Stromvertrag trotz Schulden
Stromanbieter wechseln trotz Schulden oder negativer SCHUFA?
Ja, Sie können einen neuen Stromvertrag beantragen. Ob der neue Anbieter Sie annimmt, ist aber eine eigene Entscheidung. Die alte Forderung bleibt bestehen, und eine angekündigte Stromsperre stoppt ein Wechselantrag nicht automatisch.
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Die wichtigste Trennung
Ein Anbieterwechsel ist kein Schuldenschnitt
Ein neuer Lieferant übernimmt die Belieferung Ihrer Verbrauchsstelle – nicht die offene Rechnung des alten Lieferanten. Deshalb müssen Sie zwei Dinge parallel betrachten: Ist ein neuer Vertrag überhaupt realistisch, und wie verhindern Sie, dass aus dem alten Rückstand eine Sperre, ein Inkasso oder zusätzliche Kosten werden?
Erster Schritt
Vier Situationen, vier nächste Schritte
„Schulden“ kann eine strittige Jahresabrechnung, zwei verpasste Abschläge oder bereits ein gesperrter Anschluss bedeuten. Die passende Reaktion hängt davon ab, wo Sie gerade stehen.
Nur eine Rechnung ist offen
Fordern Sie eine verständliche Aufstellung an. Prüfen Sie Zählerstand, Abrechnungszeitraum, Preisänderung, bereits geleistete Zahlungen und Mahnkosten.
Stromrechnung prüfenEine Sperrandrohung liegt vor
Vergleichen Sie das Datum im Schreiben mit den gesetzlichen Fristen. Bitten Sie den Lieferanten schriftlich um eine Abwendungsvereinbarung oder einen tragbaren Zahlungsplan.
Sperrfrist und Ratenplan prüfenDer Strom ist bereits abgeschaltet
Ein Vergleich ist jetzt nicht der erste Schritt. Klären Sie zuerst mit Lieferant und Netzbetreiber, welche Forderungen und Wiederherstellungskosten noch offen sind.
Hilfe bei EnergieschuldenDie SCHUFA ist negativ
Eine offene Rechnung ist nicht automatisch ein SCHUFA-Eintrag. Fordern Sie eine Datenkopie an, prüfen Sie den Status und beanstanden Sie falsche Angaben beim zuständigen Unternehmen.
SCHUFA-Eintrag einordnenNeuer Vertrag
Was ein neuer Anbieter prüfen darf
Außerhalb der Grundversorgung gibt es keinen allgemeinen Anspruch darauf, dass ein bestimmter Anbieter Ihren Antrag annimmt. Unternehmen können eigene Annahmeregeln und Zahlungsbedingungen festlegen. Dazu kann eine Bonitätsprüfung gehören; genauso können eine monatliche Abschlagszahlung, eine Sicherheitsleistung oder eine Vorauszahlung angeboten werden.
Eine Ablehnung sagt außerdem nicht zuverlässig voraus, dass jeder andere Anbieter ebenfalls ablehnt. Die Prüfungen sind nicht einheitlich öffentlich dokumentiert. Fragen Sie bei einem konkreten Angebot nach, welche Zahlungsweise gilt und wann der Lieferbeginn bestätigt wird. Machen Sie im Antrag vollständige und korrekte Angaben.
Versprechen wie „Strom ohne SCHUFA garantiert“ sollten Sie deshalb kritisch lesen. Eine Liste, die dauerhaft alle Anbieter ohne Bonitätsprüfung nennt, kann es schon deshalb nicht zuverlässig geben, weil Annahmekriterien und Produkte sich ändern. Entscheidend ist der konkrete Vertrag, nicht die Überschrift einer Vermittlungsseite.
Bonität richtig prüfen
Negative SCHUFA: Was ist tatsächlich gespeichert?
Viele Menschen setzen eine offene Stromrechnung sofort mit einem negativen SCHUFA-Eintrag gleich. Das ist zu pauschal. Entscheidend ist, ob eine Forderung die Voraussetzungen für eine Übermittlung erfüllt und welcher Status beim Auskunftsunternehmen hinterlegt ist.
