Zahlungsweise im Stromvertrag
Stromanbieter ohne Vorauskasse: Tarife sicher prüfen
Ein günstiger Tarif hilft wenig, wenn Sie den Strom für viele Monate vorfinanzieren und Ihr Geld im Insolvenzfall zurückfordern müssen. Hier erfahren Sie, wie Sie monatliche Abschläge, Vorauskasse, Kaution und Prepaid-Modelle auseinanderhalten – und welche Fragen Sie vor dem Wechsel stellen sollten.
Die Anzeige führt zu einem vergüteten Vergleichsangebot. Welche Zahlungsweise für Sie passt, entscheiden Sie anhand der Tarifunterlagen.
Warum die Zahlungsweise zählt
Der niedrigste Jahrespreis ist nicht die ganze Entscheidung
Vergleichsportale zeigen häufig einen effektiven Preis für das erste Vertragsjahr. Für Haushalte, die Vorauskasse vermeiden möchten, gehört aber eine zweite Frage dazu: Wann verlässt das Geld Ihr Konto, und wann wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet? Diese Unterscheidung kann wichtiger sein als ein kleiner Preisvorteil.
Ein monatlicher Abschlag ist eine Teilzahlung auf die erwarteten Stromkosten. Der Betrag wird später mit dem gemessenen oder ordnungsgemäß geschätzten Verbrauch verrechnet. Ist der Abschlag zu hoch, entsteht ein Guthaben; ist er zu niedrig, folgt eine Nachzahlung. Deshalb sollten Sie den Betrag regelmäßig mit Ihrer letzten Rechnung und Ihrem aktuellen Verbrauch abgleichen.
Bei einer langen Vorauskasse tragen Sie dagegen ein zusätzliches Ausfallrisiko. Liefert der Anbieter nicht mehr, muss die Vorauszahlung unter Umständen als Forderung geltend gemacht werden. Die Bundesnetzagentur rät deshalb, Angebote mit Vorauskasse besonders genau zu prüfen.
Begriffe sauber trennen
Abschlag, Vorauskasse, Kaution: Was ist was?
Die Begriffe werden in Angeboten nicht immer einheitlich verwendet. Prüfen Sie deshalb immer die konkrete Fälligkeit und die Abrechnung. Diese Tabelle hilft bei der ersten Einordnung.
| Zahlungsmodell | Was Sie bezahlen | Was Sie prüfen sollten | Risiko bei langer Bindung |
|---|---|---|---|
| Monatlicher Abschlag | Regelmäßige Teilzahlung auf die erwarteten Jahreskosten. | Verbrauchsannahme, Anzahl der Abschläge und Abrechnungstermin. | Niedriger, weil die Zahlungen zeitnah zur laufenden Belieferung erfolgen. |
| Vorauskasse | Zahlung für einen noch nicht abgerechneten längeren Verbrauchszeitraum. | Beginn, Zeitraum, Fälligkeit, Verrechnung und Rückzahlung. | Höher, weil mehr Geld vor der Lieferung beim Anbieter liegt. |
| Kaution oder Sicherheit | Sicherheitsbetrag für mögliche Zahlungsansprüche. | Höhe, Verzinsung, Verwertung und Zeitpunkt der Rückgabe. | Das Geld bleibt gebunden, obwohl es keine Verbrauchszahlung ist. |
| Prepaid-System | Guthaben, mit dem der Verbrauch vor der Nutzung bezahlt wird. | Aufladung, Gebühren, Sperrablauf und Abrechnung des Restguthabens. | Ohne ausreichendes Guthaben kann die Nutzung eingeschränkt werden. |
Nicht vom Tarifnamen täuschen lassen
„Prepaid“, „Paket“, „Sicherheit“ und „Vorkasse“ können unterschiedliche Vertragsmodelle beschreiben. Entscheidend ist, ob Sie für eine bereits erbrachte Leistung zahlen, einen angemessenen monatlichen Abschlag leisten oder lange vor dem Verbrauch Geld überweisen sollen.
Was rechtlich gilt
Außerhalb der Grundversorgung gelten andere Spielregeln
Ob ein Anbieter Vorauskasse verlangen darf, hängt zuerst von der Vertragsart ab. Ein Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung ist rechtlich anders einzuordnen als die Belieferung durch den örtlichen Grundversorger.
Sondervertrag
Vorauszahlung nicht vor Lieferbeginn fällig
Für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung regelt § 41b Absatz 3 EnWG, dass sich eine vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung am Vorjahresverbrauch oder am Verbrauch vergleichbarer Kunden orientieren muss. Einen erheblich geringeren glaubhaft gemachten Verbrauch muss der Anbieter angemessen berücksichtigen. Vor Beginn der Lieferung wird die Zahlung nicht fällig.
