Gas-Grundversorgung verständlich erklärt

Gas-Grundversorgung kündigen: zwei Wochen Frist richtig nutzen

Sie sind in der Grundversorgung und möchten in einen passenden Gastarif wechseln? Das geht meist schneller, als viele denken. Entscheidend sind der Zugang Ihrer Kündigung, ein bestätigter Lieferbeginn und ein sauber dokumentierter Zählerstand.

Für den Vergleich brauchen Sie in der Regel nur Postleitzahl und Jahresverbrauch. Die Anzeige kennzeichnet das verlinkte Partnerangebot.

Die kurze Antwort

Ja: Die Gas-Grundversorgung lässt sich mit zwei Wochen Frist kündigen.

Haushaltskunden können ihren Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen beenden. Das steht in § 20 GasGVV. Die Kündigung muss in Textform erfolgen; eine E-Mail oder ein Brief genügt grundsätzlich. Der Grundversorger muss Ihnen den Eingang und das Vertragsende in Textform bestätigen.

Wichtig ist die Unterscheidung zum Sondervertrag: Wenn Sie selbst einen festen Gastarif abgeschlossen haben, gelten dessen Laufzeit und Kündigungsfrist. Der Name des Anbieters entscheidet nicht – die Vertragsunterlagen und Ihre letzte Rechnung tun es.

Gesetzliche Frist in der Grundversorgung 14 Tage ab Zugang der Kündigung beim Grundversorger

Der passende nächste Schritt

Erst den neuen Tarif prüfen, dann die Versorgung beenden

Ein Wechsel ist organisatorisch unkompliziert. Trotzdem lohnt es sich, den neuen Lieferbeginn vor der Kündigung zu klären. Vergleichen Sie mit demselben Verbrauch, prüfen Sie die Vertragsbedingungen und sichern Sie die Auftragsbestätigung.

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Postleitzahl und Jahresverbrauch reichen für den ersten Überblick.

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Frist und Vertragsart

Die Zwei-Wochen-Frist gilt nur für die Grundversorgung

Der häufigste Fehler ist, einen Sondervertrag für Grundversorgung zu halten. Prüfen Sie zuerst, welche Art Vertrag hinter Ihrer Rechnung steckt. Danach ist die weitere Entscheidung meist klar.

Grundversorgung

Sie haben keinen individuellen Tarifvertrag abgeschlossen oder sind nach einem Einzug zunächst automatisch beliefert worden. Sie können jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.

Zwei Wochen

Sondervertrag

Sie haben einen Tarif aktiv gewählt. Maßgeblich sind Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerung und Preisregelung aus Vertrag oder Rechnung.

Vertrag prüfen

Ersatzversorgung

Sie kann vorübergehend greifen, wenn die Belieferung nicht mehr zugeordnet werden kann. Das ist nicht dasselbe wie ein normaler Sondervertrag. Suchen Sie in diesem Fall zügig einen passenden Tarif.

Übergang klären

Schritt für Schritt

So kündigen Sie die Gas-Grundversorgung ohne unnötige Lücke

Planen Sie den Wechsel von hinten: erst der bestätigte neue Lieferbeginn, dann das Ende der bisherigen Versorgung. So wissen Sie, welches Datum für den Zählerstand zählt.

  1. 1

    Rechnung und Vertragsart prüfen

    Suchen Sie auf der letzten Gasrechnung nach dem Namen des Lieferanten, dem Tarif, dem nächsten Kündigungstermin und der Kündigungsfrist. Steht dort Grundversorgung oder ein allgemeiner Preis, ist die Zwei-Wochen-Frist der erste Prüfpunkt.

  2. 2

    Jahresverbrauch übernehmen

    Verwenden Sie für den Vergleich den kWh-Wert aus der letzten vollständigen Abrechnung. Bei einer kurzen Abrechnungsperiode ist eine Gas-Hochrechnung nur ein Richtwert, weil Heizen und Warmwasser nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt sind. Gasverbrauch schätzen.

  3. 3

    Neuen Lieferanten auswählen

    Vergleichen Sie Jahreskosten, Grundpreis, Arbeitspreis, Preisgarantie, Bonus, Laufzeit und Kündigungsfrist. Achten Sie darauf, ob der Preis nur im ersten Vertragsjahr durch einen Bonus niedrig wirkt. Die Verbraucherzentrale erklärt den Ablauf des Anbieterwechsels.

  4. 4

    Kündigung erklären und Bestätigung sichern

    Bei der Grundversorgung reicht die Kündigung in Textform. Schreiben Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, wenn Sie das Ende nicht selbst berechnen möchten, und bitten Sie um eine Bestätigung mit dem konkreten Vertragsende. Bei einer Preiserhöhung im Sondervertrag kündigen Sie selbst und rechtzeitig vor dem Wirksamwerden.