1. Datenkopie anfordern
Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zeigt, welche Daten gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie übermittelt wurden.
SCHUFA: Welche Auskünfte gibt es?2. Status und Betrag abgleichen
Prüfen Sie Gläubiger, Betrag, Meldedatum, Erledigungsdatum und die Frage, ob die Forderung bestritten oder bereits bezahlt ist. Bewahren Sie Zahlungsbelege auf.
Speicherfristen bei der SCHUFA3. Falsche Daten berichtigen lassen
Wenden Sie sich zuerst an den meldenden Gläubiger und die SCHUFA. Beschreiben Sie den Fehler konkret und fügen Sie die passenden Nachweise bei.
Eine Korrektur setzt nicht automatisch einen neuen Stromvertrag frei.Für erledigte, unbestrittene und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen nennt die SCHUFA grundsätzlich drei Jahre ab Erledigung. Die verkürzte Frist von 18 Monaten gilt nur, wenn die Bedingungen der 100-Tage-Regel erfüllt sind – unter anderem keine weiteren Negativdaten und keine Einträge aus Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen.
Wenn eine Sperre droht
Die Fristen laufen unabhängig vom Wechselantrag
Seit Dezember 2025 gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für Unterbrechungen wegen Zahlungsverzugs neu. Die Bundesnetzagentur fasst die Regeln für Haushaltskunden zusammen; maßgeblich sind vor allem §§ 41f und 41g EnWG.
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1
Der Rückstand muss die Schwelle erreichen
Bei vereinbarten Abschlägen geht es grundsätzlich um das Doppelte des rechnerischen Monatsbetrags und mindestens 100 Euro. Strittige und rechtzeitig begründete Forderungen werden bei der Berechnung nicht einfach mitgezählt.
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2
Die Sperre muss zuerst angedroht werden
Zwischen der ersten schriftlichen Androhung und der Unterbrechung müssen grundsätzlich mindestens vier Wochen liegen. Das Schreiben muss auch Möglichkeiten nennen, wie Sie die Unterbrechung ohne Mehrkosten vermeiden können.
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3
Acht Werktage vorher kommt die Ankündigung
Der geplante Beginn der Unterbrechung muss Ihnen zusätzlich per Brief mindestens acht Werktage vorher angekündigt werden. Prüfen Sie Datum, Forderungsgrund und die voraussichtlichen Sperr- und Wiederherstellungskosten.
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4
In der Grundversorgung gibt es eine Abwendungsvereinbarung
Sie können sie nach der Androhung verlangen. Der Grundversorger muss sie innerhalb einer Woche übermitteln oder spätestens mit der Ankündigung anbieten. Sie enthält zinsfreie Raten und die weitere Versorgung, solange die laufenden Zahlungen eingehalten werden.
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5
Nach der Sperre steigen Aufwand und Kosten
Die technische Unterbrechung erledigt der Netzbetreiber im Auftrag des Lieferanten. Für die Wiederherstellung müssen die Gründe entfallen und die anfallenden Kosten erstattet sein. Ein neuer Liefervertrag ersetzt diesen Ablauf nicht.
§ 41f EnWG regelt Schwellen, Fristen und Verhältnismäßigkeit. Die zusätzliche Abwendungsvereinbarung in der Grundversorgung steht in § 41g EnWG.
Ratenzahlung
Abwendungsvereinbarung: Das sollte im Angebot stehen
Die Vereinbarung ist für Haushalte in der Grundversorgung der zentrale Weg, eine Sperre vor ihrer Durchführung zu verhindern. Sie ist keine kostenlose Stundung ohne Bedingungen: Neben den Raten müssen die laufenden Abschläge pünktlich weiterbezahlt werden.
