.
📋 So melden Sie Ihre Forderung an
- Warten Sie auf die offizielle Eröffnung des Insolvenzverfahrens (dauert oft Monate)
- Der Insolvenzverwalter schreibt Sie an und fordert zur Forderungsanmeldung auf
- Melden Sie Ihr Guthaben als Insolvenzgläubiger an (schriftlich, mit Belegen)
- Warten auf Auszahlung: Oft nur 10–30 % der Forderung, nach 1–3 Jahren
✅ Vorbeugung: Monatlich zahlen
Tipp: Zahlen Sie monatlich per Lastschrift statt quartalsweise oder im Voraus. So minimieren Sie Ihr Guthaben beim Anbieter und damit das Risiko bei einer Insolvenz.
Bekannte Insolvenzen: FlexStrom (2014), Teldafax (2011), GreenVio (2022), immergrün (2022/2023) – bei allen mussten Kunden Teile ihres Guthabens abschreiben.
Was ändert sich bei mir?
- Strompreis: Wahrscheinlich höher (Grundversorgung ist teurer)
- Anbieter: Lokaler Grundversorger (meist Stadtwerke)
- Vertrag: Grundversorgung (jederzeit kündbar mit 2 Wochen)
- Kundenservice: Oft weniger nett als der alte Anbieter
- Strom selbst: Nichts – gleiche Qualität, gleiche Zuverlässigkeit
Häufige Fragen
Muss ich etwas tun, oder läuft alles automatisch?
Die Umstellung zur Grundversorgung läuft automatisch. Aber Sie sollten aktiv einen neuen Anbieter suchen – sonst bleiben Sie in der teuren Grundversorgung.
Wie schnell muss ich einen neuen Anbieter suchen?
Spätestens innerhalb 2 Wochen. Das ist die Kündigungsfrist der Grundversorgung. Danach sind Sie wieder an den Grundversorger gebunden (mit 4–6 Wochen Frist).
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→ Zum Stromanbieter-VergleichQuellen & Informationen:
- Verbraucherzentrale.de – Stromanbieter Insolvenz Ratgeber
- Bundesnetzagentur.de – Grundversorgung & Verbraucherrechte