Gasabschlag erhöht: Widerspruch & Rechte 2026
Ihr Gasabschlag wird erhöht? Das ist ein häufiges Problem – aber Sie haben Rechte. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wann die Erhöhung berechtigt ist, wie Sie Widerspruch einlegen und wann ein Wechsel günstiger ist.
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Sie möchten zuerst prüfen, ob der neue Betrag rechnerisch passt? Nutzen Sie den Gasabschlag-Rechner mit Jahresverbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Erhöhung nur berechtigt, wenn Verbrauch wirklich gestiegen ist
- Sonderkündigungsrecht greift, wenn Abschlag erhöht wird (Preiserhöhung)
- 2 Wochen Frist um zu kündigen und zu wechseln
- Widerspruch möglich, aber oft nicht nötig (Wechsel ist günstiger)
- Zu hoch gezahlte Abschläge bekommen Sie bei der Abrechnung zurück
- Verbrauch ist der Schlüssel: Wenn dieser gleich ist, ist die Erhöhung ungerechtfertigt
Ist die Gasabschlagserhöhung berechtigt?
Eine Abschlagserhöhung ist nur berechtigt, wenn Ihr Gasverbrauch gestiegen ist oder die Gaspreise am Markt deutlich angezogen haben.
Checkliste: Ist die Erhöhung berechtigt?
- ☐ Ist Ihr Gasverbrauch wirklich gestiegen? (Z.B. mehr Homeoffice, kalter Winter?)
- ☐ Haben sich Bewohnerzahl oder Wohnfläche erhöht?
- ☐ Wurde die Heizanlage geändert?
- ☐ Sind die Gaspreise am Markt deutlich gestiegen?
Wenn alle Punkte „Nein" sind: Widerspruch ist berechtigt.
Abschlag zuerst nachrechnen
Prüfen Sie die Erhöhung mit dem Gaskosten Rechner. Wenn der Anbieter einen geschätzten Verbrauch ansetzt, können Sie vorher den Gasverbrauch nach Wohnfläche und Warmwasser berechnen.
Fristen auf einen Blick
| Situation | Frist | Was tun? |
|---|---|---|
| Abschlagserhöhung erhalten | 2 Wochen ab Eingang | Sonderkündigung einlegen oder Widerspruch |
| Widerspruch einlegen | Jederzeit möglich | Schriftlich, bevorzugt per Einschreiben |
| Neuen Anbieter finden & buchen | Sofort möglich | Neuer Anbieter kündigt für Sie |
| Wechsel abgeschlossen | Nach ca. 4–6 Wochen | Neuer Tarif greift, alter abgerechnet |
Sonderkündigungsrecht nutzen – die oft bessere Lösung
📌 Gasabschlagserhöhung = Preiserhöhung = Sonderkündigungsrecht
Eine Erhöhung des Abschlags ist rechtlich eine Preiserhöhung (§ 5 GasGVV). Sie haben 2 Wochen Zeit ab Eingang der Mitteilung, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen und kostenfrei zu wechseln. Danach erlischt das Recht.
So nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht:
- Erhöhungsbescheid erhalten & Frist notieren (2 Wochen ab Posteingang)
- Neuen günstigen Gastarif via StromWolf.de finden
- Neuen Anbieter wählen – dieser kümmert sich um die Kündigung beim alten Anbieter
- Effekt: Sie sparen oft €100–300/Jahr und müssen sich nicht mit dem Widerspruchsverfahren aufhalten
Widerspruch einlegen – Muster
✉️ Widerspruchsvorlage (kopierfertig)
Empfehlung: Senden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis über Eingang und Datum.
Häufige Fragen
Kann ich die höhere Abschlag zahlen müssen, während ich Widerspruch einlege?
Ja, technisch wird der neue Abschlag eingezogen. Wenn Sie Erfolg mit Widerspruch haben, bekommen Sie die Differenz bei der Jahresabrechnung zurück.
Wann sollte ich wechseln, statt zu widersprechen?
Immer dann, wenn der neue Tarif bei einem anderen Anbieter günstiger ist als die erhöhten Abschläge + Arbeitspreis. Das ist oft der Fall.
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