Darauf können Sie bestehen
- zinsfreie monatliche Raten für den sperrbegründenden Rückstand
- Weiterbelieferung, solange die Vereinbarung und laufenden Zahlungen eingehalten werden
- in der Regel sechs bis 18 Monate Rückzahlungszeit
- bei mehr als 300 Euro Rückstand mindestens zwölf bis höchstens 24 Monate
- eine verständliche Aufstellung der zugrunde liegenden Forderungen
Das dürfen Sie nicht übersehen
- Die regulären Abschläge kommen zusätzlich zur Rate hinzu.
- Eine verpasste Rate kann die Vereinbarung gefährden.
- Einwände gegen die Forderung sollten Sie konkret und nachweisbar vorbringen.
- Nach der tatsächlichen Sperre besteht kein gleiches gesetzliches Recht auf diese Vereinbarung.
- Die konkrete Vereinbarung muss zu Ihrem Budget passen; unterschreiben Sie nichts, was Sie absehbar nicht einhalten können.
Textvorschlag für Ihre Nachricht
Bitte um Forderungsaufstellung und Abwendungsvereinbarung
Betreff: Kundennummer [Nummer] – Bitte um Forderungsaufstellung und Abwendungsvereinbarung
Guten Tag, ich bitte um eine aktuelle, nachvollziehbare Aufstellung der offenen Forderungen für die Verbrauchsstelle [Adresse]. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, ob eine Unterbrechung angekündigt ist und zu welchem Datum. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, bitte ich um die Übersendung einer Abwendungsvereinbarung nach § 41g EnWG. Ich möchte die laufenden Abschläge weiterzahlen und benötige einen Ratenplan, den ich mit monatlich [Betrag] Euro einhalten kann. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Nachricht in Textform.
Passen Sie den Text an Ihren Fall an. Eine individuelle Rechts- oder Schuldnerberatung ersetzt er nicht.
Wenn die Rate nicht passt
Hilfe beantragen, bevor der Anschluss aus ist
Wenn der Rückstand aus eigener Kraft nicht zu schaffen ist, warten Sie nicht auf das Inkassoschreiben. Mehrere Stellen können unterschiedliche Teile des Problems lösen. Entscheidend ist, dass Sie die Sperrandrohung, die Forderungshöhe und Ihr Haushaltsbudget vorlegen können.
Lieferant
Fordern Sie die Forderungsaufstellung an, korrigieren Sie falsche Zählerstände und bitten Sie um einen tragbaren Zahlungsplan. Prüfen Sie auch, ob der aktuelle Abschlag zum echten Verbrauch passt.
Jobcenter oder Sozialamt
Das Jobcenter kann ein zinsloses Darlehen für einen unabweisbaren Bedarf prüfen, wenn eine Sperre wegen neuer Stromschulden droht und keine andere Lösung greift. Der Antrag ist nicht automatisch bewilligt und muss belegt werden.
Informationen der Bundesagentur für ArbeitSchuldner- und Verbraucherberatung
Eine Beratungsstelle kann Forderungen sortieren, mit dem Versorger kommunizieren und prüfen, welche sozialen Leistungen oder weiteren Schritte zu Ihrer Situation passen.
Verbraucherzentrale: Stromsperre vermeidenStromspar-Check
Für Haushalte mit geringem Einkommen gibt es bundesweit eine kostenlose Energieberatung. Der Stromspar-Check hilft beim Verbrauch und kann laut Angebot bis zu 300 Euro pro Jahr entlasten – er ersetzt aber keine Schuldenregelung.
Kostenlosen Stromspar-Check prüfenWenn ein Wechsel realistisch ist
So wählen Sie einen Tarif, der nicht zur nächsten Falle wird
Ein günstiger Tarif hilft nur, wenn die Zahlung im Alltag funktioniert. Vergleichen Sie deshalb nicht allein den Arbeitspreis. Bei knapper Kasse sind Zahlungsweise, Grundpreis und der tatsächliche Lieferbeginn genauso wichtig wie die Jahreskosten.