Zusätzlich müssen Haushaltskunden vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten angeboten bekommen. Das Gesetz schreibt aber nicht vor, welche konkrete Zahlungsart verfügbar sein muss. Die angebotenen Optionen stehen im § 41 Absatz 2 EnWG und in den Vertragsunterlagen.
Grundversorgung
Vorauszahlung nur mit konkretem Anlass
In der Grundversorgung darf der Anbieter nach § 14 StromGVV für den Abrechnungszeitraum eine Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund für die Annahme besteht, dass Zahlungen nicht oder nicht rechtzeitig eingehen. Der Grundversorger muss den Beginn, die Höhe, den Grund und die Bedingungen für das Ende der Vorauszahlung verständlich nennen.
Wer dazu nicht bereit oder in der Lage ist, kann nach § 15 StromGVV eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Eine Barsicherheit wird verzinst und muss zurückgegeben werden, sobald keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.
Keine pauschale Regel „ohne SCHUFA, ohne Kaution“
Die Grundversorgung ist grundsätzlich für Haushaltskunden gedacht, aber sie ist nicht grenzenlos. Die Bundesnetzagentur nennt wirtschaftliche Unzumutbarkeit und weitere gesetzlich abgegrenzte Fälle. Prüfen Sie deshalb immer, warum ein Betrag oder eine Sicherheit gefordert wird, auf welche Vertragsart sich die Forderung bezieht und ob die Höhe nachvollziehbar ist.
Vor dem Abschluss
Mit fünf Prüffragen erkennen, ob ein Tarif zu Ihnen passt
Ein Angebot ist erst dann vergleichbar, wenn Zahlungsweise, Kosten und Vertragsbindung gemeinsam betrachtet werden. Gehen Sie die Punkte in dieser Reihenfolge durch und speichern Sie das Preisblatt zusammen mit dem Antrag.
-
1
Zahlungsrhythmus lesen
Suchen Sie nach „monatlich“, „vierteljährlich“, „jährlich im Voraus“, „Vorkasse“, „Kaution“ oder „Prepaid“. Prüfen Sie nicht nur die Auswahl im Vergleichsportal, sondern den konkreten Vertrag und die AGB.
-
2
Jahreskosten ohne Zahlentrick rechnen
Rechnen Sie Arbeitspreis mal Verbrauch plus Grundpreis. Ziehen Sie einen Bonus nur ab, wenn die Bedingungen sicher erfüllt werden. Für das erste und zweite Vertragsjahr können Sie die Kosten über 12 und 24 Monate getrennt betrachten.
-
3
Abschlag plausibilisieren
Vergleichen Sie den geforderten Betrag mit Ihrer letzten Rechnung und dem tatsächlichen Verbrauch. Bei einem deutlich niedrigeren Verbrauch sollten Sie die Prognose belegen. Mit dem Stromabschlag-Rechner können Sie den Betrag unabhängig nachrechnen.
-
4
Bindung und Preisgarantie prüfen
Notieren Sie Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerung und Beginn der Belieferung. Eine Preisgarantie kann bestimmte Bestandteile ausnehmen; lesen Sie deshalb, was sie tatsächlich abdeckt. Mehr dazu steht im Beitrag Preisgarantie richtig bewerten.
-
5
Nachweise sichern
Speichern Sie Angebot, Preisblatt, AGB, Vertragsbestätigung und den Zählerstand. Halten Sie auch fest, wann der erste Abschlag fällig wird. So können Sie Abweichungen später gezielt beanstanden.
Passt der Tarif zu Ihrem Zahlungsplan?
Stromangebote mit monatlicher Zahlung vergleichen
Starten Sie den Vergleich mit Ihrem Wohnort und Verbrauch. Öffnen Sie danach die Tarifdetails und prüfen Sie die Zahlungsweise, die Kosten im Folgejahr und die Vertragsbindung.
Bonität und Annahme
Ohne Vorauskasse heißt nicht ohne Bonitätsprüfung
Viele Suchende verbinden Vorauskasse mit einer schlechten SCHUFA. Das ist verständlich, führt aber zu einer falschen Abkürzung: Zahlungsmodell, Bonitätsprüfung und Vertragsannahme sind drei getrennte Fragen.
Was der Anbieter entscheiden darf
Ein Sondervertragsanbieter kann seine Annahmekriterien festlegen, soweit sie rechtlich zulässig sind. Er kann einen Vertrag ablehnen, eine andere Zahlungsart anbieten oder eine Sicherheit verlangen. Aus dem bloßen Versprechen „Strom ohne Vorauskasse“ folgt kein Anspruch auf einen Vertrag ohne Prüfung.
