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Gasabschlag erhöht: Widerspruch & Rechte 2026

Ihr Gasabschlag wird erhöht? Das ist ein häufiges Problem – aber Sie haben Rechte. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wann die Erhöhung berechtigt ist, wie Sie Widerspruch einlegen und wann ein Wechsel günstiger ist.

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Sie möchten zuerst prüfen, ob der neue Betrag rechnerisch passt? Nutzen Sie den Gasabschlag-Rechner mit Jahresverbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Erhöhung nur berechtigt, wenn Verbrauch wirklich gestiegen ist
  • Sonderkündigungsrecht greift, wenn Abschlag erhöht wird (Preiserhöhung)
  • 2 Wochen Frist um zu kündigen und zu wechseln
  • Widerspruch möglich, aber oft nicht nötig (Wechsel ist günstiger)
  • Zu hoch gezahlte Abschläge bekommen Sie bei der Abrechnung zurück
  • Verbrauch ist der Schlüssel: Wenn dieser gleich ist, ist die Erhöhung ungerechtfertigt

Ist die Gasabschlagserhöhung berechtigt?

Eine Abschlagserhöhung ist nur berechtigt, wenn Ihr Gasverbrauch gestiegen ist oder die Gaspreise am Markt deutlich angezogen haben.

Checkliste: Ist die Erhöhung berechtigt?

  • ☐ Ist Ihr Gasverbrauch wirklich gestiegen? (Z.B. mehr Homeoffice, kalter Winter?)
  • ☐ Haben sich Bewohnerzahl oder Wohnfläche erhöht?
  • ☐ Wurde die Heizanlage geändert?
  • ☐ Sind die Gaspreise am Markt deutlich gestiegen?

Wenn alle Punkte „Nein" sind: Widerspruch ist berechtigt.

Abschlag zuerst nachrechnen

Prüfen Sie die Erhöhung mit dem Gaskosten Rechner. Wenn der Anbieter einen geschätzten Verbrauch ansetzt, können Sie vorher den Gasverbrauch nach Wohnfläche und Warmwasser berechnen.

Fristen auf einen Blick

Situation Frist Was tun?
Abschlagserhöhung erhalten 2 Wochen ab Eingang Sonderkündigung einlegen oder Widerspruch
Widerspruch einlegen Jederzeit möglich Schriftlich, bevorzugt per Einschreiben
Neuen Anbieter finden & buchen Sofort möglich Neuer Anbieter kündigt für Sie
Wechsel abgeschlossen Nach ca. 4–6 Wochen Neuer Tarif greift, alter abgerechnet

Sonderkündigungsrecht nutzen – die oft bessere Lösung

📌 Gasabschlagserhöhung = Preiserhöhung = Sonderkündigungsrecht

Eine Erhöhung des Abschlags ist rechtlich eine Preiserhöhung (§ 5 GasGVV). Sie haben 2 Wochen Zeit ab Eingang der Mitteilung, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen und kostenfrei zu wechseln. Danach erlischt das Recht.

So nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht:

  1. Erhöhungsbescheid erhalten & Frist notieren (2 Wochen ab Posteingang)
  2. Neuen günstigen Gastarif via StromWolf.de finden
  3. Neuen Anbieter wählen – dieser kümmert sich um die Kündigung beim alten Anbieter
  4. Effekt: Sie sparen oft €100–300/Jahr und müssen sich nicht mit dem Widerspruchsverfahren aufhalten

Widerspruch einlegen – Muster

✉️ Widerspruchsvorlage (kopierfertig)

[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Name des Gasanbieters] [Anbieteradresse] [PLZ Ort] [Ort, Datum] Widerspruch gegen Abschlagserhöhung vom [Datum der Mitteilung] Kundennummer: [Ihre Kundennummer] Zählernummer: [Ihre Zählernummer] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen die in Ihrer Mitteilung vom [Datum] angekündigte Erhöhung meines monatlichen Gasabschlags von €[alter Betrag] auf €[neuer Betrag] ein. Begründung: Mein Gasverbrauch hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. [Optional: Die Bewohnerzahl und die Wohnfläche sind unverändert. Die Heizungsanlage wurde nicht geändert.] Eine sachliche Grundlage für die Erhöhung ist daher nicht erkennbar. Ich fordere Sie auf, den monatlichen Abschlag auf den bisherigen Betrag von €[alter Betrag] zurückzusetzen und mir die Begründung der Erhöhung schriftlich mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen, [Ihre Unterschrift] [Ihr Name (gedruckt)]

Empfehlung: Senden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis über Eingang und Datum.

Häufige Fragen

Kann ich die höhere Abschlag zahlen müssen, während ich Widerspruch einlege?

Ja, technisch wird der neue Abschlag eingezogen. Wenn Sie Erfolg mit Widerspruch haben, bekommen Sie die Differenz bei der Jahresabrechnung zurück.

Wann sollte ich wechseln, statt zu widersprechen?

Immer dann, wenn der neue Tarif bei einem anderen Anbieter günstiger ist als die erhöhten Abschläge + Arbeitspreis. Das ist oft der Fall.

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