Nächster sinnvoller Schritt
Stromangebote mit Ihren echten Verbrauchsdaten prüfen
Wenn keine akute Sperre läuft und der alte Rückstand parallel geklärt ist, können Sie Angebote nach Jahreskosten und Zahlungsbedingungen vergleichen. Ob ein Anbieter Ihren Antrag annimmt, entscheidet er im nächsten Schritt.
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Vertragsarten
Grundversorgung, Sondervertrag und Vorauszahlung
Die Grundversorgung ist ein Schutzmechanismus, aber kein bedingungsloser Vertrag ohne Kosten- oder Zahlungsrisiko. Ordnen Sie die drei häufigsten Varianten so ein:
Grundversorgung
Der örtliche Grundversorger muss Haushaltskunden grundsätzlich zu den veröffentlichten allgemeinen Preisen und Bedingungen versorgen. Die Pflicht endet, wenn die Versorgung wirtschaftlich unzumutbar ist. Bei begründetem Zahlungsrisiko kann der Lieferant nach § 14 StromGVV eine Vorauszahlung verlangen.
§ 36 EnWG ansehenSondervertrag
Sie schließen einen individuellen Tarif mit einem frei gewählten Anbieter. Der Anbieter kann Annahmekriterien, Zahlungsweise und Vertragsbedingungen festlegen. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Preis, sondern auch die Zahlungsrisiken.
Sondervertrag einordnenVorauszahlung oder Prepaid
Vorauszahlung kann für Anbieter ein Sicherheitsinstrument sein, belastet Ihr Budget aber sofort. Ein Bargeld- oder Chipkartenzähler ist keine pauschale Lösung für Schulden. Lassen Sie sich Kosten, Verbrauchsgrundlage und Wegfall der Vorauszahlung verständlich erklären.
§ 14 StromGVV lesenBelastbare Quellen
Rechtslage, Daten und Beratung zum Nachlesen
Die wichtigsten Aussagen dieser Seite beruhen auf Gesetzestexten, Behördeninformationen und Verbraucherforschung. Zahlen zu Energiearmut oder Sperren sind nicht austauschbar: Eine Sperrandrohung ist noch keine Sperre, und allgemeine Armutsdaten beschreiben nicht automatisch Stromschulden.
Häufige Fragen
Stromanbieter wechseln trotz Schulden: FAQ
Die Antworten gelten als allgemeine Orientierung. Bei einer konkreten Sperrandrohung zählt immer das Schreiben Ihres Lieferanten und die Frist darin.
Kann ich den Stromanbieter trotz Schulden wechseln?
Sie können grundsätzlich einen neuen Stromvertrag beantragen. Ob der Anbieter den Vertrag annimmt, entscheidet er nach seinen eigenen Annahme- und Zahlungsbedingungen. Die offene Forderung beim bisherigen Anbieter bleibt bestehen und muss unabhängig vom Wechsel geklärt werden.
Übernimmt der neue Anbieter meine Stromschulden?
Nein. Ein neuer Liefervertrag überträgt keine alten Forderungen. Die bisherige Rechnung, Mahnkosten oder ein Inkassovorgang bleiben beim bisherigen Gläubiger. Lassen Sie sich deshalb vor einem Wechsel eine aktuelle Forderungsaufstellung geben.
Kann ein Anbieter den Stromvertrag wegen negativer SCHUFA ablehnen?
Ja, ein Anbieter außerhalb der Grundversorgung kann einen Antrag nach seiner Bonitäts- oder Risikoprüfung ablehnen oder andere Zahlungsbedingungen verlangen. Eine negative SCHUFA führt aber nicht automatisch dazu, dass jeder Anbieter ablehnt. Verlässliche Zusagen für einen Vertrag ohne Bonitätsprüfung gibt es nicht.
Gibt es Strom ohne SCHUFA oder ohne Bonitätsprüfung?
Eine allgemeine, seriöse Liste solcher Anbieter gibt es nicht. Prüfverfahren, Vorauszahlung und Annahmeregeln unterscheiden sich und können sich ändern. Prüfen Sie immer die vollständigen Kosten und zahlen Sie keine hohe Vorkasse allein wegen eines Versprechens, angenommen zu werden.