Fragen Sie nach dem konkreten Grund der Ablehnung. Geht es um eine falsche Adresse, einen offenen Datensatz, die gewünschte Zahlungsart oder eine interne Risikoprüfung? Je genauer die Antwort ist, desto gezielter können Sie reagieren.
Welche Daten Sie selbst prüfen können
Sie können bei Auskunfteien eine kostenfreie Datenkopie anfordern und die dort gespeicherten Angaben kontrollieren. Die Verbraucherzentrale erklärt, was SCHUFA und andere Auskunfteien dürfen und wie Sie fehlerhafte oder veraltete Informationen prüfen lassen.
Schicken Sie eine Korrektur mit Nachweisen und bewahren Sie die Antwort auf. Vergleichen Sie anschließend weitere Anbieter, ohne eine pauschale Zusage wie „ohne SCHUFA garantiert“ als Qualitätsmerkmal zu behandeln.
Wenn es bereits schwierig ist
Drei Situationen, drei sinnvolle nächste Schritte
Ob Sie nur einen passenden Tarif suchen oder bereits eine Ablehnung, Forderung oder Lieferunterbrechung vor sich haben, entscheidet über den nächsten Schritt.
Der neue Anbieter verlangt eine lange Vorauszahlung
Bitten Sie um eine verständliche Aufstellung von Zeitraum, Betrag und Rückzahlungsregel. Wenn Sie das Risiko nicht tragen möchten, vergleichen Sie ein Angebot mit monatlichem Abschlag und dokumentieren Sie die Entscheidung.
Der Grundversorger fordert eine Sicherheit
Lassen Sie sich den konkreten Anlass und die Berechnung schriftlich geben. Prüfen Sie, ob Verbrauch, Höhe, Verzinsung und Rückgabe zu § 14 und § 15 StromGVV passen.
Der bisherige Anbieter liefert nicht mehr
Lesen Sie den Zählerstand ab, sichern Sie Zahlungsbelege und klären Sie das Lieferende. Bei einer Insolvenz übernimmt der örtliche Grund- oder Ersatzversorger die Belieferung. Lesen Sie dazu den Ratgeber zur Anbieterinsolvenz und die Hinweise der Bundesnetzagentur.
Bei drohender Stromsperre zählt die offene Forderung
Ein neuer Tarif ohne Vorauskasse löst keinen Zahlungsrückstand beim bisherigen Anbieter. Reagieren Sie auf Mahnungen, prüfen Sie die Rechnung und fragen Sie in der Grundversorgung nach einer Abwendungsvereinbarung. Die Bundesnetzagentur erklärt die Voraussetzungen und Fristen rund um Sperrungen.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zu Stromtarifen ohne Vorauskasse
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Abschlag, Kaution, SCHUFA, Grundversorgung, Anbieterwechsel und Insolvenz.
Was bedeutet ein Stromtarif ohne Vorauskasse?
Sie zahlen den Strom nicht für einen langen Zeitraum im Voraus. Üblich ist ein monatlicher Abschlag, der sich an den erwarteten Jahreskosten orientiert und später mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet wird. Entscheidend sind deshalb nicht nur die Wörter im Tarifnamen, sondern Zahlungsrhythmus, Fälligkeit, Abschlagsberechnung und die Regelung für Guthaben.
Ist ein monatlicher Abschlag schon Vorauskasse?
Ein Abschlag ist ebenfalls eine Vorauszahlung auf die spätere Rechnung, aber nicht dasselbe wie eine jährliche oder mehrmonatige Vorauskasse. Sie leisten regelmäßig Teilbeträge für den erwarteten Verbrauch. Mit der Jahres- oder Schlussrechnung wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Die Höhe muss sich am Vorjahresverbrauch oder am Verbrauch vergleichbarer Haushalte orientieren.
Darf ein Stromanbieter vor Lieferbeginn Geld verlangen?
Bei Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung darf eine vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung nach § 41b Absatz 3 EnWG nicht vor Beginn der Lieferung fällig werden. Prüfen Sie trotzdem den Vertrag genau: Eine Zahlung für mehrere Monate, eine Kaution und ein Prepaid-System sind unterschiedliche Modelle und haben unterschiedliche Risiken.
Kann der Grundversorger eine Vorauszahlung verlangen?
Ja, aber nicht ohne konkreten Grund. Nach § 14 StromGVV darf der Grundversorger eine Vorauszahlung verlangen, wenn im Einzelfall zu erwarten ist, dass Zahlungen nicht oder nicht rechtzeitig eingehen. Er muss Beginn, Höhe, Gründe und Voraussetzungen für den Wegfall verständlich mitteilen. Die Vorauszahlung wird mit der nächsten Rechnung verrechnet.