  5. 5

    Zählerstand am Ende ablesen

    Fotografieren Sie Zählernummer, Zählerstand und Datum. Melden Sie die Daten dem bisherigen Anbieter, dem neuen Lieferanten und bei Bedarf dem Netzbetreiber. Der Anschluss bleibt unverändert; es kommt niemand zum Zählerwechsel.

Kosten richtig lesen

Vergleichen Sie Jahreskosten – nicht nur den Monatsabschlag

Der Arbeitspreis wirkt auf den ersten Blick oft wichtiger als der Grundpreis. Bei einem hohen Gasverbrauch kann schon ein kleiner Unterschied beim Arbeitspreis viel ausmachen. Bei einem niedrigen Verbrauch fällt der Grundpreis stärker ins Gewicht.

Die einfache Rechnung Jahreskosten = Verbrauch × Arbeitspreis + Jahresgrundpreis

Boni, Preisänderungen und besondere Gebühren prüfen Sie anschließend separat. So bleibt sichtbar, was dauerhaft anfällt und was nur einmalig den Einstiegspreis senkt.

Rechenbeispiel, kein Angebot
18.000 kWh × 9 ct1.620 €
Jahresgrundpreis+ 180 €
Jahreskosten1.800 €

Arbeitspreis und Grundpreis

Der Arbeitspreis wird pro kWh berechnet. Der Grundpreis fällt unabhängig vom Verbrauch an. Beide Werte gehören in den Vergleich.

Bonus und Folgejahr

Ein Neukundenbonus kann das erste Jahr günstiger aussehen lassen. Prüfen Sie deshalb die laufenden Kosten ohne Bonus und die Bedingungen für die Auszahlung. Gas ohne Bonus vergleichen.

Preisgarantie im Kleingedruckten

Eine Preisgarantie schützt nur die genannten Preisbestandteile und den angegebenen Zeitraum. Ausnahmen wie staatliche Abgaben oder Netzentgelte können ausdrücklich genannt sein. Preisgarantie einordnen.

Nächster Schritt

Passt Ihr aktueller Gastarif noch zu Ihrem Verbrauch?

Prüfen Sie verfügbare Angebote mit Ihrem Jahresverbrauch und vergleichen Sie die vollständigen Kosten.

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Wenn der Wechsel nicht sofort startet

Versorgung bleibt bestehen – der Vertrag kann trotzdem wechseln

Ein Anbieterwechsel ist kein Umbau am Gasnetz. Der Netzbetreiber, der Zähler und die Leitungen bleiben gleich. Geändert wird nur, welcher Lieferant Ihre Entnahmestelle vertraglich beliefert.

Nach dem Einzug ohne eigenen Vertrag

Wenn Sie nach dem Einzug Gas verbrauchen, ohne vorher einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, kann dadurch automatisch ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger entstehen. Die Bundesnetzagentur erklärt diesen Fall. Danach können Sie mit zwei Wochen Frist wechseln.

Wenn der neue Lieferbeginn sich verschiebt

Prüfen Sie die Bestätigung des neuen Anbieters und fragen Sie nach, welchem Lieferanten Ihre Lieferstelle bis dahin zugeordnet ist. Je nach Ursache kann eine Übergangs- oder Ersatzversorgung greifen. Warten Sie nicht auf eine perfekte Lösung, sondern klären Sie den Beginn schriftlich.

Kündigung in Textform

Vorlage für die Gas-Grundversorgung

Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre Daten. Wenn Sie bereits einen konkreten Liefertermin des neuen Anbieters haben, können Sie ihn statt des nächstmöglichen Termins nennen.

Mustertext Textform per E-Mail oder Brief

Betreff: Kündigung meines Gas-Grundversorgungsvertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Gas-Grundversorgungsvertrag für die Lieferstelle [Adresse], Kundennummer [Kundennummer] und Zählernummer [Zählernummer] unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von zwei Wochen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Vertragsende in Textform. Teilen Sie mir außerdem mit, welcher Zählerstand für die Schlussabrechnung benötigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Häufige Fragen

Was vor der Kündigung oft noch unklar ist

Die wichtigsten Fälle kurz beantwortet. Für eine rechtliche Einzelfallprüfung sind die Vertragsunterlagen und der konkrete Anlass entscheidend.

Wie schnell kann ich die Gas-Grundversorgung kündigen?

Als Haushaltskunde können Sie die Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Frist beginnt nicht automatisch zum Monatsanfang oder Monatsende, sondern richtet sich nach dem Zugang Ihrer Kündigung beim Grundversorger. Lassen Sie sich das konkrete Vertragsende bestätigen.