Stoppt ein neuer Stromvertrag eine angekündigte Stromsperre?
Nein. Ein Wechselantrag beseitigt weder den alten Zahlungsrückstand noch eine laufende Sperrmaßnahme. Wenn eine Sperre droht, müssen Sie sofort mit dem bisherigen Lieferanten eine Zahlungslösung oder – in der Grundversorgung – eine Abwendungsvereinbarung klären.
Muss der Grundversorger mich trotz Schulden aufnehmen?
Haushaltskunden haben nach § 36 EnWG grundsätzlich Anspruch auf Grundversorgung. Die Pflicht gilt nicht, wenn die Versorgung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist. Außerdem kann der Grundversorger bei begründetem Zahlungsrisiko unter den Voraussetzungen des § 14 StromGVV eine Vorauszahlung oder ein Vorauszahlungssystem verlangen.
Ab welcher Höhe darf der Strom gesperrt werden?
Bei Abschlags- oder Vorauszahlungen muss der Rückstand grundsätzlich mindestens das Doppelte des rechnerischen Monatsbetrags erreichen und zusätzlich mindestens 100 Euro betragen. Wenn keine Abschläge vereinbart sind, gilt mindestens ein Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung. Weitere Fristen und Voraussetzungen müssen ebenfalls eingehalten werden.
Was kann ich tun, wenn der Strom schon gesperrt wurde?
Kontaktieren Sie sofort den Lieferanten und fragen Sie nach den konkreten Bedingungen für die Wiederherstellung. Klären Sie zusätzlich mit dem Netzbetreiber, wie die technische Entsperrung abläuft. Ein neuer Vertrag stellt die Versorgung nicht automatisch wieder her; bei finanzieller Not kommen je nach Fall Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatung hinzu.
Wie lange bleibt eine erledigte Stromforderung bei der SCHUFA?
Für unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen nennt die SCHUFA grundsätzlich drei Jahre ab Erledigung. Unter den Bedingungen der sogenannten 100-Tage-Regel kann die Frist auf 18 Monate verkürzt sein. Prüfen Sie den konkreten Eintrag in einer kostenlosen Datenkopie.
Kann das Jobcenter Stromschulden übernehmen?
Ein Darlehen für einen unabweisbaren Bedarf kann in Betracht kommen, wenn eine Stromsperre wegen neuer Schulden droht und sie nicht anders verhindert werden kann. Das ist keine automatische Übernahme und muss mit Nachweisen beantragt werden. Das Jobcenter nennt die drohende Sperrung von Haushaltsstrom ausdrücklich als möglichen Fall.
Ist ein Tarif ohne Vorauskasse bei negativer Bonität besser?
Eine monatliche Abschlagszahlung ist meist leichter planbar als eine hohe Vorauszahlung oder ein Paketpreis. Sie verhindert aber nicht automatisch eine Bonitätsprüfung oder eine Ablehnung. Vergleichen Sie Zahlungsweise, Kaution, Grundpreis und Jahreskosten gemeinsam – nicht nur den beworbenen Arbeitspreis.
Kann ich nach einem Umzug den Anbieter wechseln und die alten Schulden zurücklassen?
Nein. Ein Umzug beendet die alte Forderung nicht. Wenn derselbe Anbieter Sie an der neuen Adresse wieder als Vertragspartner führt, kann die offene Forderung dort weiterhin eine Rolle spielen. Klären Sie die alte Rechnung, bevor Sie den neuen Lieferbeginn als Lösung für die Schulden betrachten.
Alles geklärt?
Dann prüfen Sie den nächsten Stromtarif in Ruhe
Nutzen Sie Ihre letzte Jahresabrechnung, vergleichen Sie die vollständigen Kosten und warten Sie die Lieferbestätigung ab. Die alte Forderung bleibt davon getrennt und braucht ihren eigenen Plan.
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