Ist eine Kaution dasselbe wie Vorauskasse?
Nein. Eine Kaution oder Sicherheitsleistung soll mögliche Zahlungsansprüche absichern; sie ist keine Zahlung für bereits festgelegte Verbrauchsmonate. In der Grundversorgung gelten dafür § 15 StromGVV, eine angemessene Höhe, die Verzinsung einer Barsicherheit und die Rückgabe, sobald die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung entfallen.
Gibt es Strom ohne Vorauskasse automatisch ohne SCHUFA?
Nein. Zahlungsweise und Bonitätsprüfung sind zwei getrennte Fragen. Ein Anbieter kann monatliche Abschläge anbieten und trotzdem vor Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchführen. Umgekehrt ist ein Angebot mit Vorauskasse kein verlässlicher Beleg dafür, dass keine weiteren Annahmekriterien gelten. Fragen Sie im Zweifel nach den konkreten Bedingungen.
Was kann ich tun, wenn ein Anbieter meinen Vertrag ablehnt?
Fragen Sie zunächst nach dem Ablehnungsgrund und prüfen Sie, ob eine Auskunftei verwendet wurde. Eine kostenfreie Datenkopie kann helfen, falsche oder veraltete Einträge zu erkennen. Lassen Sie Fehler korrigieren und vergleichen Sie weitere Angebote. Wenn bereits eine Stromsperre droht, klären Sie die Zahlungsfrage mit dem bisherigen Lieferanten; ein Anbieterwechsel ersetzt keine offene Forderung.
Was passiert bei einer Insolvenz mit einer Vorauskasse?
Die Stromversorgung bleibt grundsätzlich über den örtlichen Grund- oder Ersatzversorger gesichert, wenn der bisherige Lieferant nicht mehr liefert. Vorausgezahlte Beträge und Guthaben können bei einer Insolvenz jedoch schwer oder nur teilweise zurückzuerhalten sein. Sichern Sie Vertrag, Zahlungsbelege, Zählerstände und Abrechnungen und lesen Sie die Hinweise der Bundesnetzagentur zum konkreten Fall.
Wie finde ich einen Stromanbieter ohne Vorauskasse?
Vergleichen Sie Tarife mit monatlicher Zahlungsweise und prüfen Sie die Vertragsunterlagen vor dem Abschluss. Achten Sie auf Formulierungen wie jährliche Vorauszahlung, Vorkasse, Kaution, Sicherheitsleistung, Prepaid oder Paketpreis. Rechnen Sie außerdem Arbeitspreis, Grundpreis und mögliche Boni für den ersten und den folgenden Zeitraum getrennt.
Bleibt der Strom beim Wechsel ohne Vorauskasse an?
Ein ordnungsgemäßer Lieferantenwechsel unterbricht die Versorgung nicht. Der neue Anbieter bestätigt, ab wann er liefert; bis dahin greift bei einem Lieferausfall grundsätzlich die Ersatz- oder Grundversorgung. Schließen Sie den neuen Vertrag nicht rückwirkend ab und fotografieren Sie den Zählerstand zum tatsächlichen Wechseltermin.
Quellen für die Einordnung
Gesetze und unabhängige Verbraucherhinweise
Rechtliche Aussagen können sich ändern und hängen vom Vertrag und der konkreten Situation ab. Die folgenden Quellen erklären die Grundlagen direkt und helfen bei der Prüfung einzelner Forderungen.
- § 41b EnWG: Voraus- und Abschlagszahlungen Regelt Verbrauchsgrundlage und Fälligkeit außerhalb der Grundversorgung.
- § 14 StromGVV: Vorauszahlungen Erklärt Anlass, Information, Berechnung und Verrechnung in der Grundversorgung.
- § 15 StromGVV: Sicherheitsleistung Regelt Angemessenheit, Verzinsung und Rückgabe einer Barsicherheit.
- Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel Hinweise zu Wechsel, Zählerstand, Lieferbeginn und Versorgungssicherheit.
- Bundesnetzagentur: Insolvenz des Energielieferanten Was bei Lieferstopp, Abschlägen, Guthaben und Schlussrechnung zu tun ist.
- Verbraucherzentrale: Energieanbieter insolvent Verbraucherhinweise zu Guthaben, Aufrechnung und Forderungsanmeldung.
Der nächste sinnvolle Schritt
Zahlungsweise prüfen, dann Tarif auswählen
Vergleichen Sie mit Ihrem realistischen Jahresverbrauch und öffnen Sie vor dem Abschluss die vollständigen Tarifdetails. So sehen Sie nicht nur den Preis, sondern auch, wie lange Ihr Geld beim Anbieter liegt.