Muss ich die Kündigung per Brief schicken?

Nein. Für die Kündigung der Grundversorgung genügt Textform. Eine E-Mail oder ein Brief sind grundsätzlich möglich. Nennen Sie Ihre Lieferstelle, Kundennummer und den gewünschten Termin und bewahren Sie die Nachricht sowie die Bestätigung auf.

Muss ich zuerst einen neuen Gasanbieter finden?

Das ist nicht zwingend, aber sinnvoll. Suchen Sie den neuen Tarif möglichst vor der Kündigung aus und warten Sie auf die Bestätigung des Lieferbeginns. So passen Vertragsende und neue Belieferung zusammen und Sie behalten die Kosten der Übergangsversorgung im Blick.

Kündigt der neue Anbieter meinen Grundversorgungsvertrag?

Im normalen Lieferantenwechsel kann der neue Anbieter die Kündigung übernehmen, wenn Sie ihm eine Vollmacht erteilen. Bei einer zeitkritischen Kündigung oder einem Sonderkündigungsrecht sollten Sie selbst kündigen. So hängt die Frist nicht davon ab, wann der neue Anbieter Ihre Unterlagen weiterleitet.

Wird das Gas während des Anbieterwechsels abgestellt?

Nein. Ein regulärer Lieferantenwechsel verändert weder den Gasanschluss noch den Zähler. Wenn der neue Vertrag noch nicht beginnt, ist die Versorgung grundsätzlich weiter geregelt. Je nach Ursache kann vorübergehend die Grund- oder Ersatzversorgung greifen. Einen neuen Tarif sollten Sie trotzdem möglichst schnell beauftragen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Sondervertrag?

Die Grundversorgung entsteht typischerweise beim Einzug ohne vorherigen Sondervertrag und folgt den Bedingungen der GasGVV. Ein Sondervertrag wird aktiv mit einem Anbieter abgeschlossen und hat eigene Regelungen zu Laufzeit, Kündigungsfrist, Preis und Bonus. Die Zwei-Wochen-Frist gilt nicht automatisch für den Sondervertrag.

Gilt die Zwei-Wochen-Frist auch bei einer Preiserhöhung?

In der Grundversorgung können Sie unabhängig von einer Preiserhöhung mit zwei Wochen Frist kündigen. Bei einem Sondervertrag kann eine Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Prüfen Sie die Mitteilung und kündigen Sie in diesem Fall selbst vor dem Wirksamwerden der neuen Preise.

Welche Daten brauche ich für die Kündigung?

Hilfreich sind Ihr vollständiger Name, die Lieferadresse, Kundennummer, Zählernummer und – falls vorhanden – die Marktlokations-ID. Schreiben Sie außerdem klar, welchen Vertrag Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden möchten, und bitten Sie um das genaue Vertragsende in Textform.

Was muss ich am Wechseltag beim Gaszähler beachten?

Lesen Sie den Zählerstand am Tag des Lieferendes ab, fotografieren Sie Zähler und Anzeige und notieren Sie Datum sowie Zählernummer. Übermitteln Sie den Stand an den bisherigen Anbieter, den neuen Lieferanten und bei Bedarf an den Netzbetreiber. So können Sie die Schlussrechnung später besser prüfen.

Wie vergleiche ich den neuen Gastarif richtig?

Verwenden Sie denselben Jahresverbrauch wie in Ihrer letzten Gasabrechnung und vergleichen Sie Jahreskosten statt nur Abschläge oder Arbeitspreise. Prüfen Sie zusätzlich Grundpreis, Bonusbedingungen, Preisgarantie, Laufzeit, Kündigungsfrist und die Kosten nach dem ersten Vertragsjahr.

Rechtliche und fachliche Grundlagen

Quellen zum Nachlesen

Die Aussagen zu Frist, Textform und Lieferantenwechsel sind mit den folgenden Primärquellen und Verbraucherinformationen verknüpft.

Die Quellen werden extern gepflegt. Prüfen Sie bei einer konkreten Kündigung immer die Vertragsbestätigung, die letzte Rechnung und das Schreiben Ihres Lieferanten.

Bereit für den nächsten Schritt?

Gastarife mit Ihrem echten Jahresverbrauch vergleichen

Nehmen Sie Ihre letzte Rechnung zur Hand und vergleichen Sie Grundpreis, Arbeitspreis sowie Vertragsbedingungen. So wissen Sie, was nach der Kündigung auf Sie zukommt.

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Redaktionelle Einordnung

Angaben zum Beitrag

Autorenprofil
Autor
Tom Trögler
Veröffentlicht
Zuletzt fachlich geprüft
Verantwortliche Prüfung
Tom Trögler, StromWolf-Redaktion

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